Sockelleisten werden nicht bezahlt!

Diskutiere Sockelleisten werden nicht bezahlt! im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Wir kaufen gerade eine Wohnung (Neubau)und da wurde uns zugesagt dass wir zwischen Parkett oder Fliesen wählen können. Wir entschieden uns für...

  1. #1 Ronaldo, 10.01.2012
    Ronaldo

    Ronaldo

    Dabei seit:
    10.01.2012
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Freiburg
    Wir kaufen gerade eine Wohnung (Neubau)und da wurde uns zugesagt dass wir zwischen Parkett oder Fliesen wählen können.
    Wir entschieden uns für Fliesen.
    Jetzt stellte sich heraus dass wir aber die Sockelleisen von den Fliesen (beim Parkett sind sie enthalten) selbst bezahlen müssen, da scheinbar mit der ausführenden Fa. der Betrag X ausgemacht wurde und in dem Betrag sind halt die Sockelleisten für Fliesen nicht enthalten.

    Kann das denn möglich sein und ist das korrekt?

    Lg Winni
     
  2. #2 Manfred Abt, 10.01.2012
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    1. Frage: ja
    2. Frage: kann sein

    Lösung: eigenen Vertrag lesen
    andere Lösungen: nicht möglich
     
  3. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Was heißt ihr "kauft gerade"?
    Sitz ihr derzeit beim Notar oder wie?
    Oder habt ihr nicht doch bereits unterschrieben?
     
  4. #4 Ronaldo, 11.01.2012
    Ronaldo

    Ronaldo

    Dabei seit:
    10.01.2012
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Freiburg
    Also im Vertrag steht da leider nur soviel, dass Parkett oder Fliesen zur Wahl stünde.
    Da Fliesen im Bad und Küche ohne Sockelleisten ausgeführt werden, laut Fliesenfirma, ist der Mehrpreis für die restlichen Sockelleisten zu bezahlen.
    Scheinbar komme ich aus der Nummer nicht raus oder ein Experte kennt eine andere Rechtssprechung!
    Leider hat uns keiner daraufhingewiesen.

    Sorry, natürlich haben wir schon gekauft und unterschrieben.
     
  5. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Einen Fußboden ohne Sockelleiste fänd ich schon ungewöhnlich.

    Ob man da aber weiterkommt, wenn man vom Üblichen ausgeht...?

    Definitiv kann es Dir egal sein, welche Verabredungen der Verkäufer mit den ausführenden Firmen hat.

    Du kannst ja den Verkäufer fragen, wie er sich die Ausführung gebrauchsfähig ohne Sockel vorstellt. Im Minimum muß die Fuge so geschützt sein, daß nix reingeht, was die Fuge in ihrer Funktion behindert.

    Gruß Lukas
     
  6. #6 Ronaldo, 11.01.2012
    Ronaldo

    Ronaldo

    Dabei seit:
    10.01.2012
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Freiburg
    Habe nun diese Antwort bekommen:

    Es kann nur diese Leistung gutgeschrieben werden bzw. verrechnet werden, welche als Leistungsumfang laut Baubeschreibung vertraglich geschuldet wird. Vertraglich geschuldet ist die Verlegung von Fliesen aus unserem Standard im Wert von 50,00 €/m², wenn nun, wie in Ihrem Fall, auch im Wohnzimmer Fliesen verlegt werden sollen, dann sind die Kosten für Zusatzarbeiten wie z. B. für die Sockelleiste vom Erwerber zu tragen, da diese nicht im Standard vorgesehen sind.
     
  7. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Ich würde sagen, daß das was für nen Anwalt ist.

    Gruß Lukas
     
  8. #8 Manfred Abt, 11.01.2012
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    jetzt blickt man so langsam durch:
    • ursprünglich fest nur Fliesen in Bad und Küche vorgesehen
    • dort plausibel, dass keine Sockelfliesen
    • zusätzlich im Vertrag Wahlrecht für Wohnzimmer: Parkett oder Fliesen, wahrscheinlich ohne weitere Definition
    • jetzt geht Käufer an BT und sagt: entscheide mich für WZ für Fliesen
    • BT geht zu seinem Sub: mach auch mal im WZ Fliesen
    • Sub sagt dem BT: wir haben nur Preisvereinbarung für Bad und Küche ohne Sockelfliesen
    • BT sagt dem Sub: hol dir den Rest vom Käufer
    Empfehlung wie Lukas: den BT=Verkäufer auffordern, Gebrauchstauglichkeit für Parkett oder auch Fliesenlösung ohne Sockelleiste nachzuweisen bzw. besser auffordern, Sockelleiste zu liefern, um Gebrauchstauglichkeit herzustellen.

