Rechtsstreit

Diskutiere Rechtsstreit im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich bin Beteiligter (eine ETW von vielen) an einer Baugruppe in Mitte. Neben rd. 30 Baumängeln, von denen die meisten bis heute, 6 Wochen nach...

  1. #1 dieterhuber, 12.01.2012
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    Ich bin Beteiligter (eine ETW von vielen) an einer Baugruppe in Mitte. Neben rd. 30 Baumängeln, von denen die meisten bis heute, 6 Wochen nach unserer Abnahme nicht behoben sind ist vieles im Sondereigentum nicht fertig und das Gemeinschaftseigentum ehedem nicht. Wir befürchten (Spät-)Schäden an der Fassade, verantwortet durch schlechte Koordination (zu späte Reaktionen auf Wettereinflüsse...) der Bauleitung, die unglücklicherweise beim Architekten angesiedelt ist, ebenso wie die Projektsteuerung. Einiges ist nachweisbar, anderes wird schwer zu beweisen sein. Im Spannungsfeld selbst Bauherr zu sein aber verpflichtete Dienstleister zu haben, eben auch den Architekten mit Bauleitung, welche zum Teil versagt haben nun die Frage:

    - Anwalt, ab wann, wann spätestens, wen (Empfehlung), allein oder zum Teil mit anderen und wie sich vorbereiten?
     
  2. svjm

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    Habe keinen Rat aus der Hüfte...

    ...aber in dieser Rubrik geht der Faden unter.

    Vielleicht schieben ihn die Moderatoren in die passendere Rubrik.

    svjm
     
  3. mls

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    falls ich eine passendere rubrik übersehen haben sollte .. melden.
     
  4. PeMu

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    Auch wenn es die übliche Grundfrage ist - muss aber sein:

    Bist du Bauherr oder Erwerber = Käufer?
    Das ist ein riesengroßer Unterschied.

    Nach unserer Abnahme, d.h. der Tross der Käufer und sonstigen Beteilgten ist gemeinsam durch das Objekt gezogen und jeden Stein umgedreht?!?
     
  5. #5 Gast036816, 13.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    einen anwalt kann man jederzeit einschalten. wenn du in dieser richtung vorgehen möchtest, benötigst du auch einen sachverständigen, der eine bestandsaufnahme macht - planung, ausschreibung, ausführung etc.

    sind denn wirklich alle mängel auf die architektenleistung zurückzuführen?

    wurden denn mängel bereits gerügt? bei den auftragnehmern? fristen? nachfristen?

    beim architekten? fristen? nachfristen?

    näheres wird dir sicher ein anwalt deines vertrauens mitteilen.
     
  6. bernix

    bernix

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    ...eine ETW von vielen....

    Gibts da auch schon eine Verwaltung oder ist eine angedacht?

    Im ersteren Fall diese ansprechen....im zweiten Fall wäre es vielleicht eine Möglichkeit eine gute Verwaltung zu finden.
     
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