Innentüren, Bodenanschlagschiene, Nachbesserung

Diskutiere Innentüren, Bodenanschlagschiene, Nachbesserung im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo, fg. Fall: Wohnungssanierung (alte Innentüren raus, Rohöffnungen anpassen, Wände abfräsen, putzen, malern, neuer Lino-Boden, Neue...

  1. #1 StefanE, 19.01.2012
    StefanE

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    Hallo,

    fg. Fall: Wohnungssanierung
    (alte Innentüren raus, Rohöffnungen anpassen, Wände abfräsen, putzen, malern, neuer Lino-Boden, Neue Innentüren)
    Unterschiedliche Bodenhöhen an allen Türen (ca. 2cm)

    Unter anderem wurden von der Wohnungsverwaltung zwei Firmen beauftragt.
    1. Bodenleger
    2. Baufirma (Abbruch, Putz, Maler, Innentüren)
    Bevor die Türen montiert wurden, hat der Bodenleger jeweils eine Schiene am Höhenversprung der Fußböden gesetzt und seinen Boden verlegt.
    Nachdem die Türen gesetzt wurden hat man festgestellt, daß die Schiene nicht im Falz sondern ca. 1,4cm davor liegt. Trotzdem wurden alle Türen eingebaut und die Blätter auf Höhe des höheren Bodens abgeschnitten.

    Ergo: Nicht sachgemäß montiert.

    Grundsätzlich ist mir noch nicht bekannt, wer das Maß für die Schiene festgelegt hat.
    Jedoch habe ich geraten den Mangel beim Türsetzer anzuzeigen und Ihn zur Nachbesserung aufzufordern. Denn er hätte ja eine falsche Lage der Schiene anzeigen müssen.

    Nach internen Beratungen gehts mir jetzt eigentlich um die Frage wie das Problem gelöst werden kann, so daß eine fachlich richtige bzw. annehmbare Ausführung entsteht.

    Möglichkeit 1: Türen raus und welche rein die auf das Schienenmaß passen (Wäre ein Wunder wenns solche gibt, außer Schreineranfertigung, kann man das als Nachbesserung erwarten?)

    Möglichkeit 2: Schienen versetzten und den entstehenden raumseitigen Schlitz im Belag mit einer Schiene abdecken (Wird das was?)

    Möglichkeit 3: Neue Türblätter und diese unten ausfalzen (Kann das Ergebnis als annehmbar/fachgerecht angesehen werden?)

    Bitte um fachkundige Infos zum Thema - danke.

    (Im Upload ein paar Skizzen/Foto)
    Skizze 1: Möglichkeit mit Ausfalzung
    Skizze 2: Soll-Zustand
    Skizze 3. Ist-Zustand
     
  2. #2 Gast036816, 19.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die argumentation zur mängelanzeige an den türenbauer ist erst grundsätzlich falsch. der muss auf eine falsch positionierte schiene hinweisen, wenn er seine tür nicht einbauen kann oder die tür die vertraglich geforderten eigenschaften nicht aufweisen wird. der türenbauer hat die schiene nicht gesetzt, also hat er den mangel nicht zu vertreten.

    welche von deinen varianten 1 - 3 meinst du denn, wird im rahmen der mängelbeseitigung mehrkostenfrei für den bauherrn erledigt?

    ich sehe hier eher einen planungsfehler oder einen koordinationsfehler in abwicklung.
     
  3. #3 StefanE, 19.01.2012
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    Stimmt, es handelt sich eindeutig um einen Abstimmungsfehler bzw. wurde leider keine Planung durchgeführt. Im Nachhinein hat die Bauherrschaft (Wohnungsverwaltung) das auch eingesehen.
    (Ich bin erst konsultiert worden, als schon alles fertig war)

    Wie du schon schreibst, hätte der Türbauer auf die falsch positionierte Schiene hinweisen müssen. Daher wollte ich mich erstmal an den Türbauer halten. Der kann ja dann entweder argumentieren, daß er dem Bodenleger ein anderes Maß gegeben hat und dieser das nicht eingehalten hat (somit hat der Bodenleger den Mangel verursacht), oder er hat Ihm dieses Maß gegeben, was letztendlich nicht richtig war (somit ist der Türbauer in der Pflicht).