    Grundproblem dürfte die fehlende Preisvereinbarung zwischen BT und Fliesenleger für die zwischen Käufer und BT vertraglich gesicherte Alternativleistung WZ-Fliesen sein.

    Lösung: schwierig
     
  9. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Für das Bad würde ich das nur dann bejahen, wenn dort auch alle Wände umlaufend gefliest werden.
    Für die Küche (sofern nicht ebenfalls umlaufend Wände gefliest) schon nicht!

    Daher sehe ich sehr wohl die Chance, daß der Käufer Anspruch auf im Preis eingeschlossene Sockelleisten im WoZi hat!
    Dafür spricht auch, daß bei Parkett die Sockelleisten dabei sein sollen.

    Dumm ist eben (wie oft bei derartigen Käufen) daß erst hinterher bemustert oder gar entschieden wurde...

    Das endet regelmäßig entweder in Übervorteilung des Käufers oder in Rechtsstreit.

    Aber sieh es mal so:
    Du hast Dir die fachliche (und vermutlich auch die juristische) Überprüfung des Vertrags vor Unterschrift gespart.
    Dieses Geld (samt eines spürbaren) Lehrgeldzuschlages darfst Du jetzt für die Komplettierung des Werkes ausgeben! Oder für den Rechtsstreit...

    Die Antwort des BT ist übrigens fachlicher Dummfug und schlicht ne Frechheit.
    Man könnte sie auch so übersetzen:
    "Du dummer Käufer hast eh keine Ahnung, aber schon unterschrieben. Daher hab ich nun den Freibrief, Dich abzuzocken."

    Schon allein deswegen würde ich es ihm gönnen, daß Du dagegen anwaltlich vorgehst!
    Ob sich das für Dich lohnt, ist leider ne andere Frage.
     
  10. Dingo

    Dingo

    Dabei seit:
    27.02.2008
    Beiträge:
    853
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Entwickler
    Ort:
    Sachsen
    Lohnt sich dies überhaupt?
    von welcher wahnwitzigen Summe "kostet Extra" reden wir denn?
     
  11. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Das lohnt sich dann, wenn der Verkäufer gern auch an anderen Stellen "kreativ" sein möchte.
    Von miesen Tricks und Prinzip möchte ich lieber nicht anfangen.:o
     
  12. #12 Ronaldo, 15.01.2012
    Ronaldo

    Ronaldo

    Dabei seit:
    10.01.2012
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Freiburg
    Supergau

    Hallo, nach halber Arbeit (verlegen der Fliesen) bin ich wieder an Bord.

    Natürlich lohnt sich das nur bedingt.
    Wir lassen zwar die ganze Wohnung fliesen und da dreht es sich bei den Sockelleisten um 800 Euro.
    Ist zwar viel Geld aber für einen Rechtsstreit, den keine Versicherung übernimmt, hat nur der Anwalt gewonnen und wie es dann ausgeht, steht in den Sternen. Ich bin zwar jetzt bei der Geschäftsleitung, mal sehen wie es ausgeht.
    Zumindet die 8qm in der Küche sollen sie übernehmen.

    Aber jetzt wieder zu den Fliesenarbeiten
    Wie sich am Freitag herausstellte, sind die Wände in den hinteren Teil der Wohnung um 2,3 cm verschoben. Sie wollten jetzt die Fliesen konisch verlegen, aber das lasse ich nicht durchgehen. Wie sieht das denn aus.
    Außerdem wurde dadurch ein Fenster schief eingebaut.
    Was kann ich jetzt machen?
    Vielleicht kennt sich jemand mit den Toleranzen aus.

    Danke erstmal für eure Antworten, scheinbar kommt jetzt das nächste problem.
     
  13. #13 Ronaldo, 17.01.2012
    Ronaldo

    Ronaldo

    Dabei seit:
    10.01.2012
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Freiburg
    Toleranzen

    Weis vielleicht jemand Bescheid was für Toleranzen erlaubt sind?
    Fenster schief eingebaut und Wände um 2,3 cm verschoben.

    Danke.

    Ronaldo
     
  14. Lebski

    Lebski Gast

    Toleranzen regelt die DIN 18202. Lässt sich im Ansatz auch googeln.

    Da aber schon Fachleute mit der Anwendung probleme haben, weiss ich nicht, ob das hilfreich ist.
     
  15. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Was meinst Du mit "konischer Verlegung der Flesen" genau?
    Wo sind die Abweichungen aufgetreten (Grundrißskizze)?
     
