Gerüst auf Nachbargrundstück stellen in BAYERN - was tun ?????

Diskutiere Gerüst auf Nachbargrundstück stellen in BAYERN - was tun ????? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo zusammen, habe ein Problem - ich baue momentan neu (Einfamilienhaus mit Doppelgarage). Die Garage ist auf die Grenze zu meinem Nachbarn...

  1. #1 Kaufmann88, 17.01.2012
    Kaufmann88

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    Hallo zusammen,
    habe ein Problem - ich baue momentan neu (Einfamilienhaus mit Doppelgarage). Die Garage ist auf die Grenze zu meinem Nachbarn gebaut worden (wurde von der Stadt/Gemeinde genehmigt und auch vom Nachbar so unterschrieben)

    Nun geht es Mitte des Jahres an den Aussenputz - um dies durchführen zu können, muss ich auch auf dem Nachbarsgrundstück ein Gerüst stellen (das Nachbargrundstück ist nichts anderst als eine unbebaute Wiese). Jedoch kündigte dieser bereits an, das auf seinem Grundstück kein Gerüst
    gestellt wird!

    Nun gibt es ja in Deutschland das "Hammerschlags- und Leiterrecht" welches jedoch für BAYERN nicht gilt - was kann ich nun tun ?????? (nochmals mit dem Nachbarn reden kommt nicht in Frage)

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
     
  2. #2 Baukram, 17.01.2012
    Baukram

    Baukram Gast

    hallo,
    hast Du keinen Architekten ??
    denn der sollte die Bayrische Bauordnung und deren Umsetzung doch kennen?
     
  3. #3 Trololo, 17.01.2012
    Trololo

    Trololo

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    Das ist auch in Bayern geregelt. Frag mal jemanden der sich damit auskennt.
     
  4. #4 Livestrong, 17.01.2012
    Livestrong

    Livestrong Gast

    willkommen in deutschland. was sind das für nachbarn ?
     
  5. Lukas

    Lukas

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    Warum nicht?

    Du möchtest da wohl ein paar Jahre leben und der Nachbar wohl auch.
    Wie stellste dir das vor?

    Nimm zwei (oder noch besser 12) Bier oder ne Flasche Wein und klär das!

    Selbst wenn Du irgendwo nachgibst - Du kannst nur gewinnen.

    Gruß Lukas
     
  6. #6 willi1048, 18.01.2012
    willi1048

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    Guten Abend.
    Wenn die Nachbarschaft schon so anfängt , dann viel Spaß .:mauer
    Ich habe mein Haus mal verkauft, nur wegen der bescheuerten Nachbarn.
    Es wurde nur gemobbt mit dem Ordnungsamt wegen angeblichen Hundegebell oder zu lauten Papagei usw.
    Wenn das Verhältnis jetzt schon so toll ist, würde ich das Gerüst aufstellen und basta.
    Soll er doch zum Gericht laufen und klagen.
    Wird bei so einem Nachbarn nicht lange dauern bis die erste Klage kommt.
    Ihr tut mir jetzt schon leid.
    Gruß
    willi:28:
     
  7. #7 Baufuchs, 18.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hammerschlags- und Leiterrecht gibts auch auch in Bayern.

    Mal hier lesen
     
  8. Doozer

    Doozer

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    Baufuchs war der Erste ...

    Welches Ergebnis zur Frage kann man aus den Beiträgen 2 bis 6 erhalten?

    :sleeping

    duckundweg
     
  9. #9 Livestrong, 18.01.2012
    Livestrong

    Livestrong Gast

    Das der Nachbar ein Arschloch ist?
     
  10. #10 BitteDanke, 18.01.2012
    BitteDanke

    BitteDanke

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    Selbst wenn der Nachbar auf dem Grundstueck wohnen wuerde, waere es krank, das Stellen eines Geruestes zu verbieten...
    Wenn es sich dabei auch noch um eine ungenutzte Wiese handelt, wuerde ich ihm einen guten Psychiater empfehlen.
    Sachen gibt's.

    Ich wuerde das Geruest aufbauen, die Arbeiten abschliessen und ihm einen Vogel zeigen, wenn er kommt.
    Fragen wuerde ich ueberhaupt nichts mehr, immerhin scheint's das Hammerschlagsrecht auch in Bayern zu geben...

    Eine gute Nachbarschaft weiss man erst zu schaetzen, wenn man solche Geschichten hoert! Wir haben gluecklicherweise nur einen Vollpfosten in unserem Neubaugebiet.
    Der wohnt aber zum Glueck ca. 30 m weg und fristet sein einsames Dasein.
    Am Samstag Morgen hat meine Frau Geburtstag gefeiert, und die kamen erstmal an, um sich ueber die parkenden Autos zu beschweren.
    Vorher hatten wir noch nie ein Wort mit denen gewechselt, und die bringen es nicht mal auf die Reihe, sich vorzustellen :motz

    Das ist wohl der Neid, dass sie keiner besuchen will :e_smiley_brille02:
     
  11. roro

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    Das würde ich nicht machen. Das könnte zu Problemen führen. Du musst es rechtzeitig bei Deinem Nachbarn anmelden, und falls er nicht einverstanden ist, dann gebe es den gerichtlichen Weg, dieses Recht durchzusetzen (mit Schadensersatzverpflicht für Deinen Nachbarn). Ob diese Lösung zu einem gutem Nachbarschaftsverhältnis führt ist aber eine andere Sache.
     
  12. Lukas

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    Kennst Du den?

    Woher nimmst Du die Sicherheit, daß es zwingend an dem liegt? Vielleicht gibts ja ne Vorgeschichte.

    Gruß Lukas
     
  13. #13 coroner, 18.01.2012
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    Liesse sich ja beliebig aus beiden Sichtweisen heraus formulieren :mega_lol:
     
  14. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Kaufe erst den Nachbarn, dann das Haus. Hilft den Richter arbeitlos zu machen:bierchen:
     
  15. #15 Kaufmann88, 15.02.2012
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    Erstmal Danke für eure Beiträge........... ja der Nachbar ist ein A........ - mit manchen kann man einfach nicht auskommen, obwohl wir beim Bau immer auf alles geachtet haben.
     
  16. #16 Kaufmann88, 15.02.2012
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    komisch.... hab überall im Internet geschaut usw. - und überall stand, dass diese Hammerschlag-Leiterrecht in Deutschland geregelt ist - AUSSER BAYERN..... also DANKE !!!!!!!!
     
  17. #17 Bauanwalt, 27.01.2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27.01.2013
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    Das Hammerschlags- und Leiterrecht ist (selbstverständlich) auch in Bayern geregelt, und zwar in Art. 46b des Gesetzes zur Ausführung des
    Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB). Hier der Link zum Gesetzestext:

    http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-AGBGBBYV5Art46b

    Der Bundesgerichtshof hat in einem soeben veröffentlichten Urteil vom 14.12.2012 die Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts und den Duldungsanspruch sehr anschaulich dargelegt. Auch wenn sich das Urteil auf die entsprechende Regelung in Nordrhein-Westfalen bezieht, dürfte es auch für Sie aufschlussreich sein. Die Regelungen ähneln sich stark.

    Das Urteil im Volltext gibt es hier:

    Den Anhang BGH.pdf betrachten
     
Thema: Gerüst auf Nachbargrundstück stellen in BAYERN - was tun ?????
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