Bauordnungsrechtliche Vereinigung

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  1. HoJam

    HoJam

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    Wiesbaden
    Hallo zusammen,

    wir möchten uns gerne ein EFH kaufen.
    Schwierigkeit bei dem Objekt ist, dass es keinen eigenen Zuweg hat.
    Das bedeutet, man muss über das Nachbargrundstück fahren.

    Gleichzeitig erhält das Nachbarhaus auf dem Grundstück des EFH mehrere PKW-Stellplätze.
    Es wurde nun eine "Grunddienstbarkeit" beantragt, die das Wegerecht und die Lage/Nutzung/Wartung etc. der Parkplätze festgelegt wird.
    Das Schreiben über diese Grunddienstbarkeit befindet sich nach Auskunft des Verkäufers beim Notar und der veranlasst einen Eintrag im Grundbuch.

    Nach Auskunft der Stadt gibt es gleichzeitig eine Baulast, die die Grundstücke beider Häuser "bauordnungsrechtlich vereinigt".
    Dies hat vermutlich damit zu tun, dass sonst das EFH nicht hätte gebaut werden können.

    Für uns ist das nun alles Fachchinesisch - ist diese bauordnungsrechtliche Vereinigung problematisch?
    Reicht eine Eintragung der Regelungen im Grundbuch aus?

    Vielen Dank für die Hilfe,

    HoJam
     
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