Terassen Trennwand zwischen zwei Doppelhaushälften

Diskutiere Terassen Trennwand zwischen zwei Doppelhaushälften im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; @ MaxMad - schallschutz wirst du keinen erhalten. du hast die absicht eine lärmumleitungswand zu errichten. mehr nicht! am besten DIN 1053 zur...

  1. #21 Gast036816, 28.12.2011
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    @ MaxMad - schallschutz wirst du keinen erhalten. du hast die absicht eine lärmumleitungswand zu errichten. mehr nicht!

    am besten DIN 1053 zur hand genommen und nachschauen, was zulässig ist. besser wäre eine konstruktion mit schallschluckeigenschaften, als so eine massive lärmumleitungswand.
     
  2. #22 ThomasMD, 28.12.2011
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    Nun zieh doch nicht gleich wieder den Schwanz ein. Oben las sich das noch ganz anders.;)

    Ein Blick ins Telefonbuch offenbart 12 Ebersberge, von Bayern über Ba-Wü, Hessen und Thüringen gut verteilt.

    Welches Schweinderl hättens denn gerne?

    Vielleicht ists in NRW bei den Brieftaubenzüchtern so Usus. Sind ja auch kreuzgefährlich die Dinger, nur gibts da kein Eberberg...

    :bierchen:
     
  3. #23 driver55, 04.01.2012
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    Zumindest mal ein Bildchen u. die Maße: 423 x 185 x 20 (cm)
     
  4. #24 maveric00, 05.01.2012
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    Hallo,

    insofern hat ThomasMD tatsächlich etwas unrecht, da sich der Nachbar - wenn man ihm keine Beeinträchtigung nachweisen kann, und Kinderlärm ist sicher keine Beeinträchtigung im Sinne des Nachbarrechts - an den Kosten der gemeinsamen ortsüblichen Einfriedung beteiligen muss.

    Aber ich gehe einfach mal davon aus, dass eine 2 Meter Kalksandsteinmauer nicht wirklich ortsüblich ist - zumindest in den mir bekannten Neubaugebieten in NRW nicht (auch nicht bei Taubenzüchtern - die Ratten der Lüfte würden sich ja sowieso durch ein 2 m Mäuerchen nicht aufhalten lassen :mega_lol:).

    Kann dementsprechend keine ortsübliche Einfriedung festgestellt werden, so muss er sich an den Kosten eines 1,2 Meter Maschendrahtzauns beteiligen (§35.1). Das wären auf 4 m Länge eventuell 100 bis 200 Euro. Sind in dem Ortsteil gar keine Einfriedungen üblich, so braucht er sich gar nicht beteiligen (§34.c).

    Inwieweit er sein Grundstück für die Mauer zur Verfügung stellen muss geht aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor. Klar ist, dass er - so er zur Einfriedung überhaupt verpflichtet ist - die Hälfte eines Maschendrahtzauns dulden muss. Das dürften dann so ca. 3 cm sein. Ob er die weiteren 12 cm der Mauer dulden muss, ist fraglich.

    Ich würde jedenfalls dem Nachbarn auch freundlich mitteilen, dass er seine Mauer gerne auf seinem Grund mit seinem Geld errichten darf, wenn er denn unbedingt will. Und im Sinne meiner Kinder würde ich mir die Ausführung ganz genau ansehen. Den Grund dafür kann man hier ansehen.

    Ach ja, nur mal so zu den Internet-Daumenwerten: Wenn ich richtig gerechnet habe, dann darf eine 2m Kalksandstein-Wandscheibe ohne Aussteifungen bei 30 cm Dicke nicht mit Winden, wie sie in Windzone 4 auftreten, konfrontiert werden. Auf gut deutsch: Bei Orkan kann sie umkippen. Und Orkan haben wir in NRW ja gerade überall (trotz ansich Windzone 2...) Mir ist momentan ja noch mulmig, dass sich zwei Dachziegel trotz Klammerung an meinem neuen Dach gelöst und auf den Bürgersteig gefallen sind; der Dachdecker meinte übrigens, dass man das in der exponierten Lage nie ganz wird verhindern können :(

    Schöne Grüße,
    Martin
     
  5. #25 RMartin, 05.01.2012
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    Wie hast Du das gerechnet? Wo steht das? Wenn ich gem. DIN1053 rechne, bzw. eine nichtttragende Aussenwand gem. dieser Norm bemesse, dann funktioniert das schon....
     
