Hauskauf als unverheiratetes Paar

Diskutiere Hauskauf als unverheiratetes Paar im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, wir stehen kurz vor der Unterschrift unter einen Kaufvertrag, haben aber noch Zweifel, ob und wie wir das rechtlich vernünftig...

  1. be2012

    be2012

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    Guten Abend,

    wir stehen kurz vor der Unterschrift unter einen Kaufvertrag, haben aber noch Zweifel, ob und wie wir das rechtlich vernünftig angehen sollen.

    Wir sind nicht verheiratet und bringen relativ viel Eigenkapital mit (>200000€).
    Dabei kommt das EK aber in erster Linie von einer Person, die andere hat nur ca. 1/10 Anteil.
    Wenn wir das Haus nun gemeinsam kaufen, d.h. zu jeweils 1/2 im Grundbuch stehen, laufen wir dann nicht Gefahr, dass man uns eine Schenkung unterstellen kann und damit Schenkungssteuer fällig wird?

    Wie geht man in diesem Fall sinnvollerweise vor? Das Geld würde von unserem gemeinsamen Konto abfliessen, aber natürlich würde es erst von unseren eigenen Konten dorthin transferiert.

    Bin für jeden Tipp dankbar.

    Gruß,
    Frank
     
  2. #2 Livestrong, 17.01.2012
    Livestrong

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    Der mit dem grossen EK kauft alleine und fertig ;)
     
  3. BJ67

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    Man muss nicht zu je 1/2 im Grundbuch stehen, es gehen auch 1/10 und 9/10 .
     
  4. #4 Trololo, 17.01.2012
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    Käme auch drauf an, wie hoch die restliche Finanzierung ist. Vermutlich haften da beide für die gesamte Summe.
     
  5. #5 Livestrong, 17.01.2012
    Livestrong

    Livestrong Gast

    Auch wenn das jetzt unromantisch klingt. Mir war wichtig das Haus alleine zu kaufen für den Fall der Fälle.
     
  6. #6 Wolfgang38, 17.01.2012
    Wolfgang38

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    Verkaufsargument: du Schatz, ich Kaufs nun alleine, ist ja eh vernünftiger!
    Darfst dann bei mir wohnen. ;) kommt bestimmt gut.
    Vlt untereinander über die eingebrachte Summe einen Schriftsatz machen. Evtl. In Ehevertrag mit aufnehmen, wenn nicht auch zu spät.
     
  7. #7 Nutzer des BEFs, 17.01.2012
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    Ich mach mal ein einfaches Beispiel:

    Kaufpreis 400.000
    EK P1 180.000
    EK P2 20.000

    Kreditbedarf 200.000
    Kredit P1 100.000
    Kredit P2 100.000

    Beitrag P1 zum Haus 280.000
    Beitrag P2 zum Haus 120.000

    P1 steht zu 280.000/400.000 = 70 % im Grundbuch
    P2 steht zu 30 % im Grundbuch

    Wenn man 3 % Zinsen ansetzt, steuert P1 übrigens 3 %/12 * 160.000 = 400 Euro mehr zum gemeinsamen Unterhalt bei.
     
  8. Lukas

    Lukas

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    Sind Mathematiker immer so unpräzise?

    Gruß Lukas;)
     
  9. kehd

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    30% aller Ehen werden geschieden und mindestens genausoviele unverheiratete Paare gehen auseinander. Damit muß man also rechnen und es einplanen.
    Unverheiratet kann man zum Beispiel ein GbR gründen zum Betrieb des Hauses. (hab ich mal gemacht) Darüber macht man dann einen Notarvertrag. In dem kann man alles regeln. Das Dumme ist nur, das so ein Vertrag genauso viel kostet (beim Notar), wie der Kaufvertrag! Uns hat der Notar damals weniger berechnet, weil er meinte, das wäre doch zu teuer (wir hatten auch schon den Kaufvertrag bei ihm abgeschlossen). Bei einer Revision hätte er Probleme bekommen, aber er meinte, das Risiko, daß die den Vertrag finden und prüfen würden, könne er eingehen. Ging auch gut, Beziehung nicht. Wir sind aber ohne Streit auseinander gegangen.
     
