Definition Baustrom

Diskutiere Definition Baustrom im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wir bauen z.Z. ein Haus mit einem Bauträger zusammen. Laut Vertrag übernimmt der Bauträger die Kosten für den Baustrom. Nun wurde der...

  1. #1 mueller36, 19.01.2012
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    Hallo,

    wir bauen z.Z. ein Haus mit einem Bauträger zusammen. Laut Vertrag übernimmt der Bauträger die Kosten für den Baustrom. Nun wurde der Baustromkasten entfernt und der Strom wird über den Hausanschluß abgenommen. Das Haus ist noch nicht bezugsfertig und es läuft ein Heizprogramm für den Estrich.

    Meine Frage: muß der Bauträger die Stromkosten übernehmen, da wir noch nicht im Haus wohnen können und es sich dabei noch um Baustrom handelt? Oder endet die Definition Baustrom mit der Entfernung des Baustromzählers?

    Danke für Eure Hilfe!
     
  2. #2 TylerDurden, 19.01.2012
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    Habt ihr ne Wärmepumpe?

    Wir (Gas-Brennwert) waren in genau der gleichen Situation mit unserem Bauträger. Letztendlich sind im Zeitraum zwischen Abbau des Stromkastens und Einzug (rund 2 Monate, incl. Aufheizprogramm) weniger als 100KWH auf dem Stromzähler aufgelaufen... und über die 20 Euro haben wir dann gar nicht mehr gesprochen. Ist alles also ggf. nicht so wild, mit ner Wärmepumpe könnte es allerdings anders aussehen.
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    Schreib deinem BT, dass du allen Strom und Zählerkosten bis Abnahme in Rechnung stellst bzw. Verrechnest, da es sich um Baustrom handelt und verweise auf den Vertrag. Fertig.
     
  4. R.B.

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    Falls nicht näher spezifiziert, würde ich darunter den Strom verstehen der für die Erstellung des Gebäudes notwendig ist. Dazu gehört dann auch der Strom für das Funktions- und Belegreifheizen.

    Zählerstand bei Einbau ablesen, und vor Einzug bzw. nach Abschluss der Bauarbeiten noch einmal. Differenz wäre dann der Baustrom.

    Man könnte es jetzt beliebig kompliziert machen. Was ist mit Eigenleistungen? Wer zahlt dafür den Strom? usw. usw. Doch das lohnt aufgrund der geringen Beträge nicht.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 mueller36, 19.01.2012
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    Es wird sich wohl nicht um einen kleinen Betrag handeln, hab nachgelesen dass Luft-WP für das Heizprogramm einiges an Strom ziehen. Ich bin auch der Meinung, solange das Haus nicht bewohnbar ist, muß es Baustrom sein. Zähler kann ich leicht ablesen, da neu installiert und bei 0 gestartet.
    Na das wird noch ein Spaß mit dem Bauträger, bei den anderen Häusern hat er es nämlich so gemacht. Mit Abbau des Baustromkastens nix mehr bezahlt.

    Danke für eure Meinungen! Weiter Hilfe ist gerne gesehen.
     
  6. #6 Goldbeere, 19.01.2012
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    Mit einem Bauträger wird doch nach Fertigstellung eh eine Abnahme gemacht. Im Abnahmeprotokoll werden dann die einzelnen Zählerstände festgehalten und dann werden die Zähler durch den Bauträger auf den Erwerber umgemeldet. (Aber ist es bei Euch auch wirklich ein Bauträger??)

    So ist es zumindest bei dem Bauträger, wo ich arbeite. ;)

    LG,
    Goldbeere
     
  7. #7 mueller36, 19.01.2012
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    Hallo Goldbeere.

    Ja, es ist wirklich ein Bauträger.
    Als der Strom im Haus angeschlossen wurde, hat der Elektriker uns als Kunde angegeben, daher sind die ersten Rechnungen auch schon an uns geschickt worden.
    Das i Abnahmeprotokoll festzuhalten ist eine gute Idee! Danke.
     
  8. Julius

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    Das ist unrechtmäßig und nicht korrekt von ihm!

    In solchem Fall sollte man als Betroffener dem VNB (vorzugsweise schriftlich) mitteilen, daß es sich um einen fremden Eigentümer (nämlich den BT) handelt und man selbst erst NACH dem Übergang von Nutzung und Gefahr in das Abnehmerverhältnis eintreten wird. Mit den DANN bestehenden Zählerständen als Grundlage!

    Hast Du denn schon etwas an den VNB bezahlt?
     
  9. #9 mueller36, 20.01.2012
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    Ich habe den Betrag schon bezahlt. Da der Bauträger aber noch Geld von uns zu bekommen hat, werde ich die angefallenen Kosten davon abziehen.
     
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