2 Abwasseranschlüsse in der Küche

Diskutiere 2 Abwasseranschlüsse in der Küche im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich habe in meinem Mehrfamilienhaus eine Badezimmer komplett umbauen und sanieren lassen. Hierfür sind Wände (kleine...

  1. #1 facts1313, 22.12.2011
    facts1313

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    Hallo zusammen,

    ich habe in meinem Mehrfamilienhaus eine Badezimmer komplett umbauen und sanieren lassen. Hierfür sind Wände (kleine Vorratskammer und separate Toilette) herausgebrochen worden, Wasser- und Abwasserleitungen umgelegt worden, neue Einbauten gemacht worden (Dusche, Wannenbad, zwei Waschtische, Toilette,etc.), neue Wände, neue Boden- und Wandfliesen, und so weiter.
    In diesem Zusammenhang hat der Installateur auch die Abwasserleitung neu verlegen müssen. Da die Spüle in der Küche auch an diesem Abwasserrohr angeschlossen ist, hat er zur Küche hin an das neue Abwasserrohr eine entsprechende "Abzweigung" gemacht, also ein Kunststoffrohr durch die Wand in die Küche gelegt.
    Was er aber nicht gemacht hat, ist die "alte" Abzweigung zum alten Abwasserrohr in der Küche weggemacht.
    Der neue Mieter hat sich nun wahlfrei für einen Anschluss entschieden und nun ist es zu einem Waserschaden gekommen.

    Zunächst hoffe ich mal mich verständlich ausgedrückt zu haben, dann würde mich eure Meinung interessieren, wen denn hier nun eurer Meinung nach ein Verschulden trifft.

    Hätte der Installateur den alten Anschluss in der Küche der ja in ein Abwsserrohr fliesst was nicht mehr da ist stillegen müssen?
    Hätte der Mieter bei zwei Anschlüssen fragen müssen woran er sich anschliessen soll?
    Bei der Abnahme ist mir das nicht aufgefallen, weil damals noch die Küche vom Vormieter dort stand und später die Küche vom neuen Mieter aufgebaut wurde.

    Bin mal gespannt welche Meinungen es hier gibt.

    Vielen Dank schon einmal im Voraus
     
  2. BJ67

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    Was haben Sie denn beauftragt und bezahlt, neuen Anschluß legen ODER neuen Anschluß legen und alten Anschluß zurück bauen ?
     
  3. Julius

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    Meines Erachtens hätte der Installateur selbstverständlich alle Anschlüsse der von ihm entfernten/stillgelegten Leitung entfernen oder unbrauchbar machen müssen.

    Daher sollte er den Schaden seiner Versicherung melden.
     
  4. KM TGA

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    Ich würde zuerst ins Angebot schauen. Sollte dort "erneuern" drinstehen ist es meine Auffassung, das der alte zu demontieren war.

    Zudem ist der Handwerker als Fachmann meiner Auffassung nach dazu verpflichtet den alten Abfluss, sofern er nicht mehr am öffentlichen Netz angeschlossen ist, vor Einlaufen zu sichern oder den Auftraggeber über diesen Umstand zu informieren.

    Aber als ersten Schritt würde ich immer das Gespräch suchen um eine gütliche Einigung erzielen zu wollen.

    Was sagt eigentlich der Mieter dazu? Das er einfach so einen Siphon anschließt ohne hierfür einen Fachmann zu beauftragen oder seinen Vermieter um Erlaubnis zu bitten?
     
  5. Tatze

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    Hallo,

    das der Mieter einen Fachmann für die Installation eines Siphons beauftragen muss, ist glaube ich etwas übertrieben. Ich bezweifle auch, dass der Fachmann den Ablauf hätte prüfen können (bzw. das diese Prüfung zur Installation eines Siphons gehört). Wenn man nicht mit einer Kamera in den Ablauf fährt, wird sich vorab kaum feststellen lassen, ob der Ablauf noch angeschlossen ist. Der Mieter hätte nur die Verantwortung zu tragen, wenn der Siphon falsch angeschlossen worden wäre und hier durch ein Schaden entstanden wäre. Falsch angeschlossen bedeutet hier nicht am falschen Anschluss angeschlossen, sondern zum Beispiel nicht richtig herum (übergelaufen), nicht richtig zusammengedreht -> undicht, etc.

    Wie konnte denn die Küche der Vormieters vor dem alten Anschluss liegen, während die Wand für das neue Rohr geöffnet war? Wurde die Position der Spüle des Vormieters auch geändert? Hattest du keine Abnahme der Wohnung, als der Vormieter ausgezogen ist?
     
  6. #6 ThomasMD, 23.12.2011
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    Der schwarze Peter düfte hier eindeutig beim Vermieter liegen.

