Voraussetzungen für Kellerwohnung nach BayBO

Diskutiere Voraussetzungen für Kellerwohnung nach BayBO im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, der Titel beschreibt ja bereits meine Frage. Es geht um eine Kellerwohnung für ein EFH in Bayern. In der BayBO von 1997 war...

  1. #1 Horst612, 28.12.2011
    Horst612

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    Hallo zusammen,

    der Titel beschreibt ja bereits meine Frage. Es geht um eine Kellerwohnung für ein EFH in Bayern.

    In der BayBO von 1997 war noch relativ klar geregelt, was zu beachten ist, wobei mir hier die Angaben zur Raumhöhe abgehen.

    Abschnitt VI - Aufenthaltsräume und Wohnungen
    Art. 47 Aufenthaltsräume und Wohnungen im Kellergeschoß
    http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/bauordnung/bayern/bayerischebauordnung47.htm

    In einer neueren Ausgabe der BayBO finde ich noch weniger Infos:
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rechtundtechnikundbauplanung/_baurecht/baybo/baybo_2010_03_01.pdf


    Was ich den Infos entnehmen kann:
    - Geländeoberfläche max. 70cm über Boden
    - Lichteinfallwinkel max. 45 Grad
    - lichte Raumhöhe mind. 2,40m
    - Fenster-Rohbaumaß mind. 1/8 der Netto-Grundfläche des Raums
    ...

    Was ist denn nun aktuell, bzw. wo kann ich nachschlagen um alle Auflagen zu erhalten?
     
  2. #2 ManfredH, 28.12.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Aktuell ist die neuere Ausgabe (wer hätte das gedacht? :biggthumpup:), genauer gesagt die BayBO 2008, Fassung 2010, zu der du ja schon den richtigen Link gefunden hast.

    Zusätzlich zu den von dir schon aufgeführten Punkte solltest du auch noch auf die Brandschutzanforderungen achten, insbesondere auf die Notwendigkeit von zwei unabhängigen Rettungswegen, wobei der 2. RW auch durch ein Notausstiegsfenster mit ausreichender Grösse (lichte Öffnung mind. 60/100) und Brüstungshöhe max. 90 cm führen kann. (Art. 31)

    Und falls das Gebäude durch den Kellerausbau vom 2- zum 3-Familienhaus mutiert (scheint aber bei dir nicht der Fall zu sein, da EFH), dann auch noch beachten, dass sich die Gebäudeklasse ändert und dadurch die Brandschutzanforderungen erhöhen.
     
  3. #3 Horst612, 28.12.2011
    Horst612

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    Hallo Manfred,

    vielen Dank für deinen Beitrag. Dass die neuere Ausgabe aktueller ist habe ich schon vermutet :-p aber sind die alten Vorschriften auch noch aktuell? Wenn ja wo ist das jetzt geregelt?

    Und wie ist das, wenn ich die Bedingungen nur bei einem Raum erfüllen kann, darf nur dieser eine Raum als Wohnung genutzt werden? Konkret würde ich die Auflagen bei zwei Räumen (Wohn + Schlaf) erfüllen können, zusätzlich noch ein Bad mit Lichtschacht wg. lüften und so... das sollte dann also reichen?

    Danke + Gruß!
     
  4. #4 ManfredH, 28.12.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    wenn du damit die Forderung nach den 2 Rettungswegen meinst: das gilt pro Wohnung >> also einmal 1. RW = Treppenhaus, und dann noch ein als Notausstieg geeignetes Fenster aus irgendeinem Raum der Wohnung.

    Die alten Vorschriften sind nicht mehr aktuell; maßgebend ist die aktuelle Fassung der BayBO.

    Was du auch noch klären solltest: Gibt es einen Bebauungsplan (kann bei der Gemeinde erfragt bzw. eingesehen werden), und wenn ja, enthält er etwaige Festsetzungen, die dem Kellerausbau entgegenstehen? (z.B. Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten - ist eher selten, aber nicht auszuschliessen)

    Noch eins: Für die zusaätzliche Wohnung müssen auch der/die erforderlichen KFz-Stellplätze nachgewiesen werden. Anzahl richtet sich nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde.

    Und noch eins: Bei der Entwässerung die Vorschriften bezüglich Rückstau beachten; Kellerwohnungen liegen meist unterhalb der Rückstauebene.
     
Thema: Voraussetzungen für Kellerwohnung nach BayBO
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