  6. #26 maveric00, 05.01.2012
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    Hallo,

    beim Nachschauen bin ich auf diese Seite gestossen und habe in die dort angegebene Formel h, d, und Gamma_R (von KS: 17) eingesetzt und nach q aufgelöst und komme dann auf einen zulässigen Winddruck von q=0.51 und habe dann hier festgestellt, dass dies unter dem qref=0.56 der Windlastzone 4 liegt.

    O.k. wenn ich jetzt so darüber nachdenke: kann es sein, dass die ursprüngliche Formel (da für Mauerwerk im Aufbau gedacht) nur für nicht vermörtelte (bzw. mit weichem Mörtel) Mauern gilt? Bzw. für Mauern auf Trennschichten (also nicht mit dem Fundament verbundene)? Dann hätte man ggf. bei den normalen Gartenmauern, wenn sie ohne Trennschicht direkt auf ein Fundament gemauert werden noch die Zugfestigkeit des Mörtels als Reserve (wobei die allerdings ohne Bewehrung nicht besonders groß ist).

    Schöne Grüße,
    Martin
     
  7. #27 ThomasMD, 05.01.2012
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    Es ist ja nicht so, dass ich immer und überall Recht behalten möchte, aber wir wissen immer noch nicht, wo sich der Berg des Ebers befindet, aber wir wissen, in NRW, dort wo die zitierten Maschendrahtzaunzwangsparagrafen gelten sollen, steht er nicht.;)

    Um auf meine ursprüngliche, den Disput auslösende Bemerkung zurückzukommen: Ich behauptete, der Nachbar, der sich an einer solch wahnwitzigen, ihren Zweck verfehlende und jede Nachbarschaft killende Mauer mittels Geld und Grundstücksopfer beteiligt, müsste mit dem Klammersack gepudert sein. Und dazu stehe ich nach wie vor.
     
  8. #28 RMartin, 05.01.2012
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    Das von Dir benutzte Merkblatt ist von der BG und bezieht sich auf den Bauzustand von Wänden; also wenn die endgültigen Aussteifungen (z.B. aussteifende Ringbalken, Wände) noch nicht fertiggestellt sind.
    Dies auf die 12 m/s Windgeschwindigkeit bezogen; bei höheren Windgeschwindigkeiten wird es eh schwer zu mauern.
     
  9. #29 maveric00, 05.01.2012
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    Hallo,

    das hatte ich auch so verstanden - in Ermangelung der DIN war ich jedoch davon ausgegangen, dass die Formel auch auf fertige Wände ohne Aussteifungen (also z.B. die diskutierte nicht an das Haus angeschlossene reine KS-Wand ohne Ringbalken - wie geht eigentlich ein Ringbalken bei einer einzelnen Mauer?) anwendbar ist. Dass eine 30 cm KS Aussenwand im (Haus-)Verbund auch bei deutlich größeren Höhen funktioniert ist selbst mir Maschinenbauer klar :D.

    @ThomasMD - hast Recht, ich nehme zurrück, dass Du leicht unrecht hast ;). Wenn das Örtchen keine Ortssatzung oder einen Bebauungsplan hat, worin eine Einfriedung vorgeschrieben ist, dann muss die Mauer entweder ganz auf dem eigenen Grundstück (Bayern), 50 cm von der Grundstücksgrenze weg (BW), so wie in NRW (Hessen) oder entweder so wie in NRW oder so wie in Bayern (Thüringen - je nachdem ob der Nachbar zur Einfriedung verpflichtet ist oder nicht, in dem vorliegenden Fall eher nicht, da es um Lärm geht) errichtet werden. In Bayern und BW zahlt der Nachbar nichts, in Hessen wie in NRW und in Thüringen müsste er bei Nachweis der Verpflichtung einen 1,2m Maschendrahtzaun auf eigene Kosten aufstellen - an der Schallschutzmauer müsste er sich jedoch nicht beteiligen. Da vermutlich die Kreisstadt Ebersberg gemeint ist (und auch die meissten anderen Keilerhügel in Bayern sind) besteht also eine große Wahrscheinlichtkeit, dass Du sogar komplett Recht hattest - den Klammerbeutel hatte ich ja nie angezweifelt :biggthumpup:

