Mauerwerk handwerkliche Selbstverständlichkeit?

Diskutiere Mauerwerk handwerkliche Selbstverständlichkeit? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Kann mir jemand helfen? Mein Mauerwerk ist schlecht ausgeführt, viele Überbindemaße nicht eingehalten, DM nicht vollflächig ausgeführt, viele...

  1. Bianka

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    Kann mir jemand helfen?

    Mein Mauerwerk ist schlecht ausgeführt, viele Überbindemaße nicht eingehalten, DM nicht vollflächig ausgeführt, viele mörtelfreie Stellen insbesondere auf den Außenstegen usw. Es ist nach der Bauabnahme, die Baufirma ist inzwischen insolvent. Am Anfang streiteten sich der Archi und Statiker, wer sollte das Mauerwerk überwachen... Inzwischen sind die der Meinung, das war doch HANDWERKLICHE SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT. Ist das so? Es geht doch nicht um die Putzfarbe, sondern um ein Bauteil, welches einstürzen kann.. Ohne fachgerecht ausgeführtes Mauerwerk kann doch ein Haus zum Schaden kommen, spricht Riße oder Sturz. Weiß jemand sogar ein Urteil dazu?

    Danke, es ist sehr wichtig..

    Bianka
     
  2. Yilmaz

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    Weder Statiker noch der Architekt muß das überwachen! Es sei den einer von den hat ein Auftrag für Bauüberwachung.
     
  3. Bianka

    Bianka

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    Auftrag

    Natürlich haben BEIDE den Auftrag, genannt wurde statt Bauüberwachung die Bauleitung... unterschrieben und bezahlt

    Bianka
     
  4. #4 Gast036816, 13.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ist jemand im sinne der hoai mit phase 8 beauftragt?

    ist das nicht der fall, dann bleibt es bei der handwerklichen selbstverständlichkeit.

    ist jemand mit der bauüberwachung beauftragt und hat den bauherrn nicht rechtzeitig über eine mangelhafte ausführung der mauerwerksarbeiten informiert und die notwendigen schritte zur mangelbeseitigung eingeleitet, hat er einen fehler gemacht.

    alles weitere kann dir der anwalt deines vertrauens sagen.
     
  5. #5 einmaleins, 13.01.2012
    einmaleins

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    Der Statiker kontrolliert ab und an vor dem Beton die Bewehrung.
    Falls der Architekt die Bauleitung hat, ist er dafür verantwortlich...
    Das eine Baufirma die Arbeiten immer nach Selbstverständlichkeit erledigt, ist leider kein Alltag...
    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser...
     
  6. Bianka

    Bianka

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    Kompliziert

    Mit BEIDEN wurde eigentlich die Bauleitung vereinbart, Statiker für die Tragwerksplanung, Architekt für die gesamte Bauleitung. Nur wenn der TWP-er die Statik berechnet, dann doch mit regelrecht ausgeführtem Mauerwerk. Muß er sich nicht vergewissen, ob ein Mauerwerk fachgerecht ausgeführt wurde? und muß er mindestens nicht einmal in die Fuge schauen, ob da Mörtel ist?
    Ich könnte doch ein Schiefturm wie in Pisa bauen, ist das auch handwerkliche Selbstverständlichkeit?
    Ironisch... Bianka
     
  7. #7 einmaleins, 13.01.2012
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    Mache dir keinen Kopf, du hast einen Vertrag mit beiden über die Kontrolle.
    Vor Gericht wirst du gewinnen...
    Sie müssen kontrollieren !!!
     
  8. #8 Baukram, 13.01.2012
    Baukram

    Baukram Gast

    ein, oder mehrere Fotos wären schon als Hilfe angebracht
     
  9. mls

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    willkommen im laientheater!

    bianka, lies noch mal den beitrag oben von rolf aib, vergiss den anderen lötzinn, investier
    in einen anwalt, der deine verträge checkt - danach weisst du, wer zu leisten hat: nach deiner
    beschreibung ist nämlich nicht erkennbar, ob "normale" leistungen beauftragt sind, oder
    ob "spezialverträge" geschlossen wurden.
     
  10. bernix

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    :28:

    ....wir reden hier über eine Blinddarmoperation obwohl nicht mal wissen ob der Blinddarm ´raus mus....

    Nur weil es nicht schön aussieht, muss es kein Mangel sein....

    Deshalb: Bilder bitte
     
  11. Yilmaz

    Yilmaz

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    :(
    Was für bilder braucht Ihr? Vom Statiker oder vom Architekten?
    Hier geht es nicht um ein Mangel sondern um die frage der Haftung!
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja, das Erstellen von Mauerwerk ist erstmal eine normale handwerkliche Tätigkeit, die keiner besonderen Überwachung bedarf wie z.B. das Betonieren einer Weissen Wanne!
    Das bedeutet aber nicht, der Bauleiter kann die Ausführung völlig ignorieren.
    Er hat diese trotzem zu prüfen und Mängel gegenüber dem Bauherren und der Firma anzuzeigen!
    Und deren Behebung zu überwachen, da es sich um Mängel während der Ausführung handelt (fallen nicht unter LP 9)

    Macht er das nicht, ist er gesamtschuldnerisch mit haftbar!

