Widerspruch Baugenehmigung

Diskutiere Widerspruch Baugenehmigung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Moin liebe Bauexperten, natürlich gibt's hier keine Rechtsberatung, trotzdem eine Frage bezüglich Widerspruch gegen Baugenehmigung. Fakten:...

  1. #1 BoromirOfGondor, 02.01.2012
    BoromirOfGondor

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    Moin liebe Bauexperten,

    natürlich gibt's hier keine Rechtsberatung, trotzdem eine Frage bezüglich Widerspruch gegen Baugenehmigung.

    Fakten: Grundstück am Waldrand. Stadt hat Grundstücke gerodet und angrenzenden Baumbestand durch Fällung/Beschnitt gesichert und einen Zaun am Waldrand gebaut. Fachdienst Bauaufsicht nimmt nun in die Baugenehmigung eine 'aufschiebende Bedingung' rein, nach der die Stadt noch 'Baumsicherungsmaßnahmen' vornehmen will. Die Stadt bestätigt allerdings, dass in dieser Richtung nichts mehr gemacht wird und belehrt mich, dass ich doch Widerspruch einlegen könnte, vor allem da das Thema Waldabstand in der HBO 2011 nicht mehr enthalten und somit nicht mehr Sache des Kreisausschusses ist.

    Falls keine Klärung des Sachverhalts auf dem kurzen Dienstweg möglich ist, werden wir wohl mit anwaltlicher Hilfe Widerspruch einlegen.

    Ist die mit der aufschiebenden Bedingung ausgestellte Baugenehmigung in diesem Falle dann nicht mehr gültig? Oder könnte - auch nach einem Widerspruch - angefangen werden zu bauen, sobald Stadt/Kreis die Aufhebung der aufschiebenden Bedingung schriftlich bestätigt haben?

    Danke Euch!

    Gruß Boro
     
  2. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,
    was sagt der Planer?
    Gibt es die Aussage der Stadt schriftlich?
    Vielleicht lagen die Fertigstellung durch die Stadt und die Bearbeitung des Bauantrages zeitlich zu dicht?!
     
  3. #3 BoromirOfGondor, 02.01.2012
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    1. Stadt sagt, sie seien mit dieser Formulierung der aufschiebenden Bedingung 'unglücklich', da sie uns einen schnellen Baustart ermöglichen wollten, schriftlich habe ich diese Aussage nicht.
    2. Eigentlich nicht, problematisch kann hier sein, dass das besagte Waldstück nicht der Stadt gehört sondern einer anderen Stadt.

    Verwunderlich ist wirklich, dass Waldabstand nicht mehr in der HBO enthalten ist und sich der Kreis trotzdem irgendwie absichern möchte.

    Danke und Grüße
    Boro
     
  4. #4 BoromirOfGondor, 06.01.2012
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    <frustrauslassen>
    Also...die Stadt (Ersteller der Bebauungsplanes), der Kreis (Aussteller der Baugenehmigung) und eine andere Stadt (Besitzer des angrenzenden Waldstückes) werden sich über die Verkehrssicherungsmaßnahmen, deren Kosten, eine Bestätigung der Verkehrssicherheit und etwaige abzuschließende Haftungsausschlüsse nicht einig. De facto sind die Verkehrssicherungsmaßnahmen allerdings abgeschlossen, es kann/will nur niemand bestätigen...
    </frustrauslassen>

    Was mich am meisten ärgert: ein bestehender Bebauungsplan sollte doch die Möglichkeit geben, innerhalb der gesteckten Grenzen zu bauen. Von den ganzen Bestätigungen, dass der Wald kein Problem sei von Makler, Architekt, Bauamt, Straßenbauamt, Forstamt, ... mal ganz abgesehen.

    :(

    Antworten nicht erforderlich.
     
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