Schnittpunkt Traufe / Außenwand

Diskutiere Schnittpunkt Traufe / Außenwand im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Miteinander, ich habe kleines Problem bei der Planung meines Einfamilienhauses. Dabei es handelt sich um den Schnittpunkt der Traufe mit...

  1. #1 oligarch, 05.01.2012
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    Hallo Miteinander,

    ich habe kleines Problem bei der Planung meines Einfamilienhauses. Dabei es handelt sich um den Schnittpunkt der Traufe mit der Außenwand.

    Im B-PLan ist die zulässige Traufhöhe angegeben.

    Die traufseitige Außenwand hat eine Aussparrung (siehe Bild).

    Meine Frage:

    Welche Außenwand ist für die Traufe maßgebend; Außenwand "1" oder Außenwand "2"?

    [​IMG]

    Ich bedanke schon mal im Voraus.
     
  2. #2 Gast036816, 05.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du meinst vorbau/erker, nicht aussparung.

    gibt es eine regelung im bebauungsplan?
     
  3. #3 oligarch, 06.01.2012
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    Der Vorbau erstreckt sich über zwei Etagen, so dass es kein richtiger Erker ist.
    Wie gesagt im B-Plan ist nur ausgewiesen, dass die max Traufhöhe 6,25 m ab dem OKFF betragen muss.

    Anbei zwei Bilder zur Verständigung.



    [​IMG]

    [​IMG]

    Besten Dank
     
  4. #4 Baufuchs, 06.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es handelt sich um ein vorspringendes, dem Hauptgebäude untergeordnetes Bauteil.

    Die Traufhöhe ist am Hauptgebäude einzuhalten. Im übrigen müsste sich aus den Textfestetzungen des B.-PLans noch ergeben, an welcher Stelle die Trauföhe zu messen ist.

    Bezugspunkt 1 ist angegeben = OKFF EG

    Definition Bezugspunkt 2 fehlt, z.B. "Traufhöhe ist zu messen am Durchdringungspunkt senkrecht verlängerte Außenwand mit Oberkante Dachhaut" o.ä.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 06.01.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Das ist ein Risalit! Ein Erker reicht nicht bis zum Boden runter - DER Klassiker als Erker: Der Blumenerker der 50er
    Die Fresswarze - auch gern als Erker bezeichnet - ist oft eine Auslucht.
    Soweit zum Klugsch.....

    DAMIT ist doch alles gesagt. Du darfst gern weniger (also "1") aber max. 6,25 m.
    Du darfst also bei "2" messen!
     
  6. #6 oligarch, 06.01.2012
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    Das steht in der Festsetzung:

    [​IMG]
     
  7. Bruno

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    Ich fürchte, da ist für jeden Wandabschnitt eine eigene Traufhöhe zu errechnen. Die maßgebliche Traufhöhe richtet sich dann leider nach der ungünstigeren Wand 2.

    Das kann man evtl. aus § 6 (4) der Landesbauordnung (BauO NRW) herauslesen:

    "Als Wandhöhe gilt das Maß von der Geländeoberfläche bis zur Schnittlinie der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. Besteht eine Außenwand aus Wandteilen unterschiedlicher Höhe, so ist die Wandhöhe je Wandteil zu ermitteln."​

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes...=2&ugl_nr=232&bes_id=4883&aufgehoben=N&menu=1

    Wir sind zwar hier nicht in der Abstandsflächenproblematik, aber die Behörde wird vermutlich die Regelung zur Wandhöhenermittlung schon heranziehen.

    Angesichts von Missbrauchmöglichkeiten halte ich meine Einschätzung für logisch. Andernfalls könnte man durch ein weit vorgezogenes untergeordnetes Bauteil die Traufhöhe des Haupthauses nahezu beliebig, z.B. um ein ganzes Geschoss nach oben drücken.
     
  8. #8 oligarch, 06.01.2012
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    Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist die Wand "2" die maßgebende Wand zur Einhaltung der Voraussetzungen der Traufhöhe.

    Besten Dank
     
  9. #9 Thomas Traut, 06.01.2012
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    Für mich wäre noch wichtig die "zulässige OKFEG". Angenommen, die wäre bei 1,40 m über der durchschnittlichen Geländehöhe, dürfte bei tatsächlich 0,40 m eine Traufhöhe von 7,25 m zulässig sein.
     
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