Ärger mit Architekt

Diskutiere Ärger mit Architekt im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Wir haben im August 2011 ein Haus (BJ 1980) gekauft. Da wir selbst wenig Zeit haben, haben wir einen Architekten beauftragt uns zu unterstützen....

  1. #1 MissCreature, 11.01.2012
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    Wir haben im August 2011 ein Haus (BJ 1980) gekauft. Da wir selbst wenig Zeit haben, haben wir einen Architekten beauftragt uns zu unterstützen. Uns ging es hauptsächlich um ein neues Dach und um einen Innenarchitekten. Der Architekt sagte, dass beides kein Problem sei.

    Das Haus hatte bisher keinen Dachüberstand (Pultdach) und eine Eternitfassade am Giebel. Wir wollten nun, dass der Architekt uns einen Dachüberstand plant und uns bei der Sanierung zur Seite steht.
    Wir sollten unser Einverständnis auf ein Pauschalhonorar über 2.500,- Euro (zzgl Mwst) für die Entwurfszeichnungen geben, falls es einen Bauantrag gibt 4.500,-€. Jede Stunde vor Ort 85,- Euro.

    Uns war nicht klar, was Entwurfszeichnungen sind und haben unser Einverständnis nicht sofort geben. Seine Sekretärin sagte uns, dass der A. das direkt mit uns vor Ort klärt, da wir einen Termin mit einem Dachdecker hatten und der A. dazu gekommen ist.

    An dem Tag gab uns der A. eine Fotomontage unseres Hauses. Und fast unveränderte Grundrisse, da dieser auch auf Grund der geringen Größe kaum verändert werden können. Erklärung: Er hat ein Foto des Hauses bearbeitet. Auf der Südseite ist ein Teil des Hauses mit einem Putz versehen, das alte Geländer wurde gegen eine Mauer ausgetauscht, eine Terrassenüberdachung ist angedeutet (die war von uns vorgegeben und gewünscht!) und ein Lichtgraben ist angedeutet, damit die Kellerfenster mehr Licht haben. Das anthrazitfarbene Eternit wurde gegen braun ausgetauscht. Auf der Straßenseite hat er nichts am Haus verändert, sondern eine 5,50 x 3,50m große Wandscheibe mit Ausschnitte für die Haustür und ein Fenster in den Vorgarten gestellt, so dass das Haus nicht mehr zu sehen ist.

    Einen Tag später war das Pauschalhonorar für uns immer noch nicht geklärt und wir haben mit dem A. telefoniert und ihm nochmal erklärt, dass es uns um das Dach mit der Fassade geht. Der A. hat das so akzeptiert und wir haben unser Einverständnis für das Honorar per Email gegeben.

    Im Oktober haben ich einen Dachdecker, einen Zimmermann, einen Vertreter für ein Fassadenmaterial, einen Vertreter für einen Dachbelag bestellt, damit das Dach besprochen werden konnte. Der A. kam auch dazu uns redete höchstens 5 Minuten und plante ein Dach ohne Überstand, obwohl das unser ausdrücklicher Wunsch war. Es gab keine Zeichnungen oder Ähnliches. Natürlich musste ich dann am Abend alle Beteiligten anrufen und die mündliche Planung wieder absagen.

    Im Weiteren versuchten wir mit dem A. einen Entwurf zu planen, der unseren Bedürfnissen als vierköpfige Familie entsprach und unseren Vorstellungen. Selbst im Dezember (fast vier Monate nachdem wir den A. beauftragten) gab es noch keine fertige Planung und der A. verkündete, dass er einen Monat nicht da sein wird. Wir haben dem A. mehrere mündliche Verwarnungen gegeben und schließlich das Arbeitsverhältnis gekündigt.
    Nun will der A. die gesamten 2500,- Euro haben und bezeichnet die o.g. Fotomontage als die aktuellen Entwurfszeichnungen. Wir stehen jedoch da und haben immer noch kein Dach, keine Fassade und ebenfalls keinen abgesprochenen, fertigen Entwurf des Hauses. Die innenarchitektonische Leistung haben wir schon vor mehreren Wochen abgeschrieben und uns selbst gekümmert. Er war insgesamt fünf Mal (3h und 25min) vor Ort.
    Sollen wir ihm nun die komplette Pauschale zahlen? Bei einem Gespräch ist er auf 2000,- Euro (zzgl. Mwst) runter gegangen. Wir finden aber, dass das auch noch zu viel Geld ist. Wie kann man zu einer Einigung kommen?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Im Zweifel vor der Schlichtungsstelle der zuständigen Architektenkammer!

    Da die "Planung" nicht Ihren Wünschen entspricht, ist dafür gar kein Honorar fällig. Sie müssten allerdings, wenns hart auf hart kommt, beweisen können, dass Sie dem Architekten eine bestimmte Ausführung (Dachüberstand) vorgegeben haben.

    Fragen Sie den Kollegen mal, wie er sich denn zu einem Schiedsverfahren vor der Kammer stellt. Wenn er seine Rechnung für sauber hält, sollte er damit kein Problem haben!
     
  3. #3 MissCreature, 11.01.2012
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    Danke für die Anwort. Ich habe eigentlich gehofft, dass es sich ohne rechtlichen Beistand regeln ließe. Ein Schiedsverfahren der Architektenkammer läuft wahrscheinlich mit Anwälten, oder?
     
  4. #4 Gast036816, 11.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es geht ohne. man kann aber auch mit anwälten, dann auch nur beide parteien mit anwalt.
     
  5. #5 MissCreature, 11.01.2012
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    Jetzt wird von ihm erstmal die Rechnung kommen und noch zwei Ideenskizzen. Wenn ich dann alle Unterlagen komplett habe, dann werden wir entscheiden müssen, wie wir vorgehen.
     
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