Wärmedämmverbundsystem kosten

Diskutiere Wärmedämmverbundsystem kosten im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo an alle hier, wir sind es mal wieder...:winken Wir haben bei unserem GU nachgefragt was uns ein zusätzliche Dämmung der Aussenfassade...

  1. #1 kai1976, 08.01.2012
    kai1976

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    Hallo an alle hier,

    wir sind es mal wieder...:winken

    Wir haben bei unserem GU nachgefragt was uns ein zusätzliche Dämmung der Aussenfassade kosten soll...Wärmedämmverbundsystem kostet ca. 80€/m2.

    Für unser Haus kostet es ca. 13000Euro...da wir uns einen neuen beratenden Architekten suchen müssen, wollten wir uns hier erstmal Rat holen..ob dieser Preis realistisch ist..

    Ein Bekannter meinte mit dem GU reden und eventuell die Außenputzarbeiten rausnehmen lassen und einen Dämmputz auftragen lassen von einer anderen Unternehmen.

    2. Alternative wäre wenn wir die Arbeiten nicht aus dem Vertrag nehmen lassen können, selber eine Außendämmung anbringen, wenn dies möglich ist.

    Laut Vertrag wird ein mineralischer Kratzputz 3mm mit Gewebeamierung aufgetragen..

    Danke für die Tips zu dem Thema und wir würden im nächsten Leben vieles anders machen als jetzt..aber nun muss man schauen das beste daraus zu machen..

    vg
     
  2. bernix

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    ....da es sich anscheinend um einen Neubau handelt: WARUM?
     
  3. #3 Oktober, 09.01.2012
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    Zur vorher gestellten Frage noch das:
    Eine zweite Fa. anzuheuern ist meist teurer, da soetwas wie Baustelleneinrichtung etc. zu Material und Arbeit kommt.
    Eine Außendämmung selbst anbringen? Kannst Du Fliesen kleben? :winken
    Von soetwas würde ich dringend abraten. Das wird dreimal so teuer, wie Unternehmerleistung, da Dein Anbringen und Abreißen hinzukommt. Von der Zeit nicht zu sprechen...
    Auch an dich der Tip mal mit dem U-Wert-Rechner unter "Links" zu spielen...
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Das reicht für eine Beurteilung nicht aus. Um den Preis einschätzen zu können müsste man schon genau wissen was vereinbart werden soll. Da es sich um einen Aufpreis handelt, wären die zugehörigen Arbeiten aus der ursprünglichen Beauftragung in Abzug zu bringen.

    Die 80,- €/m2 können billig, angemessen, oder total überteuert sein.

    Das mit dem Dämmputz würde ich ganz schnell vergessen, das lohnt nicht. Entweder ein WDVS, dann richtig, oder so lassen wie ursprünglich geplant. Um das einschätzen zu können müsste man wissen, wie der Wandaufbau im Detail aussieht bzw. aussehen soll.

    Häh? Du willst den GU die Fassade fertigstellen lassen, und dann auf eine neue Fassade ein WDVS anbringen? Dann zahlst Du ja doppelt.
    Und das mit dem WDVS in Eigenleistung würde ich mir sehr sehr gut überlegen. Es ist sicherlich keine Kunst ein paar Platten an die Wand zu kleben, aber der Teufel steckt im Detail, und da können Fehler richtig teuer werden. Insbesondere die Anbindung an Fenster und Türen sorgt immer wieder für Ärger, und wenn Du das selbst machst, wird sich natürlich im Schadensfall erst einmal jeder zurücklehnen und die Schuld auf Dich schieben.

    Gruß
    Ralf

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 kai1976, 09.01.2012
    kai1976

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    Hallo an alle,

    danke für die Hinweise....ok dann lassen wir das mit dem WDVS selber machen...es war der Gedanke zu dämmen und dann den Putz auftragen zu lassen aber nunja..

    @ralf..

    Leider steht nicht mehr im Vertrag drinen als das was ich geschrieben hab im Energieausweis steht nur nochd er Zusatz <700kg/m³ und Porenbeton 30cm Steine.

    Ich weiß alles etwas sehr dünn aber nun ist es zu spät und wir müssen schauen das bester aus der Situation zu machen..

    danke

    mfg
     
  6. uban

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    ein Neubau hat die Enev2009 einzuhalten, d.h. eure Wände haben einen U-Wert von 0,24 oder besser (wäre aussergewöhnlich für einen BT/GU). Ihr habt einen Neubau nach aktuellem Standard, der ist schon rund 30% besser als der Standard vor 4 Jahren.

    Jetzt nachträglich zu dämmen wäre alles andere als wirtschaftlich weil der BT euch hier ausnehmen würde. Ich würde, als ahnungsloser Kunde, gar nichts machen. Der aktuelle Dämm-Standard ist gut. Vergleichbar mit einer 12cm Styropor-Dämmung auf einer einfache Ziegelmauer 25-30cm.
     
  7. #7 kai1976, 09.01.2012
    kai1976

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    Hi,

    der U-Wert der Wände liegt bei 0,28 W/m²K, laut Nachweis.
     
  8. uban

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    Merkwürdig dass die ENEV2009 Vorgaben beim Neubau einfach so unterschritten werden dürfen.
    Vielleicht kann ja ein Planer/Handwerker hier auf die gesetzliche Vorgabe einen link setzen, eventuell liegt ein Mangel vor (falls nicht irgendeine Ausnahme Regel zieht, z.B. wände gegen unbeheizte räume) und du koenntest jetzt eine Nachbesserung beim GU verlangen, z.b. 10cm EPS draufpacken (gegen einen weit geringen Aufpreis als er dir genannt hat) :e_smiley_brille02:

    Vorsicht, ich bin Laie, wenn der GU hier schon so einen Unfug (nicht Einhaltung der geltenden Vorgaben) treiben sollte dann ist ein kompetenter SV für eine erste Durchsicht sicher keine schlechte Empfehlung und gut angelegtes Geld.
     
