Unterlagen zum Kaufvertrag

Diskutiere Unterlagen zum Kaufvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo zusammen, wir sind derzeit dabei evtl. ein haus über einen fertighausanbieter (ja, hier wohl nicht sehr beliebte berufsgruppe) zu kaufen....

  1. #1 am start, 19.01.2012
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    hallo zusammen,

    wir sind derzeit dabei evtl. ein haus über einen fertighausanbieter (ja, hier wohl nicht sehr beliebte berufsgruppe) zu kaufen.

    da ich mir aufgrund diverser berichte im internet unsicher bzgl. vertragsgestaltung/sicherheit bin, möchte ich die unterlagen von einem experten prüfen lassen - den habe ich noch nicht.

    daher meine frage: welche unterlagen benötigen wir noch, um eine genaue prüfung machen zu können.

    hier die, die mir eingefallen sind:
    • Kaufvertrag
    • Zahlungsplan
    • Detaliertes Angebot mit einzelnen Gewerkpreisen
    • Auflistung der Ausstattung
    • Auflistung der verbauten Produkte ink. Leistungsmerkmale
    • Heizlastauslegung/-berechnung
    • Auflistung Mehrpreisleistungen (Elektro: Multimeda, Steckdosen, Schalter usw.)
    • 5% Sicherheitseinbehalt möglich?
    • Grundrisse

    fehlen hier noch unterlagen/infos oder sind vielleicht auch welche unsinnig?

    vielen dank.
     
  2. #2 Baufuchs, 19.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    zunächst mal:

    Es ist kein Kaufvertrag, sondern ein Werkvertrag, den Du abschliessen wirst.
    Zahlungsplan etc. ist Bestandteil eines solchen Vertrages.

    Ob die vertraglichen Regelungen zulässig/ausreichend sind, sagt dir der prüfende Anwalt.

    Ein detailliertes Angebot mit Einzelgewerkpreises wirst Du bei Fertighausanbietern kaum bekommen, höchsten eine Auflistung der Höhe von Gutschriften bei Entfallgewerken.

    Wenn Du einzeln aufgedröselte Preise haben willst, musst Du mit Architekt bauen (Leistungsverzeichnis/Einzelpreise)

    Preise für Zusatzwünsche sollten angegeben sein, nicht mit dem Hinweis auf die später stattfindende "Bemusterung" abspeisen lassen.

    Wenn eben möglich, diese Bemusterung (sprich Detailfestlegungen der Ausstattung) schon vor Vertragsabschluss machen.

    Die Baubeschreibung sollte so ausführlich wie möglich sein. Der von dir eingesetzte Prüfer wird dann festellen, ob was fehlt/zu ungenau beschrieben ist.
     
  3. #3 am start, 19.01.2012
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    vielen dank baufuchs für die schnelle antwort.

    gegen einen architekten hätten wir prinzipell nichts. aber die bauplatzsuche ist recht schwer. daher ein anbieter mit grundstück.

    ist z.b. der punkt "heizlastauslegung" überhaupt sinnvoll bzw. realistisch?
    es soll eine fbh im eg und og eingebaut werden.

    gibt es sonst noch was, was wir im vorfeld beachten müssen?

    vielen dank.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Eine Heizlastermittlung nach EN12831 ist die Grundlage für die Dimensionierung der Heizung, inkl. der Heizflächen. Ohne diese Ermittlung kann man eine Heizungsanlage nicht sinnvoll planen.

    Auch wenn der Anbieter diese Ermittlung durchführen muss, so hast Du noch lange keinen Anspruch auf Herausgabe der Berechnungen. Deswegen vereinbaren, und alles wird gut.

    ICH würde im Auftrag bereits die wichtigsten Eckdaten definieren, denn sonst kann es passieren, dass der Anbieter die für ihn günstigste Lösung aussucht. Das wären beispielsweise Vorgaben zur Raumtemperatur die erreicht werden soll, max. Heizkreistemperatur bei Auslegung, usw.

    Gruß
    Ralf
     
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