Neue Grundstücksgrenze

Diskutiere Neue Grundstücksgrenze im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Haben 2000 ein Haus mit Grundstück gekaut, im vermessenen Zustand. 2005 hat die Stadt die Straße, Fußweg und unsere Toreinfahrt neu gemacht,...

  1. DaCe

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    Haben 2000 ein Haus mit Grundstück gekaut, im vermessenen Zustand. 2005 hat die Stadt die Straße, Fußweg und unsere Toreinfahrt neu gemacht, benutzt haben sie die vorhandenen Maße.(das was seit Jahren vorhanden war) Die Toreinfahrt benötigen wir, im unsere Grundstück zu benutzen und unser Auto zu parken.
    Seit 2011 liegen wir im Streit mit unserer Nachbarin, die Frau ist ca.60 Jahre und lebt schon immer in den Nachbarhaus.
    2011 hat sie ihr Grundstück neu vermessen lassen , sie hat angenommen wir haben andere Gebäude verschoben, dabei kam heraus, das ein Streifen unserer Toreinfahrt ihr Grundstück ist und sie uns durch ihren Anwalt mitteilte, das sie diesen Streifen benötigt für Blumenkübel.
    Da haben wir ein Problem und nun meine Fragen:
    Kann das Rechtens sein?
    Welche Rechte haben wir, gekauft wie gesehen?
    Von wem bekomme ich mein Geld wieder, Straßenausbaugebühr?
    Gibt es da so etwas wie Besitzstandswahrung?
    Kann mir jemand helfen! :(
     
  2. #2 Pruefhammer, 08.01.2012
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    mal langsam: was heisst in vermessenem Zustand gekauft? Was war Grundlage des Kaufvertrags? Der Katasterauszug? Gab bzw. gibt es Grenzmarkierungen?
    was heisst Gebäude verschoben??
    Wie breit ist der Streifen, der nun nicht mehr euch gehören soll?
     
  3. DaCe

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    So jetzt sortiert! Das Haus haben ordentlich mit Katasterauszug erworben, es gab auch keine Probleme, sonst hätten wir auch von dem Kauf Abstand genommen, da die Einfahrt für uns wichtig ist.
    Wir benötigen sie um unser Tor zu öffenen und unsere Auto im Objekt zu parken.
    Unsere Nachbarin hat ihr Grundstück neu vermessen lassen, weil sie annahm, das wir in ihrer Abwesenheit(Urlaub) ihre Waschküche umgebaut haben, dabei wir ihre Rückwand des Gebäudes verschoben haben(die an unser Grundstück direkt grenzt) und noch schnell alles neu Saniert haben, damit sie nichts davon bemerkt( dies ist nur ein Vorwurf von vielen). Mit der Neu- Vermessung wurde dann festgestellt, das wir keine baulichen Veränderungen vorgenommen haben, aber dazu kam, das ein Streifen von 0,80m unserer Einfahrt ihr Grundstück ist.
    Sollte sie ihre Blümenkübel aufstellen, können wir unser Tor nicht mehr richtig öffnen, da es nach außen öffnet.
    Natürlich könnten wir als Alternative ein neues Tor einbauen lassen, aber das sind ja Kosten.
    Währe meine Frage, haben wir ein Zufahrtsrecht oder gibt es noch andere Bestimmungen, die uns weiter helfen?
    Vielen Dank im vorraus.
     
  4. #4 Baufuchs, 09.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Katasterauszug sagt erst mal nichts, es sei denn, die Grundstücksumringmaße wären dort eingetragen gewesen, was im Normalfall nicht so ist.

    Lies mal in deinem Kaufvertrag nach, was da zu Größe und Beschaffenheit des Grundstücks/Gewährlesitung geschrieben steht.

    Wahrscheinlich findet sich da die übliche Klausel:

    "Wird verkauft, wie es steht und liegt, ohne Gewähr für Grösse, Güte und Beschaffenheit".

    Schnapp Dir deinen Vertrag und besprich das Ganze mal mit dem Notar, der seinerzeit beurkundet hat.
     
  5. DaCe

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    Danke für den Rat, werde ich machen und mich dann noch mal melden was bei raus gekommen ist!
     
  6. #6 Geodesy, 09.01.2012
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    ich habs nun schon 3 mal gelesen und raff es immer noch nicht:mauer
     
  7. #7 fmjuchi, 09.01.2012
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    Ist doch ganz einfach.

    Vor elf Jahren hat man ein Haus gekauft und nachdem man sich nun nicht mehr versteht, hat man fest gestellt, dass das Grundstück wohl schmaler ist, als angenommen. :yikes

    Wie man auf die Idee kommen kann, dass einem der Nachbar die Waschküche umbaut und eine Wand verschiebt ist aber schon was Besonderes. :irre

    Gekauft wurde aber das im Grundbuch eingetragene Grundstück mit den bestehenden Grenzen. Die Straßenausbaubeiträge berechnen sich auch auf Grundlage dieser Grenzen und nicht anhand der tatsächlichen Nutzung. Eigentlich zahlt die Nachbarin schon seit Jahren alle öffentlichen Lasten für einen Grundstücksteil, den sie ihr benutzt.

    Welches Geld du nun zurück bekommen willst verstehe ich allerdings nicht.
    Eine Rechtsberatung bekommst du bei deinem Anwalt. Aber ich wage mal die Prognose, dass es nur zwei Alternativen gibt:

    Man verständigt sich unter Nachbarn oder versetzt das Tor.

    lg fm
     
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