Grundschuldbestellung

Diskutiere Grundschuldbestellung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wenn eine Bank fünf Forderungsausfälle hatte wegen nicht vorhandener Zwangsvollstreckungsklausel, Guten Morgen, dann hat sie sich nicht...

  1. #21 wisodenn, 22.01.2012
    wisodenn

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    Guten Morgen,

    dann hat sie sich nicht genügend abgesichert. Das ist aber doch hier gar nicht der Fall!

    Herr X besitzt ein abbezahltes Haus, auf das glücklicherweise eine nicht gelöschte Grundschuld über 200.000 Euro eingetragen ist. Jetzt kauft er ein Grundstück für 150.000 Euro entweder aus seinem Vermögen oder abgesichert durch die bereits bestehende Grundschuld.
    Zum Bauen braucht er nochmals 300.000 Euro, die er aber nicht hat. Also nimmt er ein Darlehen auf und lässt dieses durch eine Grundschuld absichern. Er muss sich dabei aber nicht der persönlichen Haftung und der Zwangsvollstreckung unterwerfen, da die Bank ja eine Grundschuld auf ein bezahltes oder anderweitig abgesichertes Grundstück hat. Und wem in Deutschland das Grundstück gehört, dem gehören auch alle darauf errichteten Bauten!
    Im Falle des Forderungsfalles muss die Bank eben nicht klagen, sondern kann die Zwangsversteigerung betreiben.

    Zur Grundschuldbestellung braucht der Bauherr in Hessen und einigen anderen Bundesländern aber keinen Notar, sondern lediglich eine beglaubigte Unterschrift auf die Urkunde, die die Banken/Sparkassen auch gewöhnlich an die Notare geben.

    Greez

    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld
     
  2. #22 wisodenn, 22.01.2012
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    Ohne Unterwerfungsklausel natürlich.

    Greez
     
  3. #23 Marseille, 29.03.2013
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    Hallo!

    Möchte kein neues Thema für meine Frage aufmachen.

    Folgende Situation:
    Wir haben ein Grundstück aus EK finanziert, es ist bereits abbezahlt. Jetzt sind wir an dem Punkt der Finanzierung für das Haus angelangt. Es wird ca. 260.000 EUR kosten. Als Sicherheit für die Bank soll ja beim Notar eine Grundschuld (Grundschuldbestellung) gemcht werden.

    Meine Frage zu den Kosten dieser für die Bank notwendigen Grundschuldeintragung:
    Hat der Hauspreis direkt etwas mit den Kosten dieser Eintragung zu tun oder wird der Preis dieser Grundschuldbestellung (Notar + Grundbuchamt) unabhängig vom Hauspreis geregelt?

    Ich danke für die Antworten! :winken

    MarS
     
  4. #24 Mecklenburger, 29.03.2013
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    Die Kosten der Grundschuldbestellung ist abhängig von der Höhe der zu bestellenden Grundschuld.

    Ergo: Die Kosten des Hauses = Summe der Grundschuld, hat somit einfluss auf die Kosten der Grundschuldbestellung.

    Es gibt im Netz so Grundbuchkostenrechner, einfach mal googeln....
     
  5. #25 Geodesy, 29.03.2013
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    ca. 1300 €
     
  6. #26 Marseille, 29.03.2013
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    Danke für die Antworten.

    Geht es dann um den Wert des ganzen Objekts oder "nur" um den den Betrag (Darlehen), den ich über die Bank finanziere?

    Grüße!
     
  7. Julius

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    Natürlich nur in Höhe des Darlehensbetrages.
     
  8. #28 Marseille, 29.03.2013
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    Okay, also kann ich nach Rechnern im Netz gucken, wo es einfach nur heißt: "Eintragung einer Grundschuld". Dann gebe ich den Darlehensbetrag ein. 1300 EUR müsste hinkommen.

    Gibt es eigentlich Kosten-Unterschiede bei den Notaren? Man braucht ja grad jeden Euro.

    Schöne Ostern!!
     
  9. Seev

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    Bei den Notaren sollte es wie bei den Architekten sein: die "Preise" (Gebühren) sind fix für eine definierte Leistung - so sie denn so erbracht wird.
    Was aber was ausmachen kann: Je nach EK-Situation und Darlehensbedarf kann man mit der Bank reden, ob sie wirklich eine sofort vollstreckbare GS für den Gesamtbetrag braucht, oder ob sie bereit ist, keinen oder nur einen kleinen Betrag sofort vollstreckbar abzusichern. Dies senkt die Notargebühr dann noch deutlich.
    Bsp.: bei Darlehen von 300T€ nur 50T€ als sofort vollstreckbare GS, den Rest als nicht sofort vollstreckbar, spart schon einige hundert Euro. Es gibt dazu Rechner im Internet.
    Zusätzlich gibt es einem noch ein etwas besseres Gefühl, wenn das so geht.
     
  10. papeFT

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    MarS, ich würde meine Bank konkret fragen, ob sie bereit ist die Grundschuld zu teilen und davon erstrangig ein Betrag mit Vollstreckungsklausel eingetragen werden kann und zweitrangig ohne Vollstreckungsklausel. In Berlin aber auch das Grundbuchamt fragen, ob dort nur vom Notar beurkundete Bestellungen erledigt werden, oder wer die Bestellung sonst beglaubigen kann. Wie aus den Beiträgen zu sehen ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es nützt alles wenig, wenn das Grundbuchamt eine Eintragung ablehnt, weil der Antrag nicht formgerecht gestellt ist.
     
  11. #31 Marseille, 30.03.2013
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    Oh, das klingt für einen Laien erstmal kompliziert. Wann soll ich die Bank denn fragen? Sie schickt mir ja bald ein Dokument für den Notar...
     
  12. Seev

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    Sofort. Fragen kostet nichts. Wenns sein muss, schicken die den Formulatsatz auch zweimal.

    Die beiden letzten Beiträge wollen dasselbe aussagen, auch wenn sie unterschiedlich klingen.
     
  13. papeFT

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    Das "sofort fragen" ist wichtig! Wenn Du die zuständigen Leute in der Bank nicht sehr persönlich kennst, dann sollte man denen jede Extraarbeit ersparen oder zumindest so einfach wie möglich machen. Die menschliche Psyche hat sich in den letzten 50 Jahren nicht so grundlegend geändert dass die Bankmitarbeiter heute seelenlose Automaten wären, die mal eben drei Tasten auf dem PC bedienen und alles ist neu da. Ein gutes Verhältnis lohnt immer.
     
  14. #34 Bankkaufmann, 12.04.2013
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    Wurde bei diesen Überlegungen eigentlich betrachtet, dass die Banken die Grundschuld nach §800 ZPO sofort vollstreckbar eintragen lassen möchten?
    Die Grundschuld wird als sofort vollstreckbar eingetragen, und das kann der Notar.
    Kann das auch die Stadt? Ich glaube doch eher nicht.
    Man müsste eben den Darlehensvertrag sehen. Normalerweise heißt es dort:
    Auszahlungen erfolgen wenn vorliegt:
    - der Darlehensvertrag unterschrieben von Ihnen
    - die vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde
    - der beglaubigte Grundbuchauszug mit Nachweis der Eintragung Buchgrundschuld
    Und so weiter...

    Die Grundschuld wird sofort vollstreckbar eingetragen - damit die Bank wenn es schief geht gleich einen Titel gegen den Kunden hat.
    Ich denke wenn der Beleihungsauslauf tief ist kann man auch die Grundschuldbestellung durch die Stadt anstreben - wenn die Bank damit einverstanden ist.
     
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