Ausgleich(sschüttung) unter Estrich sinnvoll?

Diskutiere Ausgleich(sschüttung) unter Estrich sinnvoll? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, Bei der Planung der FBH und des Estrichs werden von den Handwerkern unterschiedliche Ansichten vertreten. Vielleicht könnt Ihr mir neue...

  1. bas123

    bas123

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    Hallo,

    Bei der Planung der FBH und des Estrichs werden von den Handwerkern unterschiedliche Ansichten vertreten. Vielleicht könnt Ihr mir neue Ansichten - bzw. logische Erklärungen liefern wie eine Ausführung am sinnvollsten ist.

    Ausgangssituation:
    Altbau soll mit FBH ausgestattet werden. Messungen ergaben Bodenunebenheiten von bis zu 4 cm. (meistens 2,5-3cm; ganz selten 4cm).

    Variante 1:
    Baustoffcenter und Estrichleger sind der Ansicht das der Rohfußboden (Beton) nicht ausgeglichen werden muss. Schließlich würde dies der Estrich
    ebnen.

    Variante 2:
    Heizungsbauer schlägt um ein gleichmäßiges Aufheizverhalten zu erreichen den Untergrund mit gebundener Schüttung (Thermozell)oder Dämmplatten (in unterschiedlichen Stärken) auszugleichen.

    Nun, was ist die sinnvollere Lösung?

    btw: stellt sich mir die Frage ob die Kanten beim Ausgleichen mit unterschiedlich starken Dämmplatten unter FBH-Dämmplatte nicht zu Problemen führt? Denn wenn ich auf einem schrägen Boden 20mm Platten neben 15mm Platten lege, entsteht ja ein Überstand von 5mm....

    Und bei der Ausgleichsschüttung von Theromzell wird zwar ein Augleich von 30mm auf 0mm beschrieben, aber kann das wirklich funktionieren?

    Auf Anregungen und Tipps bin ich gespannt.

    bas
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Das ist die beste Lösung. Und such dir einen anderen Estrichleger, Estriche sind gleichmässig Dick auszuführen. Die Abschaffung der Meisterpflicht in dem Gewerk wirkt sich halt direkt beim Kunden aus. :hammer:
     
  3. bas123

    bas123

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    danke für die Rückmeldung. ok - und in welcher Toleranz bewegt sich den "gleichmäßig"?

    bas
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Planmässig +/- 0 mm. Im Gegenteil, für den Ausgleich vorhandener Abweichungen ist ein Vorhaltemaß vom + 5 mm vorzusehen. Beispiel: 80 mm Dämmung, Mindeststärke 65 mm Estrich mit FBH, 5 mm Vorhaltemaß = 150 mm für den Boden, davon 70 mm Estrich.

    Beim Einbau gibt es noch Toleranzen des Verabeiters und des Untergrundes, die sind genug Stress für den Estrich.
     
  5. bas123

    bas123

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    schön.

    Dann noch die Frage nach dem richtigen ausgleich: Ausgleichsschüttung (gebunden) oder Dämmplatten?
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    Gebundene Schüttung, steht doch in #2.

    Vergiss den Murks mit Dämmplatten.
     
  7. bas123

    bas123

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    Die Verwendung von gebundener Schüttung um schräge Böden auf 0 auszugleichen ist leider nicht zulässig.

    Maxit, Fermacell, Thermozell fordern eine Mindeststärke von 3-4cm.

    Thermozell gibt telefonisch auskunft, dass es früher einmal in einem Ihrer Produktblätter stand, jedoch aber heute nicht mehr empfohlen wird,
    die die Schüttung bei der Begehung brechen könnte. (Eine gleichmäßige Belastung durch den Estrich bzw. FBH ist jedoch kein Problem).

    Und nun? Aussage Hersteller gegen Aussage Handwerker.

    Sollte eine Schüttung trotzdem ausgeführt werden?
     
  8. Lebski

    Lebski Gast

    Es gibt Hersteller, die mit 10-15 mm Mindeststärke auskommen.

    Ausserdem würde ja nach Ausgleich (und Mindestrocknung) direkt die Dämmung darauf kommen, oder? Da muss ja nicht viel dazwischen begangen werden.
     
  9. #9 MarkusDiliberto, 13.01.2012
    MarkusDiliberto

    MarkusDiliberto Gast

    Schüttung ist keine Dämmung. So einfach ist das. Wie mein Vorredner treffend sagte: Such Dir nen anderen Estrichleger!
     
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