WFB 2012 sind raus

Diskutiere WFB 2012 sind raus im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Pünktlich zum 19.01.2012 sind die neuen Bestimmungen der Wohnraumförderung in NRW ( WFB 2012 ) veröffentlicht worden. Schönen Gruß Stefan

  1. cc24

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    Pünktlich zum 19.01.2012 sind die neuen Bestimmungen der Wohnraumförderung in NRW ( WFB 2012 ) veröffentlicht worden.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  2. #2 Charly Harper, 19.01.2012
    Charly Harper

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    Hallo Stefan,

    sehe ich das richtig das man nun zusätzlich zu den 0,5 % Verwaltungskosten auch 0,5% Zinsen zahlen muss?
    Wie ist das beim Starterdarlehen? Bleibt es da bei 5% Tilgung und 0,5% Verwaltungskosten?

    Was bedeutet bei Tilgung eigentlich der Satz zuzüglich ersparter Zinsen?

    Haben sich die Einkommensgrenzen auch geändert?
    Oder hat sich sonst noch etwas gravierendes für den Neubau geändert?

    Gruß
    Charly
     
  3. cc24

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    Hallo Charly,
    Starterdarlehen wird ebenfalls mit 1% ( 0,5% +0,5% ) gegeben.
    Tilgung zzgl. ersparter Zinsen bedeutet die Annuität. Wenn Du nur 1% tilgen würdest, dann betrüge die Laufzeit ja 100 Jahre, die Rate würde sich ständig verringern. Da Du aber eine gleichbleibende Rate zahlst, erhöht sich im Laufe der Zeit der Tilgungsanteil und der Zinsanteil nimmt ab.

    Einkommensgrenzen haben sich nicht geändert. Der Mindestrückbehalt ist erhöht worden, ebenso die Bewirtschaftungskosten von 22 EUR auf 22,60 EUR je qm pro Jahr.

    Neu ist auch das Zusatzdarlehen von 10.000 EUR für barrierefreie Ausstattung. ( Voraussetzung bitte nachlesen).

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  4. makro

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    Na dann hoffe ich doch mal das jetzt bald die Altanträge aus 2011 erledigt werden. Hoffentlich gibt das dieses Jahr nicht wieder so ein Chaos mit den Mitteln.
     
  5. cc24

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    Nein, das soll es nicht geben. So, wie geschrieben wird, sollen alle Anträge, die dieses Jahr eingereicht werden, auch dieses Jahr eine Zusage erhalten.

    Im Übrigen hat die Zinsanpassung auf 0,50% auch einen Hintergrund: Sollten Mittel für den Mietwohnungsbau nicht verbraucht sein, so können diese Mittel auf den Eigenheimbau mit gleichen Zinsen übertragen werden.
     
  6. makro

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    Ja, das hat mir der Kreis GT auch gesagt, im Mietwohnungsbau war wohl in 2011 noch was übrig, das konnte man wegen der Zinssituation aber nicht so einfach umbuchen.

    Den vorzeitigen Baubeginn haben wir ja schon seit November 2011, dann hoffe ich mal das es jetzt schnell geht.
     
  7. cc24

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    Na, das hoffe ich auch. Ihr habt ja mit dem Kram von 2012 nix zu tun. Ihr müsst nur warten, bis die Zusage kommt.

    Ich quäle mich dann mit den neuen Anträgen rum :-)

    Viel Erfolg

    Stefan
     
  8. #8 semmlerob, 20.01.2012
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    Eine Frage habe ich:

    Es müssen ja 15% Eigenkapital vorhanden sein!

    Müssen also die Nebenkosten komplett selbst getragen und
    noch 15% des Kaufspreis vorhanden sein oder
    reichen 15% des Kaufpreis insgesamt aus?


    Danke.
     
  9. #9 Baufuchs, 20.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Baukosten + Nebenkosten + Grundstück = Gesamtkosten

    Davon müssen 15% als Eigenkapital vorhanden sein
     
  10. cc24

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    Es müssen nicht 15 % Eigenkapital vorhanden sein, sondern 15% Eigenleistungen. Die Hälfte von diesen 15% muss in BAR vorhanden sein. Die andere Hälfte kann aus Eigenleistungen bestehen, wobei das Starterdarlehen als Eigenleistungsersatz anerkannt wird.

