Zimmerei in Konkurs, was jetzt ?

Diskutiere Zimmerei in Konkurs, was jetzt ? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, die Zimmerei, die unser Fachwerk herstellen soll hat jetzt leider Insolvenz anmelden müssen. Allerdings soll die Geschäfte der sohn...

  1. #1 Heidemann, 29.03.2005
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    Moin,

    die Zimmerei, die unser Fachwerk herstellen soll hat jetzt leider Insolvenz anmelden müssen.

    Allerdings soll die Geschäfte der sohn mit einer neuen Unternehmung fortsetzen. Insolvenzgrund war wohl ein ungerechtfertigter Zahlungsbefehl über 100.000€, die, so der Senior, sein Sohn nicht mit in die neue Unternehmung übernehmen soll.

    Das Fachwerk steht, bzw. liegt tutti kompletti fertig beim Zimmerer. Aufbau soll in 14 Tagen sein.

    Vorschlag des Seniors (der dann in Rente geht). Sein Junior kauft dem Inslvenzverwalter das Fachwerk ab und baut es dann für uns auf. Somit wird unsere Geschäftspartner die neue Firma.

    Seht ihr da irgendwelche Haken und Ösen ? Sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten ?

    Geld ist zum Glück noch keines geflossen, selbst der werkvertrag ist noch nicht unterschrieben :-) Somit ist das Schlimmste was mir z.Zt. passieren kann, daß ich mir einen neuen Zimmerer suchen muß und damit würde sich der Bau um ca. 2 Monate verschieben. Daher würde ich gerne den alten Zimmerer weiterarbeiten lassen.
     
  2. sepp

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    mein vorschlag:
    machen sie zusammen mit dem junior einen termin beim konkursverwalter.
    da dieser das sagen hat, wird er ihnen eine geeignete vorgehensweise vorschlagen. dann sind sie sicher, dass kein geld in dunkle kanäle fliesst, oder direkt in die kanäle der bank :)
     
  3. #3 Hendrik42, 29.03.2005
    Hendrik42

    Hendrik42 Gast

    und zahlen Sie nicht vor mängelfreier Abnahme. Und passen Sie auf, wenn Sie etwas unterschreiben sollen.

    Ich würde es auch so machen (den Junjor weiterbauen lassen), aber verlassen Sie sich nicht auf den Insolvenzverwalter, der ist nicht unparteiisch...
     
  4. #4 bieltan, 29.03.2005
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    ich kann mich hier dem Vorposter nur anschliessen.

    Kein Geld vor Leistung.

    Grundsätzlich finde ich es allerdings bedenklich wenn eine Firma mal eben Insolvenz anmeldet nur um einem Zahlungbefehl zu entgehen.

    Ich dachte wenn ein Zahlungbefehl vorliegt wäre die Rechtmäßigkeit eigentlich sichergestellt.( Ich kann mich hier aber auch täuschen ).

    Somit wird hier irgendwer um diese 100k€ geprellt. Wer garantiert Ihnen das bei einer Nachfolge Firma die vermutlich eine ähnliche Einstellung zur Geschäftspraxis hat das nächste mal nicht Sie der angeschmierte sind ?

    Das würde mich persönlich etwas stören.
     
  5. zipp

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    Hallo Herr Heidemann,

    kurze Schilderung aus meiner beruflichen Praxis:

    Hatte in den vergangenen 2 - 3 Jahren zweimal den Fall, daß mir ein Montageunternehmen bzw. ein Lieferant (Betonfertigteilwerk) - also SUB-Unternehmer - im Angebotsstadium bzw. noch vor schriftlicher Auftragserteilung offenbart haben, daß Insolvenz angemeldet werden mußte.

    Beide haben sich jedoch um den Erhalt des Auftrages bemüht, da die Firmen mittels Sanierungskonzept, Umstrukturierung etc. erhalten werden sollten.

    Wir haben uns dann jeweils von Insolvenzverwalter schriftlich bestätigen lassen, daß die Aufträge ordnungsgemäß abgewickelt werden können.
    Mit dieser Bestätigung ist man schon mal recht gut abgesichert, da im Worst-Case der Insolvenzverwalter (meines Wissens mit seinem Privatvermögen) haftet.

