Nachträglich unter Putz ?!?

Diskutiere Nachträglich unter Putz ?!? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, Ich würde gerne die Wände im Keller "verschönern" und Fliesen (Siehe Foto) Jetzt ist alles auf Putz gelegt... Macht das sinn...

  1. #1 markusgh, 22.12.2011
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    Hallo zusammen,

    Ich würde gerne die Wände im Keller "verschönern" und Fliesen (Siehe Foto)
    Jetzt ist alles auf Putz gelegt... Macht das sinn das nun Nachträglich Unter Putz zu legen und dann zu Fliesen oder was ist da am besten?

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  2. Julius

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    Im Prinzip ist das machbar (wenn die nötigen Schlitze statisch zulässig sind).
    Ob die UP-Installation dann wieder in Feuchtraumausführung erfolgen muß oder eine Trockenrauminstallation genügt, hängt von dem Umständen ab (werden die Räume durchgehend beheizt)?

    Ein Ortstermin mit einem Fachmann sollte das schnell klären können.
     
  3. #3 markusgh, 22.12.2011
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    ja so eine Gewisse "grundwärme" ist in dem Raum immer
     
  4. #4 kappradl, 22.12.2011
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    kappradl Gast

    Kabelaffe klingt nach Fachmann.
    Dürfte man die Leitungen in eine Gipskartoneplankung einbauen, indem man sie in die Zwischenräume der Platten legt und anschießend mit Gipsputz verkleidet?
     
  5. #5 Rudolf Rakete, 22.12.2011
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    Im Prinzip geht das, aber auch dabei gibt es einige Details zu beachten, wie z.B. die Verteilerdosen die zugänglich bleiben müssen. Diese müßten dann durch UP Dosen ersetzt werden und dann kommen wir wieder auf den Fachmann (konzessionierter Elektroinstallateur) zu sprechen.
     
  6. #6 Windfun, 02.01.2012
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    Ja es ist machbar. Wenn es nicht sooo viele Streckdosen sind dann hält sich auch die Arbeit in Grenzen. Bei der Deckenlampe wird es halt was unschöner.

    Wand UP und Decke dann Aufputz ?? Da jetzt Stegleitung ein zu stemmen und später zu verputzen/Streichen finde ich sehr aufwendig. Denk hier würde auch Kanal ausreichen.

    Wenn die Wände nicht feucht sind dann ist normale UP Geschichte ausreichend.
    In meinem alten Haus mit Betonwänden hab ich auch keine Heizung an gehabt und nie auch nur ansatzweise Probleme gehabt.
     
  7. Julius

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    Unfug!
    Die Einstufung hat weder was mit feuchten Wänden noch mit irgenwelchen "ist-doch-gutgegangen"-Beispielen zu tun.
    Sondern mit dem möglichen Temperaturverlauf in den Räumen.

    Und Stemmen ist eh unzulässig.


    Dafür, daß Du angibst, Elektriker zu sein, schreibst Du ziemlich viel regelwidriges Zeugs.
     
  8. #8 Windfun, 03.01.2012
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    Tja dann mach ich halt seit 18 Jahren Unfug. KA auf welchem hohen Ross du sitzt. Es geht drum was machbar ist.

    Im Prinzip hab ich nicht mal viel geschrieben.

    a) das es machbar ist wobei ich noch nicht mal weit ins Detail gegangen bin. Die selbe Aussage hast du selber getroffen.

    b) Das ich empfehle die Lampenleitung an der Decke im Kanal zu legen was jedoch auch anders gehen würde wobei ich davon abgeraten habe. In wie weit jetzt es verboten ist eine Kellerdecke von unten 0,5 cm an zu stemmen überlasse ich den Neunmalklugen. Machbar wäre es auch wenn es nicht schön ist. Wenn du jetzt mit Bestimmungen um die Ecke kommst dann ist das dein Ding. Ich gebe meine praktischen Erfahrungen aus 18 Jahren wieder. Bin eher der praktisch veranlagter Elektriker. Wobei noch mal gesagt sei das ich davon abgeraten habe.

    Und ein pers. Erfahrungsbericht ist ja wohl kein Verbrechen. Der Fragesteller bildet sich seine Meihnung auf Basis vieler Antworten. Wenn der Raum trocken ist und "eine gewisse Grundwärme " vorhanden ist dann kann man davon ausgehen das eine normale UP Einrichtung ausreicht. Klar ist das man dies als Eli erst bei einer Ortsbegehung zu 100 % sagen kann. Hier wird jedoch auch um eine Einschätzung gebeten.
     
  9. #9 Rudolf Rakete, 03.01.2012
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    @Windfun Nun ja wenn Du das für dich so machst oder auch beruflich und es verantworten kanst ist das deine Sache, aber hier im Forum solltest du schon nur das posten was den heutigen Vorschriften und dem Stand der Technik entspricht.

    Julius meinte glaube ich auch noch den Inhalt anderer Beiträge von Dir.
     
  10. Julius

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    So ist es.
    Dafür, daß der Spaßwind bisher noch nicht so viele Beiträge verfaßt hast, ist der Anteil an normwidrigen Aussagen darin erstaunlich hoch...

    Todsünde ist die Nichtkenntnis der aktuellen FI-Pflicht.
    Ich hatte ja auf einen nicht mehr ausübenden Berufswechsler getippt.
    Aber wenn Du wirklich noch in dem Beruf tätig bist - ist sowas eigentlich unfaßbar!
     
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