    Schöne Grüße,
    Martin
     
  10. #30 RMartin, 05.01.2012
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    Das muss nicht unbedingt "im (Haus-)Verbund" sein. Man kann eine Mauer/ Wand auch anders aussteifen; z.B. mit Kragstützen, senkrecht zur Wandebene verlaufende aussteifende Wände, etc.

    Ringbalken "geht" so, dass z.B. Beton einschl. Bewehrungseisen in Mauerwerksstärke in bestimmten Höhen eingebaut wird.
    Dies nimmt dann senkrecht auf die Wand wirkende Kräfte auf und leitet sie an Auflager (z.B. eine eingespannte Stahlbetonstütze) weiter/ ab.
     
  11. Dingo

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    Wer die Ruhe liebt und ungestört von nachbarschaftlichen Aktivitäten leben möchte für den ist ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte mit Sicherheit die erste Wahl :respekt

    Verkaufen und Wegziehen fänd ich nen coolen Vorschlag
     
  12. #32 maveric00, 05.01.2012
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    Hallo,

    ich glaub' wir meinen etwa das gleiche (und Du hast ja auch indirekt bestätigt, dass ein Ringbalken auf einer einzelnen geraden Mauer ohne Zusatzmaßnahmen nicht geht). Mir ging es darum, dass die Aussage vom TE

    in Kombination mit der Ausgangsfrage "Muss so eine Mauer eigentlich mit dem Haus verbunden werden" zu dem gefährlichen Irrglauben führen kann, dass man einfach eine einzelne Mauer (ohne Verbindung zum Haus, Stützen, Abmauerungen, Pfeilern o.ä.) hinstellen kann, wenn sie nur 30 cm dick ist - das sieht ja auch ziemlich massiv aus. In Windlastzonen bis 3 ist das sogar eventuell erlaubt (da hier ja nach Bemessungsregel ausgelegt würde?), trotzdem kann diese Mauer dann eben bei starken Orkan umkippen. Und dann sollte tunlichst keiner an der Mauer Schutz vor dem Wind gesucht haben...

    Da meinem Rohbauer während des Bauens zwei 17.5er Innenwände umgekippt sind (in der Nacht durch Sturm), bei denen die Quermauern noch nicht hochgezogen waren, bin ich da vielleicht zu sensibel - aber wenn mein Nachbar so eine Mauer hochziehen wollte, würde ich ziemlich Stunk machen, wenn diese nur nach dem Durchschnitt und nicht nach dem zu erwartenden Maximalereignis dimensioniert wäre. Speziell, da wir ja inzwischen alle 3 bis 5 Jahre einen "Jahrhundertsturm" haben und ich die Einteilung in Windlastzonen deswegen durchaus für überdenkenswert halte.

    Deswegen ist mir ja auch etwas mulmig wegen meinen Dachziegeln - auch wenn Rechtlich vermutlich alles einwandfrei ist, so macht mir die Möglichkeit, dass mein Haus ggf. einen Ziegel auf Passanten wirft, aktuell doch erhebliche Bauchschmerzen...

    Aber vermutlich interessiert das ganze den TE sowieso nicht mehr, da er ja keine einfache Antwort auf seine Frage bekommen hat, sondern nur auf weitere Probleme hingewiesen wurde ;)

    Schöne Grüße,
    Martin
     
  13. #33 jscheller, 05.01.2012
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    Wenn man den Deckenanschluss (!) und beide (!) Wandanschluesse dauerelastisch versiegelt, dann kommt man auf erstklassige Schalldaemmung. Warum wollt ihr dem armen Mann das ausreden?
     
