Grundschuldbestellung

Diskutiere Grundschuldbestellung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, bin neu hier, möchte gerne meine Erfahrung weitergeben um unnötige Kosten zu vermeiden Landläufig existiert die Meinung, dass beim...

  1. #1 wisodenn, 17.01.2012
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    Moin,

    bin neu hier, möchte gerne meine Erfahrung weitergeben um unnötige Kosten zu vermeiden

    Landläufig existiert die Meinung, dass beim Hausbau mittels Kredit eine notwendige Grundschuldbestellung nur von einem Notar gemacht werden kann.

    DAS STIMMT SO NICHT!

    Unter gewissen Voraussetzungen, genügt die Beglaubigung der Unterschrift auf der Grundschuldbestellungs-Urkunde beim Ortsgericht. Das kostet dann ca. 5 Euro:winken

    Das geht u.a. dann, wenn bereits ein unbelastetes Grundstück vorhanden ist.
    Man muss sich somit nicht mit seinem gesamten Vermögen einer möglichen Vollstreckung unterwerfen, da ja das Grundstück mit allem was da so drauf steht als Absicherung dient.

    Beispiel:

    Man besitzt ein abbezahltes Haus auf dem aber noch eine Grundschuld eingetragen ist. Nun kauft man per Darlehen ein Grundstück, abgesichert durch diese, freie Grundschuld.
    Das für den Hausbau notwendige Darlehen kann nun durch eine Grundschuld OHNE Notar abgesichert werden.


    Im internet findet man dazu wenig. Die meisten Beiträge kommen von Notaren und suggerieren, dass es nicht ohne sie ginge:mauer

    Greez
     
  2. #2 Nicolai85, 17.01.2012
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    Das klingt auf jeden Fall sehr interessant!

    Wir haben auch ein Grundstück (ohne Belastungen) und würden logischer Weise auch gern die Kosten der Grundschuldbestellung senken :)
     
  3. #3 wisodenn, 17.01.2012
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    Kein Problem:)

    Mit Bank/SPK sprechen und Unterschrift auf der Grundschuldurkunde beim Ortsgericht/Amtsgericht beglaubigen lassen.

    Viel Erfolg
     
  4. #4 Lasse bauen, 17.01.2012
    Lasse bauen

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    Das ist echt interessant. Wir sind aktuell genau an der Stelle. Kreditvertrag unterschrieben und müssen Grundschuld eintragen lassen.

    Das Grundstück haben wir aus Eigenkapital gekauft und gehört uns bereits. Ist bei der Finanzierung als EK berücksichtigt worden.

    Funktioniert das bei der Konstellation auch?
     
  5. #5 wisodenn, 17.01.2012
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    @Lasse

    Ja !

    Greez
     
  6. #6 Lasse bauen, 20.01.2012
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    waren gestern nochmal bei der Bank und haben gefragt, ob es auch ohne geht. Antwort: nein :(
    Begründung: Unterschriften müssen beglaubigt werden und der Notar klärt über Rechten und Pflichten auf (u.a. persönliche Haftung etc.). Gab sogar ein vorgefertigtes Anschreiben von der Bank für einen Notar unserer Wahl.
     
  7. #7 wisodenn, 20.01.2012
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    Das mit der Beglaubigung der Unterschriften ist korrekt. Aber wieso soll das das Ortsgericht nicht machen können? Etwa die Hälfte ihrer Aktivitäten ist genau das!

    Hier ein Auszug von der Homepage der Stadt Schwalbach,

    http://www.schwalbach.de/cms/Site/ortsgerichtdoc_1.asp?SessionID=2001201200000017377581&ID=0005.0003&UnID=1920077594393109976&ss=

    Das mit der Aufklärung Rechte&Pflichten wegen persönlicher Haftung trifft nur zu, wenn man mit seinem ganzen Vermögen haftet. Ist der Bauplatz belastungsfrei bzw. bereits durch eine andere Grundschuld abgesichert, dann ist eben kein Notar notwendig!

    Greez
     
  8. kike

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    Eine der Vorraussetzungen ist m.E. Bundesland=Hessen.
     
  9. #9 wisodenn, 20.01.2012
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    Ja, unter vielen anderen.

    Die Notar Lobby mag es in einigen Bundesländern tatsächlich verhindern.

    Greez
     
  10. #10 wisodenn, 21.01.2012
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    Moin,

    ich muss mich korrigieren. Ortsgerichte gibt es tatsächlich nur in Hessen.
    In allen anderen Bundesländern hat die Lobby der Notare ein Monopol geschaffen.:(

    Greez
     
  11. #11 wisodenn, 21.01.2012
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    Es gibt doch noch mindestens ein weiteres Bundesland -Rheinland Pfalz-, wo nicht nur Notare eine Beglaubigungsbefugnis haben:D

    http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=BeglG+RP+%C2%A7+2&psml=bsrlpprod.psml

    http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/iys/page/bsrlpprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-BeglGRPV1P1%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=1&showdoccase=1&doc.part=S&paramfromHL=true#focuspoint