    Gruß
    Stefan
     
  11. #11 Baufuchs, 21.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nicht Eigenkapital, sondern Eigenleistung. Richtig.

    Aber wenn schon genau, dann:

    Die Hälfte der 15% muss nicht in BAR vorhanden sein, sondern in Geldmitteln, es wird auch der Wert eines nicht aus fremdmitteln finanzierten Grundstücks angerechnet.
     
  12. #12 semmlerob, 21.01.2012
    semmlerob

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    Also als Gesamtpreis zählen
    Kaufpreis + Grundsteuer + Notar
    ??


    Danke.
     
  13. cc24

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    Jaha, man muss zählen. Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar-und Gericht, Außenanlagen, Anschlusskosten, Maler,-Tap,-Bodenbelag, Eigenleistungen, Zwischenfinanzierungskosten, alle Gebühren, Zinsen bis zur Bezugsfertigkeit, etc... Alle Kosten nach der 2. Berechnungsverordnung halt.

    Und vom Gesamtergebnis dann 15% Eigenleistungen erbringen.

    Gruß
    Stefan
     
  14. #14 Charly Harper, 21.01.2012
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    Hallo zusammen,

    ich habe auch nochmal ein paar Fragen.

    Auf der NRW Bank Seite wurden bisher nur neue Formulare für die Einkommenserklärung hochgeladen, diese haben den Stand 01.2012.
    Werden die anderen Formulare und der Antrag selber erst später aktualisiert?

    Zu der Einkommenserklärung habe ich auch noch eine Frage.
    Wenn ich das richtig sehe wird die 1. Seite komplett vom Arbeitgeber ausgefüllt und bestätigt.
    Nun war 2011 für uns kein "normales" Einkommensjahr da unser Sohn im April geboren ist und meine Frau seit dem Elterngeld bezieht und ich ebenfalls für 2 Monate bezogen habe.
    Deshalb hat meine Frau letztes Jahr gar kein Einkommen gehabt und mein Einkommen war gemindert.
    Deshalb muss ich unter "Änderung der Einkünfte" sicherlich mein zu erwartendes Einkommen angeben oder?

    Was muss ich bei Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben? Meine Zinserträge vom Tagesgeldkonto und Bausparvertrag?

    Schwieriger finde ich es bei meiner Frau. Sie hatte letztes Jahr gar kein Einkommen wegen Schwangerschaft + Elternzeit.
    Nun wird Sie ab April wieder auf 400 Euro Basis anfangen zu arbeiten.
    Man kann aber nicht genau sagen wie viele Stunden Sie wirklich pro Woche machen wird, weshalb ich nicht genau sagen kann wie viel Sie tatsächlich jeden Monat verdienen wird. Kann ich dann unter "Änderung der Einkünfte" pauschal 300 Euro angeben oder wie soll ich das angeben?

    Des weiteren soll dies laut dem Formular auch noch vom Steuerberater bestätigt werden. Ich habe aber gar keinen Steuerberater da ich unsere Steuererklärung immer selber erstellt habe. Muss ich nun mit dem Formular extra zu einem Steuerberater???

    Vielen Dank

    Charly
     
  15. cc24

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    Öffentliche Mittel und Baufinanzierungen
    Anträge werden i.d.T. erst später veröffentlicht. Solange musst Du den "alten" nehmen.
    1. Seite wird vom Arbeitgeber ausgefüllt und bestätigt. Die Einkommensänderung, die in den nächsten 12 Monaten mit Sicherheit zu erwarten ist, wird bei der Einkommensprüfung berücksichtigt. Das Einkommen ( Minijob ) Deiner Frau wird für die Tragbarkeit berücksichtigt, wenn es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt. Im Übrigen wird Euch die Bewilligungsbehörde wahrscheinlich ein Formular (Erklärung zur Elternzeit und Einkommensentwicklung) in die Hand drücken. Hier werden Frau und Arbeitgeber das voraussichtliche Bruttoeinkommen angeben und unterzeichnen.

