Qualität Fenster

Diskutiere Qualität Fenster im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Mal eine ganz abstrakte/neutrale Frage: Der Auftraggeber entscheidet sich für den günstigsten Anbieter der auch nur ganz grob den...

  1. uban

    uban

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    Mal eine ganz abstrakte/neutrale Frage:

    Der Auftraggeber entscheidet sich für den günstigsten Anbieter der auch nur ganz grob den Vertragsumfang (Fenstertausch mit 2-Scheibenverglasung, Marke YXZ, keine Beiputzarbeiten, keine Acrylfugen).

    Nach dem Einbau der neuen Fenster sagt der Auftraggeber, inzwischen schlauer geworden, zum Auftragnehmer dass er einen Einbau nach den anerkannten Regeln der Technik will soweit das im Vertrag nicht ausgeschlossen wurde (und im Vertrag steht halt nur 'Fenstertausch', keine Beiputzarbeiten, keine Acrylfugen).

    Ist der Auftragnehmer jetzt in Bring-Schuld den Fenstereinbau aussen schlagregenfest und innen dampfdicht auszuführen?

    Soweit im Vertrag ja nichts über diese (wichitgen) Details vereinbart wurde muss er ja die allgemein geltenden Regeln einhalten? Das macht dem natürlich seine vermeintlich günstige Kalkluation kaputt und es kommt dann zum (Rechts-) Streit mit den zuvor üblichen Argumente (Das haben wir immer so gemacht, das hält schon, das ist nicht vereinbart, das kostet extra ...)

    Ist das so richtig?

    Falls ja, dann sind die ganzen Billig-Heimer/Pfuscher auf die Ahnungslosigkeit der Kunden angewiesen bzw muessen die Verträge vorher doch etwas genauer ausarbeiten und recht viele Tätigkeiten ausschliessen)
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Uban, dass ist vom Richter abhänig.

    Es geht aber auch umgekehrt: Vor dem Einbau meldet der Fensterbauer Bedenken an und bietet die Leistungen zusätzlich an.
    Dann wird aus der günstigen Kalkulation nochmal richtig Geld gezogen, am Schluss wird es teurer als andere Angebote.

    Deshalb ist der Vorschlag von RD der richtige Weg, wenn man keine Ahnung hat. Man kann ja im Forum nicht jeden BH zum Archi ausbilden, damit der seine Fenster austauschen lasssen kann.
     
  3. uban

    uban

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    Das man als BH keine Ahnung hat merkt man meist erst hinterher, wenn überhaupt, denn viele Handwerker werden ein Gewerk nach Wunsch abliefern.

    Was ich jetzt nicht erwartet hätte ist dass ein Richter (der sich sicher gut im Vertragsrecht auskennt) bei mangelhaften Einbau, sehr wahrscheinlich von einem Gerichts-SV bestätigt, einfach sagen könne, lieber Bauherr, Pech gehabt. Der Einbau entspricht nicht den technischen Regeln da die nicht explizit im Vertrag genannt wurden (und auch nicht ausgeschlossen wurden).

    Ganz spitzfindig, man könnte dann beim Fenstertausch den Rahmen mit billigen Bauschaum fixieren und sich die Schrauben sparen. War ja keine Befestigung mit 4 Schrauben nach DIN 123 vorgegeben.
    Da würde ich doch als Auftragnehmer möglichst unverbindliche/weit dehnbare Formulierungen im Vertrag nehmen.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Pisaproblem Leseverständnis

    Lebski hat nicht gesagt, der Unternehmer kommt mit Pfusch durch. sondern:

    a) der Unternehmer verschiebt die Verantwortung erfolgreich auf andere Beteiligte, in dem er sagt - ja klar muss das, ich habs aber nicht angeboten, daher muss das wer anders machen

    oder
    b) er sagt bei Arbeitsaufnahme: War nicht im Angebot enthalten, wenn ich das jetzt mitmachen soll, kostet das -> Nachtrag.

    Beide Varianten könnte ein Richter anerkennen!

