Maler: Kostenvoranschlag = "Gutachten" = 150 Euro für 1 Zimmer und Miniflur? ?

Diskutiere Maler: Kostenvoranschlag = "Gutachten" = 150 Euro für 1 Zimmer und Miniflur? ? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bin etwas geschockt über meine letzte Malerrechnung. Nach Weihnachten werde ich auch mit unserem Archi darüber reden. Hier Frage...

  1. #1 azalee0108, 23.12.2011
    azalee0108

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    Hallo,

    bin etwas geschockt über meine letzte Malerrechnung. Nach Weihnachten werde ich auch mit unserem Archi darüber reden.

    Hier Frage Nr.1: Ist es normal, dass der Inhaber des Malerbetriebes für 15 Minuten Ausmessen / Gespräch und 1 Brief schreiben 150 Euro kassieren darf? Der Betrieb liegt im Nachbarort.

    Vor ca 6 Wochen kam der Kostenvoranschlag für Putz- und Malerarbeiten, den wir auch so (also mündlich) akzeptiert hatten. Es handelt sich um 35 m² WoZi und 3m² Flur.

    Nach einem Teil der Ausführung kam eine Teilrechnung, die auf den ersten Blick deutlich über den Kostenvoranschlag hinausgeht, dazu einen Betrag von x Euro aus der letzten Phase im März 2011 enthält, die der Archi vor 9 Monaten als ungerechtfertigt hat abziehen lassen, und eben "Gutachtergebühren" für den Kostenvoranschlag.

    Dazu muss man sagen, dass selbiger auch bei einer Versicherung eingereicht wurde, wegen Schadensregulierung. Nur wie gesagt, vor knapp 2 Monaten. Der Fall wurde daraufhin geschlossen, die Summe ausbezahlt, das "Gutachten" lässt sich nicht mehr einreichen.

    Frage Nr. 2: Muss sich der Maler nicht an den Kostenvoranschlag halten? Uns hat er sogar vorher gesagt, dass wir eventuell auch günstiger kommen könnten, wenn wir statt Vlies z.B. Raufaser nehmen würden.

    Die Arbeitsqualität dieses Betriebs ist ja sehr gut, aber wir hatten schon letztes Jahr (sehr früher Wintereinbruch ...) den Eindruck, dass man auch Zeit schinden kann, ohne dass BH oder Archi etwas dagegen unternehmen können. :(

    anja
     
  2. #2 Hundertwasser, 23.12.2011
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    Wie ist das Vertragsverhältnis?
    Was wurde genau vereinbart?
    Gibt es ein Leistungsverzeichnis und was steht dort drin?
    Was sagt euer Architekt dazu?
    Habt ihr einen Rechtsanwalt der euch berät?
     
  3. #3 azalee0108, 24.12.2011
    azalee0108

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    Hallo Hundertwasser, danke für die schnelle Antwort!

    Hier folgende Angaben:

    - Wir haben "nur" einen mündlichen Vertrag. Aber trotzdem nichts schwarz !!!
    - In der letzten Bauphase kam er auch zum Messen, ohne es gesondert anzurechnen.
    - Es gibt kein Leistungsverzeichnis -> mündliche Abmachung
    - Unser Archi genießt seine Weihnachtsferien
    - Einen RA haben wir nicht befragt. Kleiner Ort, am liebsten alles friedlich regeln.

    Ich finde es nur befremdlich, dass ich (Teilzeit, nach Steuerabzug) fast einen ganzen Tag dafür arbeiten muss, dass jemand für knapp 15 Minuten in meinem Wohnzimmer den Maßstab schwingt, mir währenddessen sagt, was er in etwa machen wird, dies zu Hause auf eine Din A 4 Seite samt Preisen schreibt (nochmals 10 Minuten?) und dann 6 Wochen später die Rechnung dafür präsentiert. Ich fahr auch 5 km zu meiner Arbeit.