    Einkünfte (nicht die Einnahmen ) aus Kapitalvermögen nur angeben, wenn oberhalb des Freibetrages gem. EstG. Da müsst Ihr schon Einiges an Kapital verzinslich angelegt haben. Alternativ in den letzten Steuerbescheid sehen. Die Bewilligungsbehörde möchte eh den Steuerbescheid 2011 haben.

    Steuerberater braucht nicht zu unterzeichnen. Braucht man nur, wenn Einkünfte u.a. aus selbständiger / gewerblicher Tätigkeit.

    Schönen Gruß
    Stefan
     
  16. #16 Charly Harper, 21.01.2012
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    Also könnte man übergangsweise den Antrag aus 2011 nehmen.
    Es fehlen aber noch weitere Formulare auf der NRW Bank Seite oder?
    Das Arbeitsverhältnis meiner Frau ist unbefristet. Sie wird ab ca. Mitte 2013 wieder halbtags arbeiten sobald der kleine im Kindergarten ist.

    Also bekommen wir von der Bewilligungsbehörde noch zusätzliche Formulare?
    Aber was trage ich nun in der Einkommenserklärung meiner Frau unter "Änderung der Einkünfte" ein? Den Höchstbetrag von 400 Euro???
    Die 400 Euro wären auch nicht unwichtig für die Tragbarkeit...

    Bezüglich Einkünfte aus Kapitalvermögen:
    Unsere Zinserträge liegen natürlich innerhalb der Freistellungsaufträge.
    Also trage ich da gar nichts ein richtig?
    Den Steuerbescheid legen wir natürlich bei.

    Dann können wir das Feld mit der Bestätigung des Steuerberaters einfach frei lassen?

    Kann man die anderen Einkunftsarten die auf uns nicht zutreffen einfach leer lassen oder muss man dort eine 0 eintragen?

    Sorry für die blöden fragen...:winken

    Charly
     
  17. cc24

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    Hallo Charly,
    kein Problem.
    Man kann übergangsweise altes Formular nehmen. Es gelten ja immer die aktuellen Formulare und da es nichts Aktuelleres gibt....
    Selbstauskunft, Baubeschreibung, Angaben zum Haushalt, etc. sind eh "alt" und können weiter verwendet werden. Ich hoffe, Du weisst, was Du alles für eine Beantragung benötigst.

    Wenn die 400 EUR Euch nicht die Einkommensgrenze "versauen" und wichtig für die Tragbarkeit sind, dann trage die 400 EUR ein. Die Bewilligungsbehörde kann immer noch nörgeln und eben die Bestätigung vom AG fordern.

    Die Bewilligungsbehörde kann selbst entscheiden, welche Formulare sie noch benötigt.
    Ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Genauso, wie die Einsicht in die Kontoauszüge. Mal 3, mal 6,mal 12 Monate.
    Zinserträge dann 0, bzw. die einzelnen Positionen streichen.
    Steuerberaterfeld frei lassen. Steuernummer und Finanzamt aber eintragen.

    Gruß
    Stefan
     
  18. #18 Charly Harper, 21.01.2012
    Charly Harper

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    Hallo Stefan,

    vielen Dank für deine Antworten, das hilft uns wirklich sehr weiter!:28:

    Dann tragen wir erstmal die 400 Euro ein.
    Die Einkommensgrenze überschreiten wir deshalb nicht.

    Ich kenne nur die Formulare auf dieser Seite:
    http://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Foerderung-selbst-genutzten-Wohnraums-NeubauErsterwerb/15337/nrwbankproduktdetail.html?showTab=3

    Oder gibt es noch andere Formulare/Anträge die dort nicht aufgeführt sind?
    Den Antrag und die Selbstauskunft sehe dort z.B. nicht. :confused:

    Möchte ungerne ein wichtiges Formular vergessen.

    Gruß
    Charly
     
  19. cc24

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    Bitte dann per PN anfordern. Sonst gibt es Gemecker vom baufuchs :-)

    Gruß
    Stefan
     
  20. #20 Baufuchs, 21.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Formulare kannst Du als PDF gern einstellen.

    Wenn deine Firmenadresse nicht drauf ist...:konfusius
     
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