Planungsfehler wer haftet ?

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  1. #1 Livestrong, 16.01.2012
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    So jetzt hab ich das erste Problem. Der Archi von dem Planungsbüro hat bei 3 Gauben einen Planungsfehler drin so das diese nur bis 2,30 Höhe genehmigt sind. Die Fenster sind 2,15 hoch. Wer findet den Fehler ? :respekt

    So die Frage ist jetzt wie vorzugehen ist ? Auf Vorbaurolläden oder Jalousien hab ich gesagt lass ich mich nicht ein. Der GU versucht jetzt das ganze zu retten in dem er beim Statiker fragt ob noch Luft ist und mit selbsttragenden Rolladen etwas Luft zu holen. Aber bodentiefe Fenster mit 1,90 mag ich auch nicht haben. Gleich zum Anwalt oder geht vielleicht mit dem Bauamt bei solchen Fehlern noch was ? Danke im voraus. Vom Gefühl her würde ich den Archi gleich gern besuchen gehen. :hammer::hammer::hammer:
     
  2. #2 Gast036816, 16.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gauben mit 2,30 m hohen fenstern?????

    die frage ist natürlich - höhe ist wahrscheinlich mit 2,30 m behördlich begrenzt. sind dann fenster mit rolladen, sturz mit 2,30 m möglich gewesen oder käme ein fenster mit maximal sowieso nur zur ausführung - egal was im vertrag steht. planungsfehler?
     
  3. #3 Livestrong, 16.01.2012
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    Livestrong Gast

    naja im gespräch war immer 2,50 zur sprache gekommen und fenster von 2,25 die dann auf 2,15 korrigiert wurden. Und ich kann ja auch nicht Fenster nehmen die einen Brüstung von 80 cm haben. Der GU sucht jetzt eine Lösung ansonsten reiss ich dem Archi am Freitag den Kopf ab. :frust Das hätte der doch vorher wissen müssen das er keine 2,50 genehmigt kriegt. Meine Nachbarn haben ja dasselbe Problem damit.
     
  4. sepp

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    aufgrund deines bisherigen geschwafels hier, kann ich mir gut vorstellen, daß du und dein makler einfach die planung und die kommunikation nicht verstanden haben.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 17.01.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Bevor wir hier gleich mit Anwälten aufeinander einwerfen, wollen wir doch erstmal die Grundlagen klären.

    Basis: Ihr wolltet in den Gauben bodentiefe Fenster mit einer Sturzhöhe von 2,15 m zzgl Aufsatzrollladenkasten - richtig?
    Ich sehe derzeit aus Deinen Beiträgen 2 Möglichkeiten:
    a) der Planer (nenn den bitte nicht Architekt) hat 2,50 ein die Antragszeichnungen eingetragen, das Amt hat seinen grünen Stift genommen und auf 2,30 m geändert
    b) der Architet hat sich verrechnet und 2,30 in die Zeichnung geschrieben das Amt hat das genehmigt.

    Wenn a) stimmt - was soll den da Planer für eine Schuld haben??? Er kann jetzt höchstens lieb bei Amt "Bitte, bitte" machen und Du kannst beten, dass die einknicken.
    Bleiben die hart, gibts eben andere Lösungen.

    Wenn b) stimmt, muss der Planer eben den Antrag auf seine Kosten via Tektur ändern lassen.
    Kommt dabei a) raus, gilt ds bei a) gesagte!

    Ausserdem sind Aufsatzrollläden energetisch sowieso der grösste Schwachsinn und bei geschickter Detailplanung .......ach ne, die war ja nicht beauftragt, wenn ich nicht irre - hihihi (würde Sam Hawkins jetzt sagen)
     
  6. #6 Gast036816, 17.01.2012
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    er will ja nicht mit anwälten, er will am freitag mit roher gewalt an den plankopf.

    sind denn die fenster von deinem gü vertraglich geschuldet?

    ich sehe noch keinen planfehler. man hat dir 2,50 m versprochen, das amt sagt aber nur 2,30 m. lag denn zum zeitpunkt des vertragsabschlusses bereits eine genehmigungsfähige zeichnung vor? die wird meines wissens nach auch erst immer nach vertragsabschluss erstellt.
     
  7. #7 Thomas B, 17.01.2012
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    Viellicht kannst Du zur allg. Erhellung mal einen Planausschnitt einstellen damit wir die Tragweite des Malheurs erkennen können.

    2,30 m kann alles Mögliche sein: Fenster/ Türhöhe, gaubenhöhe (bis OK dachhaut?),

    Grundriss? Schnitt...gerne auch in 1:100...1:50 wird wohl (noch) nicht vorliegen, denke ich.