    Eindeutig ist, dass die drei Ebenen sein müssen! Eindeutig ist auch, dass im Regelfall der Fensterbauer die mittlere zu liefern hat.
    Nicht eindeutig ist, weil nicht eindeutig sein kann, wer die innere und äussere liefert!
    Denn die werden regelmäßig auch an Folgegewerke wie Putzer, Fassadenbauer oder Maurer vergeben.

    Das Zauberwort heisst Schnittstellenkoordination und ist vornehmste und ureigenste Bauherrenaufgabe, die dieser tunlichst an einen Fachmenschen deligieren sollte!
     
  5. uban

    uban

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    ok, Ralf hat es beantwortet. Beim Fenstertausch ist nur die mittlere Abdichtung (notfalls billiger Schaum) mindestens geschuldet, der Rest ist (Beiputzarbeiten, Acrylfuge) ja ggfs ausgeschlossen worden vom Fensterbauer.
     
  6. hf40

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    Planer hin... Planer her... Wenn die Ausführung nicht ordentlich war, wird der Planer auch dem BH sagen: wieso... hatten wir doch gar nicht vereinbart...

    Ob der BH nun dem Handwerker oder dem Planer aufgibt, was zu tun ist... dann sprech ich lieber mit dem Handwerker. Wer schon diverse im Hause hatte, kann sich bei der Begehung schon einiges abschauen.
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2012
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    Keine Ahnung, aber tröten!

    Ein Planer muss sich über alle drei Ebenen und deren Ausführung einen Kopf machen, eben weil alle drei erst einen fachgerechten Einbau ergeben!
    Also muss nicht der Bauherr dem Planer sagen, was er will, sondern der Planer muss dem Bauherren die Möglichkeiten darlegen und ihn entscheiden lassen!

    Wenn ein Planer das versaubeutelt, ist er haftbar!
     
  8. uban

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    und wenn der Handwerker direkt beauftragt wird (typischer Fall in der Sanierung Fenster ohne WDVS usw..) dann hat der Handwerker die planerische Aufgabe mit übernommen. Meistens erklärt er (Firmeninhaber) auch wie wichtig der fachgerechte Einbau ist und schickt am Schluss doch nur den manchmal unmotivierten Monteur (womöglich ohne Fachausbildung) für den Schaum und Silikom ausreichend sind. :mega_lol:
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2012
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    Genau - und er plant, dass die Leistungen, die er nicht anbietet, bauseits zu erbringen sind. :p
     
  10. hf40

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    Lustig der Satz: "Mit dem Fachmann baut man besser" ...

    Bei mir um die Ecke wird auch gerade die Klinik erweitert, und leider hat sich der Planer derart verplant, dass statt der vorgesehenen 2 Betten nur noch 1 in die Zimmer passt... Bloss heisst es jetzt, das war von vornherein so geplant gewesen... Mal sehen wie der Streit ausgeht...

    Also meiner Ansicht nach kann man sich sowohl beim Handwerker als auch beim Planer nicht 100% sicher sein... oder einfach Glück haben... oder einfach nur Vertrauen!
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2012
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    Und das mit der Bettenanzahl weisst Du, weil Du bei allen Planungssitzungen dabei warst, ne wahr :mega_lol: :mega_lol:

    Oder doch eher aus dem Bierdunst in der Eckkneipe?
     
  12. hf40

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  13. uban

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    nix gelöscht
     
  14. #34 SmartHome, 05.01.2012
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    ...auf den Punkt gebracht.


    Sehr guter Hinweis, welchem jeder (angehende) Bauherr eine große Aufmerksamkeit schenken sollte! :28:
     
  15. hf40

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    Uns haben die Handwerker auch drauf aufmerksam gemacht, dass u.U der Dachdecker sich um die Abdichtung zum Balkon bzw. Anbringen der Schieferplatten kümmern muß. (Was den Schiefer angeht, waren aber fast alle Handwerker der Ansicht, dass das auch ohne Beschädigung möglich sei)

    Oder auch Elektroarbeiten bezüglich der Beschattungsanlage.
     
  16. Julius

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    @ hf40

    Wen hattest Du noch gleich mit der Ausführungsplanung und der Bauleitung sowie -Überwachung beauftragt...?

    Der wesentlich Unterschied ist eben, daß man als AG gegenüber dem Planer ggf. Haftungsansprüche hat.
     
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