Gewährleistungsbürgschaft üblich oder unüblich bei Handwerkerleitungen?

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  1. #1 julianaomi, 09.01.2012
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    (Handwerkerleistungen meinte ich natürlich!) Will mir eine neue Haustür anbringen lassen und von einem anderen Unternehmen neue Fenster für das ganze Haus. Nun sagte mir eine Freundin, die Architektin ist, daß ich mir auf jeden Fall eine Gewährleistungsbürgschaft ausstellen lassen soll. Nun sagte mir das Unternehmen mit der Haustür das die das nicht machen und es unüblich sei. Nun würde mich das generell interessieren, ob das nun üblich ist oder nicht? Was soll ich nun machen? (Auch sprach sie von einer Bescheinigung, deren Namen ich vergessen habe, die Nachweist, daß das Unternehmen auch wirklich die Mwst. abgeführt hat). Brauch ich die auch? Danke im voraus.
     
  2. #2 Baufuchs, 09.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn Du privat einen Handwerker beauftragst, ist der für die Abführung der Umsatzsteuer (MwSt) ans Finanzamt verantwortlich.

    Guckst Du §48 EStG Bescheinigung brauchst Du nicht.

    Gewährleistungsbürgschaft kann ein Handwerker geben, muss er aber nicht.

    Musst halt so lange suchen, bis Du einen findest, der es macht oder drauf verzichten.
     
  3. #3 Behauserin, 09.01.2012
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    Hm, also wir hatten bei der Vergabe der Arbeiten für unseren Neubau in allen Bauverträgen den Einbehalt von 5% Gewährleistungssicherheit berücksichtigt. Kein Handwerker hatte ein Problem damit.

    Bei kleineren Arbeiten (zum Beispiel Garagentor für ca. 1.500 Euro) haben wir allerdings keinen Bauvertrag abgeschlossen und somit auch den Einbehalt nicht realisiert.
     
  4. sepp

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    kosten tür = 4.000,-
    5 % Sicherheit = 200,- -> hierfür Gewährleistungsbürgschaft von der Bank oder Versicherung?
    du bist doch bankkaufmann -
    wie hoch sind die gebühren und zinsen für die bankbürgschaft?
    unrealistisch!
     
  5. #5 Gast036816, 09.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du kannst auch 5 % von der schlussrechnungssumme einbehalten, dann musst du das geld auf ein konto packen und nach ablauf der gewaehrleistungszeit zahlst du dem auftragnehmer den betrag samt zinsen.

    buergschaften unter 1.000 € rentieren sich nicht.
     
  6. #6 Achim Kaiser, 09.01.2012
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    @rolf a i b

    aber nur wenn das VORHER vereinbart wurde, ansonsten nicht wundern wenns scheppert und der Aufstand geprobt wird.

    Mich kann jeder Bauherr bei Kleinaufträgen (Neubau, komplettes Gewerk ist ne andere Hausnummer ... aber auch da ... ) gerne haben, wenns ihm von ner Gewährleistungsbürgschaft träumt ... vor allem wenn die jährliche Mindestbearbeitungsgebür den Bürgschaftsbetrag übersteigt.

    Da gibts von mir nur eine Reaktion : Auftrag bitte woanders hin vergeben.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. #7 Gast036816, 10.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    logisch - einbehalt gewährleistung muss im vertrag vereinbart werden. einfach abziehen gilt nicht.

    ob die der gewährleistungseinbehalt in bar erfolgt oder durch eine bürgschaft abgelöst wird, muss dem auftragnehmer überlassen werden.

    jede in anspruch genommene bürgschaft mindert den kreditrahmen bei der bank.
     
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