Regenwasser muss ueber die Straße zu den Angerflächen

Diskutiere Regenwasser muss ueber die Straße zu den Angerflächen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich suche schon seit einigen Wochen nach einer Lösung. Hier im Forum habe ich viel sehr interessante Information bekommen,...

  1. #1 Gast50516, 02.01.2012
    Gast50516

    Gast50516 Gast

    Hallo zusammen,

    ich suche schon seit einigen Wochen nach einer Lösung. Hier im Forum habe ich viel sehr interessante Information bekommen, daher hoffe ich hier auch den besten Lösungsweg zu finden.

    Ich habe folgendes Problem:
    Unser Regenwasser muss laut Bebauungsplan oberirdisch über die Straße -mit Gefälle- zu den Angerflächen abgeführt werden. Es darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Eine Versickerung ist laut Bodengutachter nicht möglich. Es handelt sich um ein sehr großes neues Baugebiet, jeder Bauherr hat diese Auflage und es wurde, soweit ich weiss noch keine optimale Lösung gefunden. Mit einer Zisterne hätte ich die Schwierigkeit, dass ich jeden Tropfen Wasser, der ansonsten mit Überlauf in den Kanal laufen würde, abpumpen müsste. Die Meisten haben sich aber dafür entschieden. Als technisch einfachste Lösung müsste ich quer durch den Garten oberirdisch, das Regenrohr als Hindernis zur Straße verlaufen lassen. Nun wurde mir vom Tiefbauer ein sogenanntes Düker-System vorgeschlagen. Dabei wird das Wasser im Boden über Rohre zur Straße geführt und durch den Druck des im Fallrohr aufsteigenden Regenwassers wieder nach oben auf die Straße geführt. Soweit so gut, aber im Winter bei Frost würden sich mehrere Probleme ergeben. Ich dachte deshalb daran, eine Art kleinen Pumpenschacht einzubauen, das Wasser soll vorwiegend über den Fallrohrdruck auf die Straße laufen und ab und zu über eine schwimmer- und timergesteuerte Pumpe fast kompl. aus dem System gepumpt werden; somit hätte es keine Zeit einzufrieren und ich müsste nur gelegentlich pumpen.
    Hat jemand damit schon Erfahrung, Tipps dazu oder einen besseren Vorschlag? Ich bin für jede Hilfe dankbar, das hat mir schon manche Kopfschmerzen verursacht!
    Ich wünsche noch ein Frohes neues Jahr 2012
    Jupp
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 02.01.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Hilft Dir jetzt vielleicht akkut nicht, aber hat denn mal einer die Nasen von der Gemeinde gefragt, wie das praktisch umgesetzt werden soll, was sie sich da theoretisch ausgedacht haben?

    Soll da privatrechtlich jeder ein Rohr unter der Strasse durchtreiben? Baulasten? (Immerhin ist die Strasse ein ganz normales Grundstück!)
    Wer zahlt was im Schadenfalle?
    Das ganze ist doch jur. Harakiri.

    Ich würde den Gemeinden gönnen, dass die auf solchen Baugebieten sitzen beliben würden wie auf sauer Bier!
     
  3. #3 Gast50516, 02.01.2012
    Gast50516

    Gast50516 Gast

    Man möchte wohl die Kanalisation entlasten. Unter der Straße darf nichts gemacht werden, das Wasser darf nur "auf" die Strasse geleitet werden. Jede Strasse verläuft mit Gefälle zu sogenannten Angerflächen. Jupp
     
  4. Baumal

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    noch nie gehört sowas.... auf die straße?

    was passiert im winter, wird das ne eislaufbahn?
     
  5. #5 wasweissich, 02.01.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    na ja , bei der PLZ sind die (normalfall-)5 wintertage nicht so ganz kritisch :mega_lol:
     
  6. #6 Wolfgang38, 02.01.2012
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  7. Baumal

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    :D

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  8. #8 wasweissich, 02.01.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    das schild ist für eisflächen unter denen tiiiieeeefes wasser ist , in dem man ertrinken könnte .

    eine eisfläche , die ein festes fundament hat birgt diese gefahren nicht . daher muss nur vor glätte gewarnt werden .

    die kinder werden spass haben . (als spätkinder/frühjugendliche haben wir einen wenig/kaum benutzten parkplatz bei frost mit einigen duzend eimer wasser , über hunderte meter geschleppt , zu einer annehmbaren eishockeyfläche umgewandelt . hier brauchen die kids nichts mehr schleppen , sind sowieso zu verwöhnt für sowas )
     
  9. ISYBAU

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    Ich glaube, dass wir hier und dort und über den Unsinn einer solchen gemeindlichen Vorgabe einig sind.