    Aber dieses Gebaren passt ziemlich gut zur Taktik vom vergangenen Winter. Vor allem die exorbitante Abschlussrechnung war nur handgeschrieben und sowohl schwer leserlich als auch (gewollt?) extrem unübersichtlich. Man kommt sich bei gewissen Firmen vor wie eine Melkkuh, während man anderen Firmen eher vertrauen kann und ein besseres Gefühl hat.

    Wir hatten in der Zwischenzeit als Subunternehmer unseres Gaubenbauers einen anderen Trockenbauer hier arbeiten. Man, waren die schnell !!! (Bei ziemlich gleich schwierigen Verhältnissen). Die hätten wir ja auch dieses Mal gerne angeheuert, aber unser Archi war nicht wirklich begeistert von der Idee.

    Weitere Frage: Wenn jemand einen Kostenvoranschlag vorgelegt hat, und man sagt, dass man es zu diesem Preis machen lässt, hat dann der Betrieb noch die Möglichkeit, deutlich viel mehr abzurechnen?

    anja
     
  4. H.PF

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    Wenn die Massen sich ändern oder der Leistungsumfang ja.

    Aber Zusatzleistungen müssen vorher angekündigt werden, Massenänderungen nicht unbedingt...

    Wenn er da 20 qm drin zu wenig hat kann er sie trotzdem abrechnen aber die Einheitspreise dürfen nicht unbedingt geändert werden...
     
  5. #5 azalee0108, 24.12.2011
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    Hallo,

    wie könnten sich Massen in begrenzten Räumen ändern? 2 Zimmer in einem Zwerchgiebel sollten überschaubar sein, ebenso ein Wohnzimmer mit großer Gaube. O.K. wir haben ziemlich viele "schräge" Deckenteile, aber die springen ja nicht durch die Gegend und vermehren sich wild.

    Auf den Rechnungen ist für uns als Laien nicht erkennbar - letztes Jahr gar nicht lesbar - was das alles war. Unser Archi hatte zwar auch den Kopf geschüttelt, konnte aber nur eine kleine Summe abziehen, die der Maler JETZT wieder als Posten auf die Rechnung gesetzt hat. Finde ich irgendwie frech.

    Letztes Jahr hatten wir vor allem das Problem, dass die Maler ewig an 2 Zimmern zu tun hatten (Rigips, Vlies und streichen). Nicht einmal der Archi konnte sich und uns erklären, WARUM die solange brauchten. Mir fällt als logische Erklärung auch nur der frühe Wintereinbruch ein.

    Nur, hat man eine Handhabe, wenn einem der Handwerker erklärt, dass er halt x Zeit gebraucht hat, weil ... Er war ja auch tatsächlich solange da. Obwohl vorher mündlich abgemacht war, dass der Auftrag für Summe y vergeben wird.

    Im Vergleich zu den zwischenzeitlich dagewesenen Trockenbauern habe ich erst gesehen, WIE sehr die vorher im Schneckentempo gearbeitet haben. Aber wie gesagt, das Endergebnis war schon sehr gut. (Habe allerdings auch keinen Vergleich)

    Zum Ausgangsthema: Der Maler hat mit keinem Wort erwähnt, dass sein Ausmessen 150 Euro kosten soll. Ich finde es schon link, erst den Kostenvoranschlag zu schicken, den Auftrag zu bekommen, und knapp 2 Monate später sich die 15 Minuten messen fürstlich vergüten zu lassen. Ich dachte, das betriebswirtschaftliche Drumherum wäre mit den knapp 60 Euro, die ich pro Stunde (für Meister wie für Gehilfen) löhnen darf, abgegolten.

    anja
     
  6. #6 Baufuchs, 24.12.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zu Kostenanschlag mal hier Satz 3 lesen.

    Wenn mit dem Maler hinsichtlich Gebühren für den Kostenanschlag nichts vereinbart war, ist auch nix zu zahlen.
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Wenn du es mal schaffst uns zu sagen, was vereinbart war - und dann noch was gemacht und was abgerechnet wurde, könnte man vieleicht was dazu sagen.
    Lass mal jemand deinen Text lesen, der die Geschichte nicht kennt. Der wird dich auch nur Fragend ansehen.
     
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