    Thomas
     
  8. Julius

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  9. #9 Livestrong, 17.01.2012
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    Also in den ersten Planungen wollt ich bodentiefe Fenster. Di. Hat er dann mit 2,25 Meter eingezeichnet und spaeter auf 2,15 geaendert.(hab ich erst vor einer Woche gemerkt als ich die alten Pläne gecheckt habe. Er sagte 2,50 wären kein Thema .Dann als die Genehmigung lief hat er die GEZ überschritten und musste die Gauben kleiner machen sagte aber das macht er nur fürs Amt. Der GU sagt jetzt natürlich wer uebernimmt die Haftung wenn er es groesser macht? Er bemüht sich auch um eine Lösung. Ein Anwalt bringt da nix. Jetzt wird die Statik gecheckt ob da noch Luft ist und ob dad Bauamt da mitmacht etwas höher zu gehen. Aber fenster mit80 cm Brüstung ne danke. Bis Freitag warte ich ab dann besuche ich dem archi damit wir eine Lösung finden. Kann er eine Haftung unterschreiben wenn wir höher bauen und eine Strafe kriegen? 230cm ist ok Gaube.
     
  10. R.B.

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    Sachen gibt´s.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #11 Livestrong, 17.01.2012
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    Frag mich mal da war die Tinte aber schon trocken. Wolltevdas Grundstück halt haben.
     
  12. #12 Gast036816, 17.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    natürlich haftet der planer für eine genehmigungsfähige planung. aber das heisst doch nicht, dass hier gesetzliche bestimmungen außer kraft gesetzt werden können, weil der bauherr höher hinaus möchte.

    2,30 m ist OK gaube, dann mach eine flachdachgaube geh davon aus, dass das fenster bei 2,05 m landet, mach einen außenliegenden sonnenschutz davor, dann hast du das höchste der gefühle für das fenster erreicht.

    ich möchte gerne mal solche gauben sehen - mit raumhohen fenster, wenn es geht in der gesamtansicht vom gebäude.
     
  13. #13 Livestrong, 17.01.2012
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    Ich wollte auch nicht das Gesetz brechen aber er hat uns am letzten Abend vor der baugenehmigung davon erzählt aber es kein thema wäre die 20 cm höher zu bauen. nur macht der gu das verständlicherweise nicht mit weil er dann haftet. es ist bereits eine flachdachgaube. Und wenn der das wort jalousie oder vorbaurolladen in den mund nimmt kann ich nicht garantieren das meine frau ihn nicht umbringt. die ist richtig sauer ;) wie gross wäre denn die toleranz ? bei 2,40 meter würde doch da keiner durchdrehen oder ? falls je jemand prüfen würde.
     
  14. BJ67

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    Genau da liegt deine Toleranz, beim Nachbarn, der dann zum Amt rennt und sagt, da habt ihr ja auch genehmigt.:(
     
  15. #15 Livestrong, 17.01.2012
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    Ne das Problem haben wir nicht ziehen ja an einem Strang ;) Und die würden ja wenn das für beide DHH machen.
     
  16. #16 Gast036816, 17.01.2012
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    Gast036816 Gast

    einen planungsfehler hättet ihr, wenn die 2,50 m gebaut worden wären und das amt die reduktion auf 2,30 m verfügt. was würdet ihr denn dann machen mit dem planer, wenn ihr jetzt die ägyptischen sitten aus pyramidalen bauzeiten für diesen lapsus einführen wollt? die verfügung kann auch kommen, wenn ihr schon drin wohnt. auffallen kann so eine überschreitung, wenn der vermessungsingenieur seine bestätigung über einhaltung aller baumaße an das amt übergibt.

    euer gu handelt schon richtig. denkt daran, euer gu und euer planer werden noch mehrere bauten errichten und dafür das amt in anspruch nehmen müssen. du nur einmal.

    einen planungsfehler sehe ich hier nicht. ich sehe hier nur eine maßreduktion zur einhaltung behördlicher bestimmungen und um die genehmigungsfähigkeit sicher zu stellen.
     
  17. #17 Livestrong, 17.01.2012
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    dem gu mach ich auch keinen vorwurf. der war ja der grund warum ich da bauen wollte weil gerade der für sehr gute bauqualität steht. so hab gerade telefoniert und die nachbarn haben nen befreundetet archi die pläne gezeigt und meinen das da wohl was falsch gezeichnet wäre und die 230 das innenmaß wär. hoffe das bewahrheitet sich. Was wäre denn eurer meinung nach ein vernünftiges maß für das fenster also oberkante fenster?
     
  18. Lukas

    Lukas

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    Ahhh, die erste wirklich sinnvolle Frage.:respekt ;)
    Wie wärs denn mit dem Vergleich, was Du bei Türen für vertretbar hältst, ohne das Gefühl zu haben, den Kopf einziehen zu müssen.

    Ich muß gestehen, daß ich sonst nicht viel bei dir gelesen hab. Wie siehts mit Dachüberständen (nebst Rinne) aus? Vielleicht erübrigt sich da eh schon der Hansguckindieluft.

    Gruß Lukas
     
  19. #19 Gast036816, 17.01.2012
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    Gast036816 Gast

    ein vernünftiges mindestmaß als rohbauöffnungsmaß ist von ok fertifußboden bis uk sturz 2,10 m. bei normalen fensterbauprofilen hast du dann - je nach schwellenausbildung - eine lichte durchgangshöhe von ca. 2,00 m.
     
  20. #20 Livestrong, 18.01.2012
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    So News. Bei der wohnflaechenberechnung wird ja die Gaube innen genommen und da sind es auch 2,30meter. Vielleicht ist da auch nur ein Fehler bei den maßen? Die Neigung der Gaube ist mit 2grad angegeben ,sollte das nicht % sein?
     
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