  14. Lebski

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    Wo bekommst du unter freiem Himmel eine Decke her?
     
  15. #35 jscheller, 05.01.2012
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    Heutzutage geht es wohl nicht mehr ohne Ironiesmileys.... ;)
     
  16. #36 ralph12345, 06.01.2012
    ralph12345

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    Ich bin in einem Reihenhaus aufgewachsen. Die Terassen trennten Mauern von etwa 2m Höhe, 3m Tiefe. Glasbausteine mit Ziegeleinfassung und obendrauf noch mal Ziegel. Nix massives, aber immerhin dicht. Das mit dem Schallschutz haut schon hin. Klar ist das nicht schalldicht, aber das soll es doch gar nicht. Es reicht, das man bei leisen Gesprächen nicht jedes Wort versteht und dass der Lärmpegel von nebenan erheblich gemindert wird.

    Die Wand in diesm Fall ist mit dem Haus fest verbunden. Nix Fugen oder Löcher.
     
  17. Ruppi

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    Natürlich hilft so eine gemauerte Trennwand erheblich, den Schallschutz von Terrasse zu Terrasse deutlich zu verbessern. Es kommen dann nur noch Reflexionen des Schalls indirekt herüber und das ist ein Bruchteil dessen was man hören würde, wenn da nur Holzpalisaden o.ä. aufgestellt werden.
     
  18. Ruppi

    Ruppi

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    Endlich wird diese Thema mal hier diskutiert!!
    Ich bin nämlich selber auch Opfer einer fehlenden Planung in diesem Punkt. Bei uns wurde nämlich einfach eine 2 m hohe Wand in 17,5 cm Hochlochziegel auf Betonfundament frei hochgemauert, 2.50 m lang, was mich skeptisch gemacht hat. Ich habe dann einen statischen Nachweis verlangt und der konnte nicht erbracht werden, weshalb die Wand dann mit 2 riesigen U Profilen (je an die 100 kg schwer und 2 m hoch) von außen mit dem Fundament verbunden werden mussten und nun sichtbar und hässlich (zum Glück auf der Seite des Nachbarn) die Wand von außen stützen. Naja, so hat es der Statiker eben errechnet...

    Inzwischen bin ich schlauer.
    Es gibt Faustformeln für solche frei hochgemauerten Wände. Die entsprechenden Tabellen hat mir ein Statiker gefaxt (übrigens aus diesem Forum). In unserer Ausführung (Hochlochziegel 17,5cm) hätte diese lediglich 0,60m hoch sein dürfen. Nimmt man hingegen einen schwereren Stein (z.B. Kalksandstein) so sieht die Sache gleich ganz anders aus.
    In Stärke 30cm dürfte die Wand 2m hoch sein, sofern sie mit dem Haus verbunden wird.

    Also zu Deinen Fragen:
    a) Ich nehme an, das ist Ebersberg in Bayern. Laut BayBo darf so eine Terrassentrennwand 2m hoch und 4m lang sein. Willst Du sie aber wirklich 4m lang? Das ist schon ein ganz schönes Monster...
    Um eine Schallbrücke zu vermeiden, wird die Trennwand nur mit einem Haus verbunden. Natürlich nicht nur mit Mörtel, Silikon oder irgend einem reingepappten Zeugs, sondern mit geeigneten Mauerwerksankern o.ä.
    b) Steine mit Rohdichte 2,0 (z.B. Kalksandstein, Vollziegel od. Betonverfüllziegel)
    c) Erst mal die Wand erstellen lassen, inkl. Anschluß an das Mauerwerk des Hauses. Dann verputzen lassen. Die Fuge würde ich erst nach ein paar Wochen oder Monaten schließen, denn evtl. setzt sich das Haus anders als die Trennwand und dann kann die Fuge wieder aufreißen. Gibt da verschiedene Materialien. Silikon und Acryl sind Standard. Silikon ist dehnfähiger, Acryl dafür überstreichbar. Inzwischen gibt es noch neuere teilweise bessere Materialien, werden aber noch kaum eingesetzt (ist auch kein Muss)
    d) Eine saubere Mauerkrone eben. Als Abschluss eignet sich Blech aus Titanzink, Edelstahl oder Kupfer, je nach Optik.
    e) Bloß keine Ausführungsdetails beauftragen, sonst bist Du dafür am Ende noch planerisch verantwortlich. Vereinbare eine Terrassentrennwand nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den geltenden DIN Normen in entsprechender Größe - fertig. Zur Sicherheit die Punkte a) - d) mit dem Betrieb durchsprechen. Das billigste Angebot würde ich nicht nehmen, denn bei einem Kampfpreis kann man sicher nicht die Punkte a) - d) sauber berücksichtigen und sauber ausführen. Da bekommst Du halt dann das Ding irgendwie Stein auf Stein hingeklatscht...
     
