Bauzwang auf dem angrenzenden Grundstück

Diskutiere Bauzwang auf dem angrenzenden Grundstück im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, die Forumsuchfunktion hat schon ein paar Treffer zu Bauzwang ergeben, allerdings noch nicht alle Fragen geklärt. Wäre nett, wenn...

  1. #1 Martin60, 13.01.2012
    Martin60

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    Hallo,

    die Forumsuchfunktion hat schon ein paar Treffer zu Bauzwang ergeben, allerdings noch nicht alle Fragen geklärt.

    Wäre nett, wenn Sie/ihr mir bei den noch ungeklärten helfen könnten/könntet.

    Ich heiße Martin, bin 50 Jahre alt und mein Sohn (20, 3. Semester) studiert noch.

    Ich würde gern das an unser Grundstück angrenzende Nachbargrundstück kaufen.

    Allerdings liegt dort ein Bauzwang darauf.

    Ich habe schon versucht, den Gemeinderat davon zu überzeugen, dass sie den Bauzwang runternehmen, da mein Sohn nicht so schnell dort bauen kann/wird.

    Deshalb würde ich euch gerne fragen, ob jemand damit Erfahrung hat, ein Grundstück mit Bauzwang zu erwerben und es dann auf ein Enteignungsverfahren ankommen ließ.

    Falls man den Bauzwang nicht einhält, wie wahrscheinlich wäre dann eine Enteignung und wie lange könnte sich der Prozess ziehen?

    Welche Möglichkeiten hat die Gemeinde zur Enteignung:
    Darf man das Grundstück selbst an einen bauwilligen Käufer verkaufen?
    Welchen Betrag würde die Gemeinde zurückzahlen (Kaufpreis mit/ohne Zinsen und Wertsteigerung des Grundstücks?).

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Martin
     
  2. #2 fmjuchi, 13.01.2012
    fmjuchi

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    Hallo,

    es handelt sich nicht um ein Enteignungsverfahren im Sinne des BauGB.
    Bemüh mal den Gockel unter dem Stichwort Rückauflassungsvormerkung.

    lg fm
     
  3. #3 Martin60, 15.01.2012
    Martin60

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    Hallo fm,

    danke für den Tipp mit der Rückauflassungsvormerkung.
    Hast du eine Idee, wie die Rückgabe an die Gemeinde aussehen würde?

    Würde ich meine Kaufpreis voll rückerstattet kriegen bzw. den tatsächlichen Wert des Grundstücks nach der Zeit und wie sehen meine Möglichkeiten aus, mich da quer zu stellen?

    Danke,
    Gruß Martin.
     
Thema: Bauzwang auf dem angrenzenden Grundstück
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  1. verjährung des Bauzwangs

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