    Wer nimmt denn auch eine Wohnung ab, wenn die Möbel noch drinstehen?

    Ob der Installateur den alten Anschluß hätte zurückbauen müssen, hängt halt von der Auftragserteilung und der vorhandenen Baufreiheit ab. Vielleicht konnte er das Fossil gar nicht erreichen oder erkennen, weil zugebaut?

    Und dem Mieter vorzuwerfen, er hätte sich eines Fachmannes bedienen und vorher um Erlaubnis bitten müssen, ist schlicht albern.
     
  7. KM TGA

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    Ist es auch albern einen Sicherungsautomaten selbst zu wechseln? Oder eine Armatur? Oder wenn ich mal eben eine Gassteckdose wechsel? Alles Leitungen, sowie Abwasser, die mit dem öffentlichen Netz verbunden sind.

    Mal prüfen was in den AVB´s des Ver- bzw. Entsorgers steht. Denn zum Glauben kann man in die Kirche gehen.

    Wenn die Abwasserleitungen komplett erneuert wurden, so wie es der Fragesteller schreibt, muss der Fachmann es prüfen. Ebenso kann ein technischer und juristischer Laie keine Fachabnehme durchführen.
    Dafür ist der Fachhandwerker eben Fachhandwerker. Ich war selbst mal Gas-Wasserinstallateur und frage mich, wie man bei einer kompletten Neuinstallation den alten Anschluss zusätzlich aus der Wand gucken lassen kann.

    Wer Schuld oder Teilschuld hat steht vielleicht auf einem anderen Blatt. Und wie gesagt, ich würde vorerst versuchen eine gütliche Einigung zu erzielen.

    Dem Fragesteller muss auch klar sein, dass es hier in einem freien Forum nur Meinungen gibt und keine juritische Feststellung des Sachverhaltes.
     
  8. #8 ThomasMD, 23.12.2011
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    Bei uns sagt man

    Der Quatsch wird immer quätscher bis er quitscht.

    Will damit sagen, dass Du gerade dabei bist, jedes Augenmaß zu verlieren.
    Der Abwasseranschluß einer Spüle an eine vorhandene Schmutzwasserleitung ist fachlich in etwa dem Einstecken eines Schukosteckers in die Steckdose zu beurteilen und gehört zu den normalen Tätigkeiten beim Möbelrücken. Wer es gesundheitlich bedingt nicht kann, wird sich dazu jemand holen, der seine Finger noch bewegen kann. Aber auch der Installateur wird, wie weiter oben schon geschrieben, nicht erst eine Funktionsprüfung machen, sondern den Traps anschließen.
    Mit der Abnahme meinte ich übrigens die Wohnungsabnahme als Rechtsakt Vermieter-Vormieter.
    Und auch eine Fachabnahme (was soll das eigentlich sein?) kann jeder Laie durchführen. Er übernimmt dann halt das Werk, so wie es ist in seine Verantwortung.
    Wenn er sich das nicht zutraut, steht es im frei, sich einer Fachkraft zu bedienen aber rechtskräftig ist eine Abnahme auch ohne diese.

    Du hast übrigens im Abschlagszahlungsthread schon äußerst obskure juristische Ratschläge gegeben...
     
  9. KM TGA

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    Hier im Forum geht es mittlerweile ja nur noch um Fachvokabular, was jeder um sich wirft um sich selbst wichtiger darstellen zu wollen.

    Es gibt keine juristisch Ratschläge, sondern die Meinung zu einem Sachverhalt.
    Ob du die nun teilst, die sich mit deiner beruflichen Erfahrung nicht deckt oder du, ebenso wie die meisten "Bauexperten" hier im Forum, nur daran interessiert bist zu kommentieren ist mir prinzipiell egal.

    Das man sich da nicht einig sein kann, ist doch vollkommen klar. Sonst gäbe es zu jeder Frage nur eine Antwort.
     
  10. OldBo

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    Ich hasse Werbungen, die ich nicht genehmigt habe
    Tja, so hat jeder seine Meinung. Aber wenn man etwas etwas genauer wissen will, dann gibt es eben bestimmte Fachausdrücke, damit man etwas versteht, wenn man nicht vor Ort ist. Naja, es gibt auch Fachausdrücke, die falsch verwendet werden. Denn auch hier sollte man sich richtig "ausdrücken".

    Und zum 2. Teil des Satzes sage ich besser nichts, denn man sollte sich immer über sein eigenes Handeln im Klaren sein ;)

    Das einzige Gut in dieser Welt, das gerecht verteilt scheint ist
    wohl die Intelligenz. Denn die Meisten glauben genug davon zu haben.
    Albert Einstein

    Gruß

    Bruno Bosy
     
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