KFW lehnt notwendige Vorarbeiten ab

Diskutiere KFW lehnt notwendige Vorarbeiten ab im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, wir wollen die Sanierung eines Einfamilienhauses über die Programmnummer 152 der KFW (Energetisch sanieren in Einzelmaßnahmen)...

  1. #1 duct4402, 21.12.2011
    duct4402

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    Hallo Zusammen,

    wir wollen die Sanierung eines Einfamilienhauses über die Programmnummer 152 der KFW (Energetisch sanieren in Einzelmaßnahmen) finanzieren.

    In den Programmbedingungen steht, dass nicht nur das eigentliche energetische Sanieren, sondern auch die notwendigen Vorarbeiten förderfähig sind.

    Nun das Problem:

    Für die anschliessende Dämmung des Hauses ist es wichtig, dass die Terrasse vorher saniert wird. Grund: Feuchtigkeitsschäden an der Fassade sind durch nicht mehr ausreichende Isolierung der Terrasse aufgetreten.

    Daher ist es nötig vor dem Dämmen des Hauses die Terrasse neu zu isolieren und zu belegen.

    Die KFW lehnt jedoch die Kostenübernahme der Terrassensanierung ab obwohl es eine notwendige Vorarbeit ist!:mauer

    Habt ihr eine Idee wieso das so ist?

    LG aus NRW
     
  2. #2 Baufuchs, 21.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nicht die Terrasse ist gegen Feuchtigkeit zu sperren, sondern das Gebäude.

    Insofern lehnt wohl die Kfw ab, da es sich nicht um Vorarbeiten am Gebäude handelt.

    Im übrigen:

    Was hindert dich, bei der Kfw nach dem genauen Grund der Ablehnung zu fragen?
     
  3. #3 ThomasMD, 21.12.2011
    ThomasMD

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    Und damit der LKW mit dem Material Euer Haus anfahren kann, muss die Straße neu asphaltiert werden und der Duisburger Hafen braucht einen neuen Verladekran.....
     
  4. #4 duct4402, 21.12.2011
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    Eine fachgerechte Sanierung macht nur Sinn, wenn auch vorhandene Mängel die zur Untauglichkeit der Sanierungsmaßnahme führen ausgemerzt werden.

    Somit kann man denke ich sehrwohl von einer erforderlichen Vorarbeit sprechen.

    Schließlich macht eine Dämmung keinen Sinn wenn Feuchtigkeit dahinter läuft.

    LG aus Duisburg
     
  5. #5 Baufuchs, 21.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vorhandene Mängel am Gebäude sicherlich.

    Terrassen gehören aber nicht zum Gebäude, sondern zu den Außenanlagen.
     
  6. #6 duct4402, 21.12.2011
    duct4402

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    Und da fängt die Abgrenzung an wieder schwierig zu werden.

    Das Haus wurde damals um den Anbau einer Garage erweitert. Über diesen Anbau wurde dann die Terrasse gebaut.

    Nun ist es so, dass die Terrasse also an das Wohnzimmer und die Küche grenzt. Durch die nunmehr in die Jahre gekomene Isolierung, sind nun schäden der Wand zur Küche und zum Wohnraum aufgetreten.

    Wie verhällt es sich denn damit?

    LG aus Duisburg
     
  7. #7 Baufuchs, 21.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hab ichs richtig verstanden?

    Die Terrasse ist praktisch eine Dachterrasse auf der Garage?

    Steht die Garage auf der Grenze?
     
  8. #8 duct4402, 21.12.2011
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    Richtig, es ist eine Dachterrasse auf dem Dach der Garage.

    Die Garage selber ist quasi eins mit dem Haus da es einen Nahtlosen Übergang gibt.

    LG aus Duisburg
     
  9. #9 Baufuchs, 21.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Also eine Garagenseite direkt am Haus.
    Und die andere Seite auf der Grundstücksgrenze?
     
  10. #10 duct4402, 21.12.2011
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    Die Stirnseite der Garage am Haus sowie die eine Längsseite.

    Die andere führt dann zur Gartenseite.
     
  11. #11 Baufuchs, 21.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Anders gefragt: steht irgendeine Seite der Garage auf derGrundstücksgrenze?
     
  12. #12 duct4402, 21.12.2011
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    Nochmal eine kleine Grafik.

    Da gelbe ist das eigentliche Haus im T-Format.

    Die blauen Umrisse bezeichnen die Garage mit darüberliegender Terrasse.
     
  13. #13 duct4402, 21.12.2011
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    Nein, es steht nichts auf der Grundstücksgrenze.

    LG aus Duisburg
     
  14. #14 Baufuchs, 21.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    OK
    Dann dürfte die Erneuerung der Abdichtung (Streifen entlang des Hauses) zu den vorbereitenden Maßnahmen zählen, nicht aber ein neuer Terrassenbelag.
     
  15. #15 duct4402, 22.12.2011
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    Also es hat sich geklärt.

    Der Sachverständige der BAFA muss bezeugen, dass die Terrassensanierung eine wichtige begleitende Maßnahme ist.

    Dann wird die Isolierung bezahlt.

    LG aus Duisburg
     
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