    Bei Ihnen ist die Konstellation zwar anders, da eine neue Firma den Auftrag weiterführen würde, trotzdem würde ich ebenfalls den Rat von Sepp geben wollen, den Insolvenzverwalter zu involvieren.

    Allerdings kann es auch nicht schaden, die anderen Tipps zu beherzigen:
    - Zahlungsbedingungen so gestalten, daß der Unternehmer vor Fälligkeit von Zahlungen immer ausreichend Leistungsfortschritt (auf Ihrer Baustelle - nicht im Werkgelände) erzielt haben muß
    - ggf. Absicherung über Vertragserfüllungsbürgschaft
    - Auch beim Insolvenzverwalter ist natürlich Vorsicht geboten - der Vertritt primär die Interessen Ihres Handwerkers (nicht selten auch seine Eigenen ;) ), wenn also irgendwas "stinkt" - RA kontaktieren ...

    Gruß, Zipp
     
  6. #6 Unregistriert, 02.04.2005
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    Unregistriert Gast

    Hallo,

    wenn ich es richtig verstehe, ist der Auftragnehmer immer noch die insolvente Firma, deren Chef der Insolvenzverwalter ist.

    Der Auftrag ist Umsatz für den Verwalter und er wird die Erlöse brauchen. Ich glaube nicht, dass er den Auftrag an den Junior "verschenkt". Ungeachtet dessen, so denke ich, gehört der Auftrag zur "Konkursmasse".

    In einem solchen Falle würde ich den Junior erstmal aussen vor lassen und direkt den Chef (Verwalter) kontaktieren, um auszuloten, ob der Auftrag zu den vereinbarten Konditionen ausgeführt werden kann. Gibt der Verwalter eine entsprechende (schriftliche) Zusage, so können Sie davon ausgehen, dass der Auftrag dann auch ausgeführt wird.

    wopa
     
  7. #7 NBasque, 03.04.2005
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    Wo soll das Problerm sein

    Wenn ich ihren Beitrag richtig verstanden habe, ist eine vertragliche Bindung zum insolventen Unternehmen (Werkvertrag noch nicht geschlossen) nicht gegeben.

    Es wundert mich allerdings, daß ihr Fachwerk schon gefertigt beim beabsichtigten Auftragnehmer liegen soll.

    Wenn Sie Vertrauen in die fachliche Kompetenz des neuen Unternehmens (Sohn) haben, schliessen Sie entweder mit diesem einen Werkvertrag über die entsprechende Werkleistung (Lieferung und Montage) unter Beibringung einer Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft ab; oder

    Schließen Sie einen Kaufvertrag über das Fachwerk (Material) mit dem Insolvenzverwalter der Zimmerei (Vater) ab und einen Werkvertrag über die Montageleistung mit der Firma des Sohnes. Hier ist allerdings die Gewährleistung m.E. nur unzureichend zu erbringen.

    oder

    Schließen Sie einen Werkvertrag mit dem Insolvenzverwalter unter Einforderung einer Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft ab. Da das Holz fertig ist, kann hier der Insolvenzverwalter sogar noch den Ertrag aus dem Werkvertrag zur Befriedigung der Gläubiger verwenden.

    Welche Schlüsse (hinsichtlich des Preises und des Risikos) sie daraus ziehen, bleibt Ihnen überlassen.
     
  8. sepp

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    @unregistriert
    insolventsverwalter werden vom gericht bestimmt und sind mit sicherheit nicht die ehemaligen chefs des unternehmens.
    i.d.r. anwaltskanzleien
     
  9. #9 Unregistriert, 04.04.2005
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    @sepp

    ... natürlich ist der Insolvenzverwalter der Chef des Unternehmens!

    wopa
     
  10. #10 bieltan, 05.04.2005
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    Ja schon aber eben nicht der ehemalige Chef unter dessen Regie die Firma in insovlenz ging.

    Wäre ja auch ein echtes Ding oder ??
     
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