Horizontal Schiebeanlage mit konstruktivem Mangel

Diskutiere Horizontal Schiebeanlage mit konstruktivem Mangel im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo - Newbee hat mal eine Frage: Wir haben von einem namhaften deutschen Hersteller eine Horizontal Schiebe-Anlage aus wärmegedämmten...

  1. raf663

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    Hallo - Newbee hat mal eine Frage:
    Wir haben von einem namhaften deutschen Hersteller eine Horizontal Schiebe-Anlage aus wärmegedämmten Aluminium-Verbundprofilen mit Wärmefunktions-Isolierglas 2x6 mm Float, SZR 16, Ug=1,1 montiert bekommen. Die Anlage ist 4-flügelig mit rechts und links Drehtüren und mittig 2 Schiebeflügeln, Gesamtbreite ca. 3,70 m bei einer Höhe von ca. 3,20 m. Gewicht pro Flügel liegt bei ca. 95 kg.
    Bei der Abnahme habe ich festgestellt, dass der Flügel 4 (=rechte Drehtür) oben ca. 5 mm aus der Flucht (d.h. in den Innenraum) stand. Auf Grund dieser Abweichung trat dann auch im oberen Bereich Zugluft auf, da zwischen Flügel 3 und 4, auf Grund dieser Fehlstellung keine ausreichende Dichtung mehr bestand.

    Eine Analyse ergab, dass der obere Verriegelungsbolzen von Flügel 4 genau in der Weiche zum "Parkbahnhof" steht und somit nach innen nicht den nötigen Widerstand hat, wie die Verriegelungsbolzen der anderen Elemente die in der Führungsschiene verriegeln. Auf Grund meiner Mängelrüge wurde dann auf Flügel 3 ein Kunststoff Plättchen aufgeschraubt, das auf der Baustelle "geschnitzt" wurde. Dieses Kunststoff Plättchen soll bei der Verriegelung von Flügel 4 den nötigen Seitenwiderstand aufbringen.

    Meiner Meinung nach, ist dies keine fach- und sachgerechte Lösung, sondern grenzt an "Bastelarbeit", zumal das Plättchen bei geschlossenem Zustand durch den Höhenversatz auch noch ständig unter Spannung steht. Ich gehe auf Grund der Dimensionierung unserer Anlage und der eventuell auftretenden Kräfte davon aus, dass dieses Teil als erstes bricht. Alle übrigen Verriegelungsaufnahmen, wie z.B. auch die Verriegelungshülsen in der Bodenschiene sind auch aus Metall und nicht aus Kunststoff Spritzteilen gefertigt.

    Auf Grund meiner erneuten Mängelrüge wird nun vom Hersteller in Erwägung gezogen, das Plättchen auszutauschen und ein Stahlformteil zu fertigen, das kraftschlüssig und formschlüssig in den oberen Flügel 2 eingesetzt wird. Hier soll dann eine Zapfen-Tasche- Verbindung, ähnlich der der Schiebeflügel entstehen. Diese Teile werden nun extra für diese Anlage konstruiert. Dieses Formteil wird in Anlagenfarbe beschichtet. Eine Zeichnung liegt mir bisher noch nicht vor.

    In vorangegangen Telefonaten hatte mir der Techniker bereits telefonisch bestätigt, dass bei dieser Anlage ein konstruktiver Fehler entstanden ist, da es normalerweise vermieden werden soll, dass Führungsbolzen direkt in der Weiche stehen. Heute Morgen kam dann die E-Mail mit folgendem Wortlaut: "Als erstes möchte ich darauf hinweisen, dass eine Verrieglung im Weichenbereich technisch nicht immer vermeidbar ist." In den vorangegangenen Telefonaten hat er jedoch zugegeben dass bei der Konstruktion jemand "gepennt hätte".

    Nun meine Frage: muss ich die vom Hersteller neu vorgeschlagene Lösung akzeptieren oder kann ich auf Grund dieses konstruktiven Fehlers verlangen, dass, entweder die Weiche versetzt wird oder aber die Flügel maßlich so geändert werden, dass der Verriegelungsbolzen nicht mehr in der Weiche steht?

    Fotos anbei.

    LG vom Steinhuder Meer

    Ralf

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  2. #2 Gast036816, 16.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    als auftraggeber solltest du nur fordern, dass du eine funktionsfähige fensteranlage mangelfrei gem. vertrag/auftrag verlangst und keine detaillösungen selbst vorgeben.

    mal abgesehen davon, dass diese fensteranlage mehr als bescheuert ist, in der mitte 2 hebe/schiebeelemente und außen jeweils einen drehflügel, sonst nix. die schienenkonstruktion unter der decke sieht mehr als merkwürdig aus. bei diesem geplanten unfug muss am ende ein korken übrig bleiben.
     
  3. raf663

    raf663

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    Hallo Rolf,

    ich glaube hier liegt ein Mißverständnis vor. Ich selbst gebe keine Detaillösungen vor. Ich habe lediglich nachgefragt ob ich eine Anlage ohne diesen kontruktiven Mangel verlangen kann oder ob ich mich mit Kunststoff- oder Metall-Hilfskonstruktionen zufrieden geben muss. Ich habe die erste Nachbesserung abgelehnt, da Sie mir nicht fach- und sachgerecht erschien.

    Den Witz mit dem Korken musst Du mir noch erklären.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 16.01.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Ich denke nicht, dass ein Anspruch auf eine Neukonstruktion der Anlage oder den Austausch des Elements besteht, wenn denn dieser "Ausleger" fachgerecht hergestellt und eingebaut wird.
    Schliesst die Tür dann dicht und sicher und ist das Teil als genauso dauerhaft wie der Rest der Türanlage anzusehen, dürfte das eine zulässige Mangelbehebung sein.
     
  5. #5 Gast036816, 16.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der korken ist kein witz.

    deine fensteranlage hat zuviele funktionen zu erfüllen. die fensteranlage besteht aus 4 teilen, alle beweglich, 2 davon sind schiebeelemente, die restlichen 2 sind drehflügeltüren. die schiebeelemente werden vor die drehflügeltüren geschoben, dabei wird das ganze um ca. 30 cm aus der achse herausgezogen.

    wäre das ganze mit einem schiebeelement, einem festen element und mit 2 drehflügeltüren ausgestattet worden, wäre die ausstattung wesentlich einfacher und die gefahr der mangelhaftigkeit geringer. wie lange die funktionstüchtigkeit dieser schienenkonstruktion besteht, wäre interessant zu erfahren.

    du musst eine mängelbeseitigung verlangen, die dauerhaft die funktionsanforderungen erfüllt. dies muss dir dein auftragnehmer als vertragliche eigenschaft zusichern. ob kunststoff- oder metallteile dabei besser sind, kann per ferndiagnose niemand zusichern.
     
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