Körperschall durch Wasserleitungsrep. - wieviel DB zulässig?

Diskutiere Körperschall durch Wasserleitungsrep. - wieviel DB zulässig? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo. Ich hoffe dass sich diese Frage nicht zu kompliziert formuliere. Vor einem halben Jahr wurde im Nachbarhaus im 5ten OG (ein Stockwerk...

  1. #1 mikeatbau, 12.01.2012
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    Hallo. Ich hoffe dass sich diese Frage nicht zu kompliziert formuliere.
    Vor einem halben Jahr wurde im Nachbarhaus im 5ten OG (ein Stockwerk unter mir) in einem Schacht ein Stück einer Warmwasserleitung getauscht. Seither kommt es in meiner Wohnung zu einem Problem mit Körper- und Luftschall. Mehrfach wurde inzwischen drüben (leider durch die ausführende Firma relativ lustlos) an dem Schacht gearbeitet, Bauschutt von den Leitungen entfernt, die Wasserleitung nochmals stückweise ersetzt, etc. Nach jeder Arbeit kam es bei mir zu einer Verbesserung oder Verschlechterung, womit eigentlich für mich erwiesen ist dass es einen Zusammenhang zu diesem Schacht gibt.
    Insbesondere der Körperschall raubt seit einem halben Jahr den Schlaf, ist aber nur sehr unterschwellig wahrzunehmen. Bestätigt wurde er durch Zeugen und auch zwei Gutachten:
    Der kennzeichnende Schalldruckpegel liegt bei L AF,m ~ 26 db(A),
    der lineare Schalldruckpegel liegt im Frequenzbereich von 16hz bei L eq,lin = 46-50 (5.OG und 6.OG), und damit lt. Gutachten unter einer gesetzlichen Anforderung nach DIN 4109. Nur was bringt mir ein Gesetz wenn man persönlich nicht mehr schlafen kann. Das Gutachten stellt auch Schwingungen an den Heizungsrohrleitungen (ein Klopftest zeigt das von dort unten bis ins 6te OG Schall übertragen wird) im Keller fest, die dem bei mir festgestellten alternierenden Schalldruck 1:1 gleichen.

    Ich vermute also eine vielleicht schon immer vorhandene Vibration, die erst jetzt durch eine Änderung, Verdrehung in der Leitungsstruktur zum Tragen kommt.

    Inzwischen argumentiert die Verwaltung wohl im Hinblick auf die entstehenden Kosten dass "ja nur ich dieses Problem hätte" (insoweit richtig als das fünfte Obergeschoss momentan nicht bewohnt ist), und der Eigentümer des noch aufgebrochenen Schachtes verwehrt weitere Eingriffe (z.B. wurde bei der letzten - es wurde ja immer nur schrittweise vorgegangen- Teilöffnung eine Stück unisolierte und direkt am Beton anliegende Warmwasserleitung weiter unten entdeckt).

    Mich würde interessieren ob es zu diesem Thema, wieviel db(A) als Körperschall ich akzeptieren muss, bekannte Urteile oder Gesetzestexte gibt.
    Ich bin nach einem halben Jahr Schlafentzug körperlich und nervlich am Ende und suche eine letzte Argumentationshilfe.

    Vielen Dank
     
  2. #2 jscheller, 12.01.2012
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    Naja, 30 dB(A) lt. DIN 4109, da liegst du drunter - das hat dein Gutachter schon korrekt erkannt.

    Man koennte vielleicht noch argumentieren, dass der Stand der Technik nicht eingehalten ist (offenbar Leitungslagerung oder -wanddurchfuehrung nicht entkoppelt ausgefuehrt), dazu braucht man aber einen versierten (Fach)Anwalt.

    Ich vermisse uebrigens eine konkrete Beschreibung der Effekte - nur "nicht schlafen koennen" kann auch andere Ursachen haben, insbesondere wenn das Geraeusch nur "unterschwellig" wahrzunehmen ist. Was heisst das konkret?
     
  3. #3 mikeatbau, 12.01.2012
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    Danke für die Antwort. Nun, der Körperschall war zeitweise schon als dezente "Vibration" spürbar. Ein ständig abgehacktes an- und abschwellendes (wie eine Bohrmaschine 2 Häuser weiter die dauernd an die Wand getupft wird) Wummern. Ein Nachbar der mal auf der Couch lag meinte z.B.: "weniger hörbar, mehr spürbar". Ein Architekt der es hörte beschrieb es als eingespannte Wasserleitung, an der wie an einer Bassseite gezogen wird. Und wenn man dan einen leichten Schlaf hat geht man kaputt.
     
  4. #4 jscheller, 12.01.2012
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    Da gibt es noch eine DIN fuer tieffrequente Geraesche, die hier einschlaeigig sein koennte (DIN 45680). Frag mal Deinen Gutachter, ob er seine Messergebnisse danach auswerten kann.
     
  5. #5 mikeatbau, 19.01.2012
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    Danke. Auch nach der DIN sind keine Überschreitungen feststellbar.

    Aber: die gilt ja für den Außenbereich. Was bringt mir die DIN wenn es um Innen, Nachts und meinen Schlaf geht. Da sollten doch andere DINs gelten.
     
  6. #6 jscheller, 19.01.2012
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    Meiner Ansicht nach gilt die nicht explizit fuer den Aussenbereichm, aber ich hab sie grad nicht zur Hand. Ist ja auch egal wenn es eh nix bringt.

    Fuer innen gibts ausser den 30 dB(A) keine weiteren Anforderungen.
     
  7. Julius

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    Ich würde mich hier deutlich auf das Verschlechterungsverbot beziehen!
    Ist das ne gemeinsame Eigentümergemeinschaft oder zwei getrennte?
     
  8. #8 mikeatbau, 19.01.2012
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    Hallo. Vielen Dank bisher. Es ist eine Gemeinschaft, als 3 nebeneinandergebaute Häuser.

    Die vorerst letzten 2 Eingrife die noch geplant sind sind wie folgt.
    1) Im Heizungsraum ist an einer Wasserleitung die das gesamte Rohrsystem versorgt eine Vibration spürbar, die genau (zu 99%) die bei mir festgestellte alternierende Frequenz aufweist.
    Also da unten vibriert es fühlbar in einem bestimmten Rhythmus, der genau meinem Körperschall gleicht. Hier wird noch ein altes Rückschlagventil vermutet, welches ersetzt wird.
    2) Die letzten im Schacht direkt anliegenden Kopplungen Beton <--> unisoliertes Rohr lösen lassen. Aber irgendwann verschwinden die Rohre (auch das Rohr an welchem gearbeitet wurde) ja im Boden, und da bin ich dann am Ende meiner Weisheit.

    Gruß
    Mike
     
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