  10. #10 loennermo, 17.01.2012
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    Heiraten....! :winken

    Haben wir gemacht. Zugewinngemeinschaft. Bestandsaufnahme zum Heiratstermin durchführen und gut.

    :bierchen:
     
  11. #11 willi1048, 17.01.2012
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    Guten Abend.
    Die allerwichtigste Frage wäre : Wie lange seid ihr schon ein unverheirates Paar ?
    Danach mehr Ratschläge.
    Gruß
    willi
     
  12. #12 Nutzer des BEFs, 18.01.2012
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    Wenn man ein Haus gemeinsam kauft, hat man damit automatisch eine GbR gegründet - auch ohne schriftlichen Vertrag. Warum soll man die Regelungen zur GbR notariell beglaubigen lassen. Ist nur notwendig, wenn man damit auch einen Erbvertrag oder Vorkaufsrechte vereinbaren möchte.
     
  13. #13 bobby81, 18.01.2012
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    Wie wäre es mit einem Partnervertrag, welcher beim Notar gemacht wird? Und da dann die genauen Besitzverhältnisse festlegen.
     
  14. kehd

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    Kostet glaube ich 1 oder 1,5% des Vertragswertes. Bei 300000€ also 3000 oder 4500€. das ist schon saftig.
     
  15. #15 meinereiner, 18.01.2012
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    Man könnte bei einer gemeinsamen Immobilie evtl. auch eine (nicht verzinste) Grundschuld eintragen.
    Beispiel:
    P1: 180000
    P2: 20000
    Grundschuld von 80000 ( (180000-20000)/2 ) zugunsten von P1 zu Lasten des Eigentumanteils von P2
    Damit würde P2 immer P1 den Betrag "schulden", den P1 für P2 "mitbezahlt" hat
    Wichtig wäre noch mit aufzunhemen, dass P1 sich bereit erklärt diese Grundschuld bei Bedarf im Rang hinter die Grundschuld der Bank zu stellen.
     
  16. be2012

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    15 Jahre.

    Gruß,
    Frank
     
  17. #17 Geodesy, 18.01.2012
    Geodesy

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    Nach leidvoller Erfahrung kann ich dem nur zustimmen. Außer Du hängst nicht so an Deinem Geld.;)
     
  18. #18 hobbyhausbauer, 18.01.2012
    hobbyhausbauer

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    Hallo Frank,

    und ich unbedarfter (aber seit 39Jahre11Monate) Geheirateter dachte immer, solche Probleme gäbe es nur bei verheirateten Paaren, so dass manche aus diesem Grund nicht heiraten wollen...

    Vielleicht solltet ihr euch doch anwaltlich beraten lassen, die haben da garantiert raffinierte Ideen.

    Hans
     
  19. stela

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    Warum kompliziert, wenn es auch einfach geht.

    Kann vollkommen nachvollziehen, dass beide im Grundbuch stehen, da sie ja auch beide für den Kredit haften.

    Es gibt eine einfache Lösung ohne GbR und ohne Notarvertrag und zwar heißt die privater Darlehensvertrag (zinslos)

    Person 1: 180.000€
    Person 2: 20.000€

    Grundbuch: 50/50

    Person 1 gibt Person 2 ein zinsloses Privatdarlehen über 80.000 €, welcher im Falle einer Trennung bzw. Verkaufes fällig wäre. Der Fall eines Todes sollte auch darüber geklärt werden.

    Kosten: 1 Stunde Zeitaufwand für das Schriftstück und 50 Cent für den Druck des Darlehensvertrages.

    Viel Erfolg
     
  20. stela

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