  9. #9 kai1976, 09.01.2012
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    Hallo uban,

    Danke für deinen Beitrag. In der enev2009 steht in der Anlage1 Tabelle1 ein Wärmedurchgangskoeffizient bei Wohngebäude bei Außenwände und Geschossdecken gegen Außenluft von 0,28 W/m²*K.

    Ich hoffe ich habe es richtig geschrieben, schreibe mit meinem iPad.

    Vg
     
  10. #10 Baufuchs, 10.01.2012
    Baufuchs

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    @uban

    Du schreibst selbst, dass Du Laie bist.

    Damit Du Fragesteller nicht mit unqualifizierten Beiträgen verunsicherst, beachte bitte künftig diesen Teil der Nutzungsbedingungen:

     
  11. uban

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    Hallo Baufuchs,

    Es war nicht meine Absicht den Fragesteller zu verunsichern bzw zu unüberlegten Äusserungen/Handlungen hinzureissen, daher habe ich den Fragesteller extra auf eine sehr vorsichtige Herangehensweise hingewiesen und ihm, unabhängig von den Dämmwerte, einen externen SV zur empfohlen.
    Diese Empfehlung im Sinne der Qualitätssicherung dürfte bei jedem Bau-Vorhaben seine generelle Gültigkeit haben.l
    In Zukunft werde ich hier noch vorsichtiger agieren.

    Gruss, uban
     
  12. #12 Livestrong, 10.01.2012
    Livestrong

    Livestrong Gast



    Schwachsinn. Der GU baut was du bestellst.
     
  13. uban

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    Unabängig von einer kunden-Bestellung sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Kein Besteller wird sich gross Gedanken über die genaue Platzierung von Steckdosen im Bad machen, dennoch sind vom GU hier jede Mange technischer Vorgaben einzuhalten von denen der Besteller nicht den geringsten Schimmer hat.

    als Unternehmer wird der GU aber nicht von sich aus zur höheren Qualität greifen wenn die schlechtere Qualität die Normen einhält. Hier kann man sich als Kunde manchmal mehr Beratung wünschen, unabhängig ob Bau, Auto oder sonstwas.
    Ohne vorhergehende Informationsbeschaffung/Beratung sollte keine grössere Anschaffung getätigt werden, gilt insbesondere auch für den Kapitalmarkt mit seinen zahlreichen sicheren Rendite-chancen. :mega_lol:
     
  14. #14 Baufuchs, 10.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal zur Erhellung:

    Der GU plant nicht. Dann wäre es ein GÜ.

    Guckst Du hier.

    Der GU führt das aus, was der Planer des Bauherren vorgibt.
    Es ist nicht Aufgabe des GU zu prüfen, ob die Planung die Vorschriften der EnEnv erfüllt.
     
  15. Baumal

    Baumal

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    gute entscheidung.:konfusius
    du würfelst alles zusammen: GU/GÜ/BT/SV...., ohne ahnung von der materie zu haben.
     
  16. Bruno

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    Weder die 0,24 noch die 0,28 sind für Neubauten von Wohngebäuden vorgeschrieben. Es gibt nur eine Anforderung für den Höchstwert des spezifischen, auf die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts nach Anhang 1 Tabelle 2 EnEV 2009, z.B. H'T = 0,40 W/(m²·K) für freistehende Wohngebäude mit AN = 350m².
     
  17. Mark

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    Das ist eine äußerst gewagte These, siehe z.B. VOB/ B §4 (1) 4, (2) 1 und (3) sowie § 13 (1). Die nicht vorgenommene Plan(ungs)prüfung könnte selbst noch einen Sub des GUs treffen.
     
  18. #18 Oktober, 11.01.2012
    Oktober

    Oktober

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    Mit solchen "Qualifizierten" Antworten, bist Du schon im "Aus".
    Wenn ein GU das bauen würde, was ich bestelle, wofür dann ein Forum, wie dieses, 'ne Bauleitung ,-überwachung, oder Streit wegen Mängeln?
    :(:bef1015:
     
  19. #19 Baufuchs, 11.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Mark

    Es ging hier darum, ob das Bauwerk -so wie geplant- der EnEv entspricht.

    EnEv Berechnungen werden von Fachplanern erstellt, der gemeine GU muss gar nicht über die Fachkenntnisse verfügen, die ihm ermöglichen, eine solche Berechnung auf Richtigkeit zu prüfen.

    Die zitierten §§ der VOB geben auch nicht her, dass der Ausführende eine solche Prüfung durchführen muss/soll.

    Recht würde ich Dir geben, wenn ganz offensichtlich etwas nicht passen kann, z.B. 17,5er KSV Außenwände ohne jegliche Dämmung.:biggthumpup:

    Da wird der GU Bedenken anmelden..
     
  20. Mark

    Mark

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    @ Baufuchs

    Es geht nicht um die Berechung an und für sich. Jedoch ist es aufgrund dieser genannten §§ jedem Auftragnehmer zu empfehlen, dass er zumindest sein(e) Gewerk(e) dahingehend überprüft, ob die im Bauvertrag beschriebene Dämmung oder der Mauerwerksstein mit den in der EnEV-Berechnung zu Grunde gelegten Daten übereinstimmt.

    Tipp von einem Bau RA.
     
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