    Immer vorausgesetzt, der Auftrag war entsprechend erteilt!
     
  13. bernix

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    ....über die theoretische Haftung kann man sich natürlich unterhalten und die Vorgehensweise wurde auch dargestellt.
    ....sofern aber aus den Bildern erkennbar sein sollte, dass kein Mangel vorliegt, kann man sich weiteres sparen....
     
  14. #14 Thomas B, 14.01.2012
    Thomas B

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    Die Frage ist auch wie gravierend der Mangel ist. Wurde an ein paar Stellen das erf. Überbindemaß mal nicht eingehalten, so ist das sicher nicht schön, aber auch kein Beinbruch.

    Wuren die Steine hingegen immer sauber übereinandergestapelt, sieht's schon anders aus. Daher: Fotos oder wir raten munter weiter.

    Thomas
     
  15. Yilmaz

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    ich glaube da steht ihr drauf :mega_lol::D
     
  16. mls

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    glaub ich auch :)

    es geht um haftung, haftung, haftung.
    diesmal halt nicht um die des handwerkers/bauunternehmers (weil "weg"),
    sondern um die des/der unfehlbaren :mega_lol:
     
  17. Bianka

    Bianka

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    Bilder, aber gerne

    Die schicke ich bald nach... Irgendwie fühle ich mich vera..... Es geht nicht um 2 Stellen, wo der Mörtel fehlt, sondern sehr viele. Ich glaube, der Mörtel wurde nicht mit der Rolle aufgetragen, sondern nach Belieben... Es gibt Stellen, wo ich mit meiner Nagelfeile ca 10 cm rein ins Mauerwerk komme, meine Pfeiler sind auch betroffen...
     
  18. #18 Gast036816, 15.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du kannst ruhig die fotos hier einstellen, damit das dunkelraten beendet wird.

    wenn ich deine erläuterungen richtig verstanden habe, ist der bauunternehmer hingerafft worden. der kann für die mängel nicht haftbar gemacht werden, sofern das unternehmen nicht noch von einem insolvenzverwalter abgewickelt wird und der sich von euch noch ein paar euro erhoffen kann. das kann zeitlich aber dauern, bis da etwas geregelt wird.

    du hast tw-planer und architekt mit der objektüberwachung beauftragt. die 2 haben sich offensichtlich nicht um die verantwortung gestritten, sondern jeder hat sich auf den anderen verlassen, mit dem ergebnis, dass du u. u. auf einer schlechten grundsubstanz weiter aufbauen musst.

    allein aus dem grund insolvenz des bu brauchtst du einen anwalt, du brauchst ihn weiter aus dem grund, dass die objektüberwachung u. u. nicht ordentlich gehandhabt wurde.

    also - ab zum anwalt, sachverständigen einschalten, der die bestandsaufnahme für alles weitere macht.

    wenn tw und archi jeweils eine haftpflichtversicherung haben, dann muss die hier auch eingebunden werden - und zwar frühzeitig - für eine mögliche schadensregulierung.
     
  19. Bruno

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    "Es ist nach der Abnahme" gibt mir zu denken. Das Mauerwerk wurde also mit den Mängeln abgenommen? Rechtsgeschäftlich, also vom Bauherrn? Dann wären alle raus, wenn in Kenntnis der Mängel abgenommen wurde.

    War der Architekt mit der Mitwirkung bei der Abnahme beauftragt? Dann hätte er m.E. hier einen Fehler gemacht, wenn er die Mängel da nicht erkannt hat und dem Bauherrn zur Abnahme geraten hat.

    Es würde dann gar nicht auf handwerkliche Selbstverständlichkeiten ankommen. Die würden den Architekten nur bei der Überwachung während der Ausführung entlasten.

    Keine Haftung des Architekten sehe ich, wenn er auf die Mängel bei Abnahme hingewiesen hat, Fristen zur Beseitigung gesetzt wurden, aber die Firma vor Beseitigung insolvent wurde. Dann war die Leistung einfach nicht fertig. Dafür kann der Architekt nichts.
     
  20. #20 ManfredH, 15.01.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Bis jetzt wissen wir aber immer noch nicht, was denn nun genau mit Architekt und Statiker vereinbart wurde, sondern nur
    Was heisste denn "eigentlich"? Wurde oder wurde nicht? Schriftlicher Vertrag? Vertragsgrundlage = HOAI? (danach hat Rolf in Posting # 4 auch schon mal gefragt!)
     
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