    Also, nur nicht aufgeben:)
    Greez
     
  12. #12 turtle4fun, 21.01.2012
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    Kann so etwas dann nicht auch ein Pfarrer beglaubigen? :bierchen:

    Gruß

    turtle4fun
     
  13. papeFT

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    Wundere mich, warum sich hier noch kein aktiver Bankmitarbeiter ausgelassen hat.
    Grundschuldbestellung durch beglaubigte Unterschrift schließt die Zwangsvollstreckungsklausel aus, da muss ein Notar ran. Weiterhin müsste die Bestellungsurkunde von der Bank ausgefüllt werden, welche Bank macht das noch? Vordrucke sollte es noch geben. Könnte mir vorstellen, dass es bei kleineren Banken in Hessen noch üblich ist, solche Grundschuldbestellungen durchzuführen.
    Eine Möglichkeit hinsichtlich der Kosten lautet aber auch, dass die Bank nur auf einen Teil der Grundschuld eine Zwangsvollstreckung eintragen lässt, der Rest nur beurkundet wird.
    Meiner Ansicht nach ist es wichtig, diese Wünsche im Vorfeld mit der Bank zu besprechen. Als guter Kunde sollte man auch gute Karten haben. Viel Glück!
     
  14. papeFT

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    turtle4fun - beglaubigen dürfen die Pfarrer schon; nur die Grundbuchämter verlangen andere Dienstsiegel unter der Beglaubigung!!
     
  15. #15 wisodenn, 21.01.2012
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    Richtig! Das habe ich schon anfangs erwähnt. Ist das Grundstück aber lastenfrei, bzw. durch eine andere Grundschuld abgesichert, entfällt die Zwangsvollstreckungsklausel :)

    Ich habe das bei einer Bank/SPK in einer 80.000 EW Stadt gemacht. Die kannten das und hatten da null Problem mit. Letztendlich zählt nur der Eintrag ins Grundbuch, und das funzt zumindest in Hessen...

    Greez
     
  16. #16 wisodenn, 21.01.2012
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    UPDATE

    Auch in Baden-Württemberg (Lörrach) ist die "weiche" Grundschuldbestellung über den "Ratsschreiber", so heißen dort wohl die Ortsgerichte, möglich:)

    http://www.loerrach.de/ceasy/modules/cms/main.php5?cPageId=158&view=publish&item=service&id=813

    Greez
     
  17. papeFT

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    Da werden zwei Tatbestände vermengt:
    ob lastenfrei oder nicht, die Bank entscheidet, ob sie eine Grundschuld mit Zwangsvoll-streckungsklausel zur Darlehensbedingung macht oder nicht;
    eine bereits eingetragene Grundschuld kann an jede andere Bank (auch an Privatpersonen) abgetreten werden, wenn sie (die Grundschuld) von den Eintragungsbedingungen her dem Abtretungsempfänger genehm ist (also entscheidet hier die Bank, ob sie ein solches Grundpfandrecht verwenden will oder nicht)
    Unter dem Strich: es hängt von der Bank ab was geht.
     
  18. #18 wisodenn, 21.01.2012
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    Wenn das Grundstück lastenfrei oder durch eine anderweitige Grundschuld abgesichert ist, dann spricht nichts, aber auch gar nichts, gegen eine solche Vorgehensweise. Mit der Grundschuldeintragung hat die Bank/SPK alle Rechte auf das BEBAUTE Grundstück lt.BGB, ob notariell oder nicht.

    Besser kann der Kreditgeber sich nicht stellen.

    Es geht nur um das Verfahren.

    Eine Bank/SPK, die das glattweg ablehnt, obwohl möglich und vor allem gängigem Recht entsprechend, wäre nicht mein Partner, definitiv nicht.

    Greez
     
  19. papeFT

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    Da scheiden sich die Geister - in der Bank und unter den Kunden. Wenn eine Bank fünf Forderungsausfälle hatte wegen nicht vorhandener Zwangsvollstreckungsklausel, dann kommt dort bald die Diskussion auf, wie man diesem Risiko begegnen kann. Es geht dann weniger um die Kreditwürdigkeit des Kunden als vielmehr um das Risiko eines Ausfalls im Eventualfall. Man wird sicher eine Reihe von ganz realen Fällen erarbeiten können, in denen die Bank auch bei einem äußerst kreditwürdigen Kunden dann Probleme hatte; angefangen bei der Tatsache, dass auch der beste Kunde nicht ewig lebt und morgen schon tot sein kann. Was dann?
    Könnte es sein dass wir um etwas diskutieren, was heute in der Realität nur noch ganz selten vorkommt?
    Gruss Helmut
     
  20. #20 Nutzer des BEFs, 22.01.2012
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    Viele, einige oder fast alle (?) Banken fordern neben der Grundschuldbestellung ein notarielles Schuldanerkenntnis. Dies bedeutet, dass die Bank nicht klagen muss, wenn sie eine fällige Forderung durch den Gerichtsvollzieher betreiben will. Dieses notarielle Schuldanerkenntnis kann man meines Wissen nur vor einem Notar abgeben. Dieser ist nämlich verpflichtet herauszubekommen, ob du verstehst, was du dort unterschreibst.
     
Thema: Grundschuldbestellung
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