Garantieanspruch Wärmepumpe?

Diskutiere Garantieanspruch Wärmepumpe? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe eine rechtliche Frage bzgl. Garantieansprüchen für meine Wärmepumpe. Beim Bau meines Hauses habe ich die Firma X...

  1. sgie

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    Hallo zusammen,

    ich habe eine rechtliche Frage bzgl. Garantieansprüchen für meine Wärmepumpe.

    Beim Bau meines Hauses habe ich die Firma X mit der Montage der Heizungsanlage inkl. einer Wärmepumpe beauftragt. Im Bauleistungsvertrag mit dieser Firma ist eine Gewährleistungsfrist gemäß BGB von 5 Jahren vereinbart.

    Der Hersteller der Wärmepumpe übernimmt eine Garantie von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme durch den werkseigenen Kundendienst. Diese Garantie ist noch bis Februar 2012 gültig.

    Im Dezember 2011 funktionierte die Heizungsanlage nicht. Der von mir gerufene Kundendienst der Firma X lokalisierte das Problem schnell in der Wärmepumpe, konnten den Schaden aber nicht trotz mehrstündiger Arbeit selbst beheben. Die Schadensbehebung erfolgte danach durch den Kundendienst des Herstellers der Wärmepumpe.

    Der Hersteller der Wärmepumpe stellt mir seine Leistung wie erwartet nicht in Rechnung, da für die Wärmepumpe noch Garantie besteht.

    Die Firma X stellt mir aber Ihre Leistungen für die Untersuchung des Problems und den erfolglosen Versuch der Problembehebung in Rechnung.

    Frage: Darf mir Firma X diese Leistungen in Rechnungen stellen? Wirkt hier nicht auch die Gewährleistung gem. BGB und/oder die Herstellergarantie?

    Vielen Dank für Eure Ideen

    sgie
     
  2. #2 Achim Kaiser, 14.01.2012
    Achim Kaiser

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    In welchem Vertragsverhältnis steht die Fa. X zu der erstellten Anlage ?

    Sollte es sich nicht um den Anlagenersteller handeln so greift für diese Leistungen zunächst mal der Beauftrager in die Tasche. (Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch !)

    Dann kann versucht werden diese Kosten beim WP-Hersteller geltend gemacht zu werden. Ob die den gescheiterten Reparaturversuch anerkennen ist dann die nächste Frage.

    Das :
    vermutlich ja.

    Das :
    vermutlich nein.

    Grundsätzlich sollten *alle* Gewährleistungsangelegenheiten über den Anlagenersteller und nicht über irgenwelche 3.Firmen abgewickelt werden.
    Ansonsten ist die Höhe der Aufwendungen immer ein klassischer Streitfall.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. sgie

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    Die Fa. X hat die Anlage erstellt. Es existiert ein Bauleistungsvertrag zwischen mir und Fa. X zur Erstellung der Heizungsananlage inkl. der Wärmepumpe.

    Darf Fa. X mir die oben beschriebenen Leistungen in Rechnung stellen?
     
  4. Lebski

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    Hat die X die Wärmepumpe geliefert und berechnet? Dann ist die Rechnung hinfällig.
     
  5. #5 Achim Kaiser, 14.01.2012
    Achim Kaiser

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    Dann wirds wohl keine Rechnung geben ...

    Es las sich als ob Fa.X nicht Ersteller der Anlage war.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. Julius

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    Ähm, Du liest heute nicht besonders sorgfältig:
    Die Rechnung wurde bereits gestellt!
    (auch daß X die Anlage erstellt hatte, stand bereits deutlich in der Eingangsfrage - und der Fragesteller hatte den Gewährleistungsfall direkt über den Ersteller abgewickelt, nur dieser dann den Werks-KD hinzugezogen)

    Daher: Nein, sie ist ME (jur. Laie!) nicht berechtigt, man solltes sie deswegen der Klarheit halber förmlich zurückweisen (zurücksenden, mit entsprechendem Begleitschreiben).
     
  7. sgie

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    Danke für Eure Anmerkungen. Sie bestätigten meine Vermutung, dass ich die Rechnung zurückweisen sollte. Jetzt muss ich nur noch Fa. X davon überzeugen...
     
  8. #8 lawrence, 14.01.2012
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    Habe diese dir eine Begründung für die Rechnungsstellung genannt?
     
  9. sgie

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    Ja. Die Begründung der Fa. X lautet, die Garantie für die Wärmepumpe sei nur gültig, wenn diese durch den Kundendienst des Herstellers in Betrieb genommen wurde und die Wärmepumpe regelmäßig gewartet wurde. Firma X meint, dass beide Bedingungen nicht erfült seien und somit kein Garantieanspruch bestehen würde.
    Tatsächlich wurde die Wärmepumpe aber durch den Kundendienst des Herstellers in Betrieb genommen. Dazu habe ich einen schriftlichen Beleg.
    Die Wartung ist nicht regelmäßig durchgeführt worden. Das ist von Fa X richtig festgestellt worden. Allerdings hat mir der Hersteller der Wärmepumpe bestätigt, dass der 3 Jährige Garantieanspruch unabhängig von den durchgeführten Wartungen sei. Wichtig sei nur, dass der Kundendienst die Inbetriebnahme durchgeführt hat.
     
  10. #10 Achim Kaiser, 15.01.2012
    Achim Kaiser

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    Welcher Fehler lag denn vor ?
    Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist schon klar ?
    Trotzdem ist die Argumentation dier Fa. X für mich nicht nachvollziehbar.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. Julius

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    Dann teile dem Lieferbetrieb mit, daß:

    1) laut Angabe des Herstellers dessen Garantie unabhängig von der Wartung gewährt wird

    2) die Inbetriebnahme ordnungsgemäß durch diesen erfolgt war

    3) Du gar keine Garantie in Ansruch nehmen wolltest, sondern schlicht die gesetzliche Gewährleistung

    Die ganze Begründung seitens des Betriebs ist Unfug!
    Denn wenn tatsächlich der Hersteller dioe Garantieleistung verweigern würde, hätte er dem Betrieb ja die Reparatur in Rechnung gestellt.
    Und jede Wette - dann hätte der Betrieb versucht, auch diesen Betrag an Dich durchzureichen und nicht nur seine eigenen (erfolglosen) Aufwendungen geltend zu machen!

    Kannst ja fragen, ob Du bei der zuständigen HWK anregen sollst, daß der Betrieb mal Nachhilfe in Handelsrecht bekommt...
     
  12. #12 lawrence, 15.01.2012
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    Wie schon gesagt muß man Gewährleistung seitens der Fa. X und Garantie seitens Hersteller unterscheiden.
    Der Gewährleistungsanspruch geht nicht dadurch unter, dass man nicht regelmäßig gewartet hat oder ein Dritter die Anlage in Betrieb gesetzt hat.
    Problematisch wirds natürlich, wenn der Wartungsrückstand ursächlich für den Defekt war.
    Ich würde mit Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistungpflicht der Fa X die Rechnung zurückweisen. Und auch die Gewährleistungspflicht betonen. Die Fa X hätte dich ja gleich zum Hersteller schicken können.
     
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