Einfriedung zwischen zwei Garagen

Diskutiere Einfriedung zwischen zwei Garagen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, habe da mal ein Problem in NRW, zwischen zwei DHH stehen zwei Garagen jede Auffahrt hat eine Breite von je 3,5 Meter. Zwischen den...

  1. #1 SchneiderClan, 27.03.2005
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    SchneiderClan Gast

    Hallo,
    habe da mal ein Problem in NRW, zwischen zwei DHH stehen zwei Garagen jede Auffahrt hat eine Breite von je 3,5 Meter. Zwischen den Auffahrten ist auch gleich die Grundstücksgrenze. Der Nachbar möchte unbedingt eine Pflanzreihe mit Zypressen haben muß ich das dulden. Ich möchte keine Einfriedung da die Auffahrt immer enger wird. Erst sind die Bäumchen klein und dann kümmern sie den Nachbarn nicht mehr.

    Wer kann mir einen Tipp geben.
    Wo kann ich Infos im Netz finden
     
  2. #2 Distler, 27.03.2005
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  3. #3 SchneiderClan, 29.03.2005
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    Hallo,
    habe die Gesetze gelesen, aber wie sieht das mit der Garagenauffahrt aus und was ist ortsüblich
     
  4. #4 Unregistriert, 29.03.2005
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    Unregistriert Gast


    meine Laienmeinung

    1. Ortsüblich ist, was am Ort üblich ist - ernst gemeint!
    (Alle Jägerzaun - Du auch Jägerzaun.) Der kleinste gemeinsame Nenner ist öfters mal 1,20m grüner Maschendrahtzaun. Das freundliche Amt der betr. Gemeinde gibt zur Frage der Ortsüblichkeit sicher gern Auskunft.

    2. Cupressus sempervirens: Die Echte Zypresse ist im Mittelmeergebiet heimisch. Sie ist eine immergrüne Pflanze, die mit ihrem symmetrischen Wuchs an eine Pappel erinnert und eine Höhe von etwa 30 Metern erreichen kann. Sehr schnittverträglich, daher zu zahlreichen Formen heranzuziehen. Jederzeit zu schneiden. Rückschnitt in das mehrjährige Holz wird gut vertragen.

    Nenne wir das mal einen Baum, dann muss er 2 Meter Abstand von der Grenze halten.
    Als Strauch eingestuft (dann starkwachsend) 1 Meter, dafür muss er aber dafür sorgen, dass nicht mehr als 2m Höhe erreicht werden.
    Nennt man es Hecke, darf er bis auf 50 cm ran und muss ebenfalls 2m Höhe einhalten, oder auf 1m ran und dann ohne klare Höhengrenze ...

    Auch hier würde ich das Amt fragen, ob Zypressen Bäume, Sträucher oder Hecken sind ....

    Zeit haben Sie genug, falls Sie ihren Nachbarn ärgern wollen:

    "Der Anspruch auf Beseitigung einer Anpflanzung, mit der ein geringerer als der in den §§ 40 bis 44 und 46 vorgeschriebene Abstand eingehalten wird, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage auf Beseitigung erhoben hat."

    Dann allerdings ist Sense (beziehungsweise eben nicht :-) )

    Gruß
     
  5. #5 SchneiderClan, 29.03.2005
    SchneiderClan

    SchneiderClan Gast

    Hallo,
    hier in der Siedlung hat keiner eine Bepflanzung noch einen Zaun auf der Auffahrt (Mitte der Auffahrt ist auch gleich Grundstücksgrenze) darf der Zaun überhaupt auf die Grenze oder muß er den auf sein Grundstück errichten. Ich verstehe den Sinn in der Abgrenzung nicht die Auffahrt wird doch immer schmaler. Würdet ihr so etwas machen und wenn was.
     
  6. #6 Distler, 30.03.2005
    Distler

    Distler

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    Ich persönlich würde es nicht machen und es gibt auch keinen tieferen Sinn, aber da des Menschen Wille sein Himmelreich ist: Solange Sie Ihre Zufahrt noch nutzen können, darf er das sicher - und wenn Sie Ihre Zufahrt dann nicht mehr nutzen können, darf es es evtl. trotzdem, je nach Rechtslage!

    Wo steht denn, dass Sie seine Zufahrt für Ihre Zwecke mitbenutzen dürfen oder ihm Ihre Zaunantipathie aufzwingen können?

    Beispielsweise 1,20m Maschendrahtzaun auf Grenze + Hecke in ausreichendem Abstand werden Sie kaum verhindern können: "Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflichtet, sein Grundstück an der gemeinsamen Grenze einzufriedigen. Sind beide Grundstücke bebaut oder gewerblich genutzt, so sind deren Eigentümer verpflichtet, die Einfriedigung gemeinsam zu errichten, wenn auch nur einer von ihnen die Einfriedigung verlangt."

    Sie werden es nicht nur nicht verhindern können, der Nachbar kann Sie auch noch mitbezahlen lassen : " Die Kosten der Errichtung der Einfriedigung tragen die beteiligten Grundstückseigentümer in den Fällen des § 32 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 zu gleichen Teilen. "

    Wieviel? Ist doch klar - Maschendrahtzaun in the morning! "Ist gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 eine etwa 1,20 m hohe Einfriedigung zu errichten, so sind die Errichtungskosten für einen 1,20 m hohen Zaun aus wetterbeständigem Maschendraht maßgebend." Also nur den Zaun, aber nicht die Zypressen.

    Also: wenn es Ihnen nicht gelingt, mit Hilfe von Ämtern und Rechtanwalt die NICHT-Ortsüblichkeit von Einfriedungen verbindlich festzustellen zu lassen, kommen Sie mit der reinen Duldung ohne Zahlung vermutlich noch gut weg!

    Laienmeinung - keine Rechtsberatung!

    Distler
     
  7. #7 Hendrik42, 31.03.2005
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    Distler, hä?

    Ich verstehe das so, daß er eine Einfriedung mit Maschendrahtzaun hinnehmen muss, bzw. sich daran beteiligen muss. Aber das ist doch für den SchneiderClan fast noch positiv! Da kann er doch den Zaun verlangen und der Nachbar muss sich dann seine Hecke auf seiner Seite vom Zaun hinpflanzen...

    Gruss, Hendrik
     
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