    Hier kann man nur empfehlen: lass es laufen
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2012
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    Ich hab jetzt aber nicht das erste 1/4 jahr 2012 verschlafen und wir haben den 1. April - oder??? :yikes

    Ich würde sofort einen Anwalt aufsuchen und den einen Brief vormulieren lassen, in dem die Gemeinde darauf hingewiesen wird, dass Du jede Haftung ablehnst und die Gemeinde für Schäden, die Dir und den Deinen zustoßen, haftbar machst!

    Prüf solch ein Verlangen auch mal mit der Abwassersatzung und der Reinigungssatzung gegen.
    In den meisten Abwassersatzungen steht drin, dass ein Ableiten von Wasser über öffentliche Flächen verboten ist.
    Und in den Reinigungssatzungen, dass die Anlieger die Streupflicht haben. Rutscht dann ein Fußgänger auf Deiner Schlittschuhbahn aus, haftest DU
     
  11. #11 Manfred Abt, 03.01.2012
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    Selten so blödsinnige Vorgaben gelesen. Und bloß keinen Düker aufschwatzen lassen.

    Einzige für mich denkbare Situation dieser Art: Gemeinde legt im Rahmen der Straßengestaltung offene Gerinne auf der Straße an, in die die Grundstückseigentümer einleiten dürfen. Übergabestelle privat-öffentlich ist die Grundstücksgrenze. Errichtung, Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht dieser offenen Gerinne liegt bei der Gemeinde.

    Geht aber nur in stark verkehrsberuhigten Bereichen.
     
  12. Julius

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    Gibts mal nen Lageplan von jenem gemeindlichen Geniestreich beschränkter geistiger Umnachtung?
     
  13. #13 Gast50516, 03.01.2012
    Gast50516

    Gast50516 Gast

    Danke für die Hinweise, mir geht es allerdings nicht um eine rechtliche Klärung oder die Gestaltung der Strasse, sondern nur um eine "technische Lösung auf meinem Grundstück bzw. bis zur Strasse". Es handelt sich übrigens um ein sehr großes Baugebiet, dort sollen ca. 1.000 Wohneinheiten entstehen (Dortmund Hohenbuschei). Alles Gute noch, Jupp
     
  14. #14 Gast50516, 03.01.2012
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    Eine Lösung ohne Düker würde auch bedeuten, die Regenrohre oberhalb der Grasnarbe und Terrasse zu führen. Das Gefälle des Grundstücks selbst reicht leider dazu nicht aus. Jupp
     
  15. Julius

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    Dann mach wie Du denkst und lebe mit den Folgen.

    Kein verantwortungsbewußter Fachmann würde sich auf so einen Unfug einlassen!
    Noch dazu, wo es nicht sein muß.
    Aber das willst Du ja nicht wissen...
     
  16. Baumal

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    ich lese da im B-plan Hohenbuschei:

    §13 ver-entsorgungsleitungen sind unterirdisch zu führen.?
     
  17. ISYBAU

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    Die (vermeintlichen) Vorgaben sind technischer und rechtlicher Unsinn. Wenn wir das akzeptiert haben, dürfte klar sein, dass es hier keine technischen Verschlimmerugnsvorschläge geben wird.

    Entweder man lässt den Unsinn laufen, oder aber man klärt das Ganze mit der Gemeinde.
    Ich kann mir nur vorstellen, dass es sich um ein Missverständnis handelt - oder dass uns jemand auf den Arm nehmen will.

    Ende!
     
  18. #18 Baufuchs, 03.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Aus den B.-PLan:


    Liest sich für mich so:

    Oberflächenwasser von z.B. versiegelten Garagenzufahrten läuft auf die Strasse (Verkehrsfläche). Per Strassenentwässerung läuft es in die Regenrückhaltebecken. Von da per Regenwasserkanal in das Trennsystem.

    Was ist daran denn so ungewöhnlich?

    Oder leitet da irgenwer ab: Dachentwässerung muss auf die Strasse geleitet werden?
     
  19. #19 Julius, 03.01.2012
    Zuletzt bearbeitet: 03.01.2012
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    Im §14 des Bebauungsplanes lese ich ja so manches (nach Bereichen auch unterschiedlich), aber bestimmt nichts in der Art, wie es der Fragesteller beschrieben hat.

    Fazit: Deinen Planer fragen, der soll in Erfahrung bringen, was nun wirklich Sache ist!


    Nachtrag zu Baufuchs:

    Er behauptet aber, daß auch sein ganze Dachflächenwasser frei über die volle Straßenbreite auf die andere Straßenseite laufen soll und sich dort dann in der Botanik vergnügen.
    Das ist nicht glaubhaft und steht ME schon gar nicht in jenem B-Plan-Text.
     
  20. #20 Manfred Abt, 03.01.2012
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    klar gehören zu den "privaten versiegelten Flächen" auch die Dachflächen.
     
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