  19. #39 jscheller, 07.01.2012
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    Wieso fuehlt sich hier eigentlich jeder bemuessigt sein ungares Halbwissen als Fakten zu verkaufen und denjenigen zu widersprechen, die es zuvor richtig erklaert haben?

    Nein, da kann nicht die Rede von erheblichem Schallschutz sein. Man bekommt vielleicht 5-10 dB Schirmwert - wer deswegen den Aufwand treiben will, schoenen Dank.

    Bloedsinn - und du willst Musiker sein? Wellennatur des Schalls, Frequenzabhaengigkeit eines Reflektors, insbesondere Beugung - schon mal gehoert? Wikipedia hilft.



    Ahja, eine Schallbruecke vermeiden. Verstehe...:mega_lol:
     
  20. Ruppi

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    Geh lieber mal in Dich, bevor Du hier dermaßen austeilst, mit den 5-10 dB liegst Du nämlich ziemlich daneben, dafür lege ich meine Hand ins Feuer. Wir haben hier ja auch ein Doppelhaus. Ohne die Terrassentrennwand hat man natürlich von Terrasse zu Terrasse alls rübergehört. Nachdem die Trennwand errichtet war (übrigens auch 2 m hoch) hört man gegenseitig fast nichts mehr, zumindest im Falle einer ruhigen Unterhaltung. Ich lege meine Hand ins Feuer (und das bedeutet etwas im Falle eines Musikers!), dass die Mauer hier locker 20 dB Schallminderung bietet, wahrscheinlich sogar mehr (schade, dass ich es nicht nachgemessen habe).

    Deine Aussage: "Wellennatur des Schalls" bringt nichts, denn Schall ist ja immer eine Welle, er ist ja so definiert. Es gibt keinen Schall ohne Wellen. Oder wie stellst Du Dir das vor, dass es bestimmten Schall mit Wellen und welchen ohne Wellen gibt und der sich dann irgendwie anders ausbreitet?

    Klar sind Reflexionen frequenzabhängig. Auch dirkete Schallübertragung ist frequenzabhängig. Tut hier aber nicht viel zur Sache, denn bei einer Doppelhaushälfte hilft die Wand ja, den eigenen Schall vom Nachbarn abzuhalten und umgekehrt. Da es keinen gegenüberliegenden Relfektor gibt, wird ein erhablicher Teil des Schalls vom NAchbarn abgehalten, ich kann es hier ja am eigenen HAus gut erleben.

    Bei freunden, die nur eine Hoz Plaisadenwand haben, hörte man dagegen von den NAchbarn fast alles. Ich würde daher immer eine solche Wand mauern.

    Beugung tritt vor allen bei Frequenzen im unteren Frequenzbereicht auf. Allerdings spricht niemand in der untersten Oktave des Hörbereiches (16Hz - 32 Hz) und auch in der zweit untersten nicht (32 Hz - 64 Hz). In der Regel spricht ein Mann zwischen 100 und 200 Hz und da kannste die Beugung schon fast vernachlässigen. Ok, wenn wer Discobässe auf der Terrasse aufstellt, aber dann werden sich wohl andere NAchbarn beschweren...
     
    reinishg gefällt das.
Thema: Terassen Trennwand zwischen zwei Doppelhaushälften
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