  16. #16 Ronaldo, 18.01.2012
    Ronaldo

    Ronaldo

    Dabei seit:
    10.01.2012
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Freiburg
    Guten Morgen,

    in der Wohnung sind verschiedene Wände nicht parallel und auch nicht rechtwinklig zueinander versetzt worden.
    Dies bedeutet das teilweise die Randplatten zur Wand konisch geschnitten werden müssen. Wir reden hier von 2,3 cm und ein bodenlanges Fenster ist dadurch auch schief eingebaut worden.
    Grundriss mit der Mängelliste habe ich hochgeladen.
     
  17. #17 Ronaldo, 26.02.2012
    Ronaldo

    Ronaldo

    Dabei seit:
    10.01.2012
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Freiburg
    Schade das keiner darauf mehr antwortet?
     
  18. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Da wirst Du wohl (kostenpflichtig) einen eigenen Fachmann (SV) beauftragen müssen, der das für Dich beurteilt und ggf. unzulässige Abweichungen feststellt.

    Wie breit sind die Randplatten?
    Auf welche Länge laufen die 2,3cm auf?

    Merke:
    Hausbau ungleich Maschinenbau (bezogen auf die machbaren und die zu akzeptierenden Toleranzen)!
     
  19. #19 Ronaldo, 26.02.2012
    Ronaldo

    Ronaldo

    Dabei seit:
    10.01.2012
    Beiträge:
    13
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Freiburg
    Wie breit sind die Randplatten?
    Auf welche Länge laufen die 2,3cm auf?

    Die 2,3 cm sind auf einer Länge von 3 - 5 Meter.
    Die Fliesen 60 x 30.
    Warum muß ich einen beauftragen, die Wohnung habe ich noch nicht abgenommen!
     
  20. #20 ThomasMD, 26.02.2012
    ThomasMD

    ThomasMD

    Dabei seit:
    19.11.2009
    Beiträge:
    5.097
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Magdeburg
    Mit der gleichen Begründung müsstest Du auch sagen, dass Du in der Wohnung noch gar nichts verloren hast.

    Stocherst Du, hoffentlich mit Genehmigung des Bauherren, bereits vorher im fremden Eigentum und weißt nicht was Du tust, musst Du Dir halt jemand mieten, der was davon versteht. So hat das Julius gemeint.

    Deine sog. Mängelliste ist erstmal nur ein Grundriss mit Kringeln und Sternchen ohne jede Legende. So unbrauchbar.

    Was dürfen wir uns unter einem schiefen "bodenlangen" Fenster vorstellen?
    Ist das Fenster nicht parallel zur Wand eingebaut, fällt es nach innen oder außen, kippt es nach links oder rechts?

    Wenn schon die klare Beschreibung vermeintlich simler Sachverhalte nicht klappt, ist der Zwang zu fachlicher und juristischer Unterstützung unausweichlich.
     
Thema:

Sockelleisten werden nicht bezahlt!

Die Seite wird geladen...

Sockelleisten werden nicht bezahlt! - Ähnliche Themen

  1. Mauer nicht im rechten Winkel / Fliesen und Sockelleisten

    Mauer nicht im rechten Winkel / Fliesen und Sockelleisten: Hallo, bei meiner Neubauwohnung über einen Bauträger habe ich folgendes Problem und weiß nicht recht, wie ich damit umgehen soll. [ATTACH] Wie...
  2. Schwimmender Vinylboden: Sockelleisten versiegeln?

    Schwimmender Vinylboden: Sockelleisten versiegeln?: Guten Morgen zusammen, wir haben ein Haus gekauft. Ein Jahr zuvor hat der Eigentümer noch einen neuen Vinylboden schwimmend verlegen lassen....
  3. „Schwarzes“ faseriges Material unter erstmalig abmontierter Sockelleiste

    „Schwarzes“ faseriges Material unter erstmalig abmontierter Sockelleiste: Hallo zusammen, hier handelt es sich um ein Haus aus dem Jahre 1967. Wir sind gerade dabei, die alten Tapeten in allen Räumen zu entfernen und...
  4. Schimmel im Innenbereich auf und oberhalb Sockelleiste

    Schimmel im Innenbereich auf und oberhalb Sockelleiste: Guten Abend, wir haben leider in unserem Arbeitszimmer, das im letzten Jahr erst komplett einen neuen Baumwollputz erhalten hat, im Sockelbereich...
  5. Sockelleisten (Fliesen oder MDF/Holz Leisten) im Keller? Feuchtigkeitaustausch vs. Schutzwirkung

    Sockelleisten (Fliesen oder MDF/Holz Leisten) im Keller? Feuchtigkeitaustausch vs. Schutzwirkung: Hallo zusammen, ich hatte im Keller einen Wasserschaden und habe zur Trocknung alle Sockelleisten (Fliesen in den Kellerräumen und MDF Leisten im...