    Mehrkosten für den Bauherrn sollten in keinem der Fälle entstehen, denn wie gesagt: Einer der Beiden o.g. hat die Sache ja zu vertreten.

    Ist es denn nicht so, daß der Türbauer mit dem Einbau der Türen die Lage der Schiene anerkannt hat?
     
  4. #4 Gast036816, 19.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du hast es nicht verstanden. der türenbauer muss nicht auf eine falsch sitzende schiene hinweisen. er muss es nur, wenn er seine tür nicht einbauen kann oder die tür nachher nicht die vertraglich geschuldeten eigenschaften aufweisen kann. die tür ist drin und wenn sie funktioniert, dann ist es allenfalls ein optischer mangel.

    wenn es keine planung gab, wer soll dann den mangel zu vertreten haben?

    ich glaube nicht, dass einer der auftragnehmer diesen mangel vertreten muss.
     
  5. #5 StefanE, 19.01.2012
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    Ok - hab deine Aussage nicht richtig gelesen.

    Bzgl. vertraglich geschuldeter Leistung und optischem Mangel.
    Ist denn das nur ein optischer Mangel? Lt. meinem Handbuch Bautoleranzen ist der untere Luftspalt mit einem Nennmaß von 7mm auszuführen.
    Aber von welchem Boden aus gemessen?

    Hab inzwischen herausgefunden, daß der Türenbauer auch die Lieferung und Montage der Schiene im Auftrag hatte (..neue Aluwinkel einbetonieren und neues Abstandmaß einstellen...). Jedoch hat der Bodenleger diese gesetzt.
    Nach Rückfrage bei Beiden sei dies jeweils auf Veranlassung des Anderen geschehen.(?)

    Aus Auftraggebersicht konnte dies doch nicht zu erwarten sein. Der Türsetzer wurde beauftragt und hat dies nicht ausgeführt. Stattdessen hat er (je nach Version) die Leistung an den Bodenleger weitergegeben bzw. die Montage durch den Bodenleger zumindest hingenommen ohne daß der Bauherr informiert wurde.

    Meines Erachtens hat der Türsetzer die Verantwortung für das Maß auch wenn er die Arbeit an den Bodenleger weitergibt. Und wenn der Bodenleger dies ohne Zustimmung ausgeführt hat, dann hätte der Türsetzer dies dem Bauherrn melden müssen. Das die Ausführung nicht fachgerecht ist, steht m.E. außer Frage.
     
  6. #6 Gast036816, 19.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    jetzt wird es kompliziert. tuerbauer hat eine anschlagschiene im auftrag, die nur vom estrichleger einzubauen ist - ohne planung.

    dann hat der tuerenbauer den mangel doch zu vertreten und er hätte den estrichleger dabei überwachen und auf massgenauigkeit achten müssen.

    so was kommt öfter vor, wenn leistungen angenommen werden, auf die der betrieb nicht eingerichtet ist.
     
  7. #7 StefanE, 20.01.2012
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    Vielen Dank Rolf, für die konstruktive Diskussion.

    Egal wer nun den schwarzen Peter hat, es bestätigt sich in diesem Fall mal wieder, daß eine Planung vor der Durchführung und Bauleitung halt doch Ihr Geld wert sind. Unverständlich ist für mich auch, warum keine der Firmen es für nötig gehalten hat, mal beim Bauherrn nachzufragen.

    Naja - Ich hab jetzt mal die Mängel beim Türsetzter mit Frist zur fachgerechten Herstellung angemahnt. Mal sehen was rauskommt.

    Danke und Gruß
     
  8. #8 StefanE, 10.02.2012
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    Es wird nachgebessert

    Hallo,

    hier mal das Ergebnis des Falls nach diversen Diskussionen :
    Der Türsetzer hat den Mangel anerkannt, und sich mit dem Bodenleger geeinigt. Es werden nun die Türen demontiert, die Schienen umgesetzt und die Zargen wieder montiert. Danach kommen neue Türblätter in der richtigen Länge rein.
    Jeder übernimmt seinen Teil ohne Kosten für den AG.
    Die AN sind also einsichtig und bemüht die Sache auszubügeln und werden in Zukunft weiterhin berücksichtigt.
    Ausgang also positiv. :)
     
Thema: Innentüren, Bodenanschlagschiene, Nachbesserung
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