VOB Vertrag - Gewährleistungssicherheit

Diskutiere VOB Vertrag - Gewährleistungssicherheit im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben momentan einen VOB Bauvertrag vorliegen udn wollen den gerne unterschreiben. Nun ist ein Punkt enthalten den wir nicht ganz...

  1. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    wir haben momentan einen VOB Bauvertrag vorliegen udn wollen den gerne unterschreiben.

    Nun ist ein Punkt enthalten den wir nicht ganz verstehen.

    Bei usn ist momentan angekreuzt:
    -Die Parteien vereinbaren KEINE Gewährleistungssicherheit.

    man könnte auch folgenden Punkt ankreuzen:
    -Die Parteien vereinbaren eine Gewährleistungssicherheit in Höhe von 5 % der Netto- Schlussrechnungssumme. In Höhe der Gewährleistungssicherheit erfolgt ein Sicherheitseinbehalt von der Schlusszahlung. Der Sicherheitseinbehalt ist auf Verlangen des AN Zug um Zug gegen Stellung einer Gewährleistungssicherheit auszuzahlen.


    Nun wurde uns angeboten, dass wir diese auch machen könnte, da dies bisher nicht im gesamtpreis berechnet wurde würde uns dies 1,5% p.a. Zinsen kosten. Gerechnet vom einbehaltenen betrg. Wenn dies zum beispiel 10.000€ sind, wären dies bei 2 Jahren 300€ und bei 5 Jahren: 750€

    Verstanden ahbe ich es so, dass diese beispielsweise 10.000€ auf ein Sperrkonte gehen und für usn als Sicherheit da sind, falls das Bauunternehmen insolvent geht wir diese 10.000€ für Gewährleistungsansprüche zur Verfügung haben, falls am Haus innerhalb der 2 oder 5 Jahre ein Schaden auftritt.

    Falls die Baufirma nicht insolvent geht haben wir sowieso eine Gewährleistung von 5 Jahren (4 Jahre VOB udn ein Jahr wurde oben drauf gegeben). Dies alles auch ohne irgendetwas zusätzlich zu Zahlen oder ein Sperrkonto einzurichten.

    Jetzt die Frage, wosllte wir das machen oder nicht?
    Es müssten immrrhin zwei Dinge eintretetn: Beuunternehmen geht Insolvenz UND es gibt einen Baumangel in den ersten 5 Jahren. Ist das so wahrscheinlich? Die meisten Mängel kommend och eh später als in den ersten 5 Jahren.

    Würde mich über eine Beratung freuen.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 20.01.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Habt Ihr Gewerke, die eine Auftragssumme von 240.000 € haben???
    Gehen wir mal von weit realistischeren 50.000 € im EFH Bereich aus, dann wäre ein 5% Einbehalt von Netto = 2.100 €

    Wenns Baumängel gibt an so einem Gewerk (Rohbau), wie weit willst Du mit 2.000 (die dann ja im Prinzip brutto sind) denn kommen?

    Das ist bei EFH schlicht Blödsinn!
     
  3. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    ne wir haben einen GU. Dort ist die Gesamtsumme schon "recht hoch". Pauschalangebot für alles (alle Gewerke), außer Eigenleistungen.

    aber dein letzter Satz sagt mir alles. Dann machen wir das auch nicht und geben unserem GU recht, dies nicht zu machen.
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Nö. Behaltet das Geld Bar zurück, überweist es aber auf ein Tagesgeldkonto. Das sollte euch 1,5 % Zins bringen, somit habt ihr die Sicherheit für lau.

    Das Rechenbeispiel von RD ist bei kleineren Beträgen richtig. Bei einem GU macht die Sicherheit schon sinn.
     
  5. Juche

    Juche Gast

    Hallo,

    aber einfach auf ein Tagesgeldkonto macht der GU doch nicht mit, oder? Deshalb das ganze auf ein Sperrkonto und die 1.5% p.a müssen wir ja auf jedenfall zahlen.... Ok, falls es mit dem Tagesgeldkonto geht würde sich das über die Zinsen wieder ausgleichen...
     
  6. #6 Baufuchs, 20.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Grundsätzlich wird sich der AN (egal ob Einbehalt oder Bürgschaft) die Kosten der Gewährleistunsgsicherheit bezahlen lassen.

    Behält der AG ein, hat zwar der AG einen Mini-Zinsgewinn, der AN wird dann aber seinen Zins aufschlagen. Wird also eher teurer als die Kosten der Bürgschaft.
     
  7. #7 Gast036816, 20.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die zinsen stehen dem unternehmer am ende zu - es ist sein geld das verzinst wird.

    die gewährleistungszeit muss nach vob/b 4 jahre betragen.

    ich würde auf jeden fall den gewährleistungseinbehalt vereinbaren. dass du dann zinsen zahlst für die vorhaltung einer gewährleistungsbürgschaft ist ein unding. auch wenn der unternehmer dass begründet, wäre vorher nicht vereinbart oder einkalkuliert. der auftraggeber muss ja nicht auf bürgschaft bestehen. das ist doch immer das vorrangige interesse der auftragnehmer.

    also - 5 % einbehalten, auf einem konto das geld parken - und immer 5 % vom brutto! - die zinsen zahlst du dem auftragnehmer nachher mit aus. zinsen für eine bürgschaft, die der auftraggeber zahlt, geht nicht.
     
  8. #8 Baufuchs, 20.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei Einbehalt fehlen dem BU für 4 Jahre z.B. 10.000.- €.

    Glaubst Du ernsthaft, der Einbehalt ist kalkulatorisch mit dem Ertrag von 1,5% Zins erledigt?
     
  9. Juche

    Juche Gast

    Das kann ich aber nicht einfach machen, da der Vertragsentwurf der VOB deutlich schreibt: 5% von der NETTO-Schlussrechnungssumme.
     
  10. #10 Achim Kaiser, 20.01.2012
    Achim Kaiser

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    Seit wann steht der Zins aus dem Einbehalt dem AG zu ?

    Zudem ... lest mal die Regelungen was die Kontovollmachten für Gewährleistungskonten angeht und wie das auszusehen hat.

    Den Mist tut sich keiner an, der noch seine 5 Tassen im Schrank hat.
    Selbstschuldnerische Bürgschaft eines anerkannten Instituts und gut ists - wenns denn sein muss.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. Juche

    Juche Gast

    Danke euch.

    Das bestätigt mir nun, dass wir es einfach sien lassen. Vorallem da wir vollstes Vertrauen zu unserem GU haben!
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    AWG :hammer:
     
  13. Juche

    Juche Gast

  14. #14 Achim Kaiser, 20.01.2012
    Achim Kaiser

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    Ist in dem Fall incl. MwSt abzüglich aller Nachlässe, Boni und Skonti ...
    und entspricht dem *Zahlbetrag* ohne irgendwelche Einbehalte wegen ....

    Netto hat in diesem Fall nichts mit der MwSt zu tun.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  15. Lebski

    Lebski Gast

    Seit über 2 1/2 Jahren registriert...

    AWG = Alles wird gut. Auch Vogel-Strauß Taktik.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 20.01.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    [
    Falsch.
    1) Sagt die VOB ...ist keine andere Frist vereinbart, es kann also mehr vereinbart werden. Das hebelt auch die VOB nicht aus, weil sie ja selber ausdrückliche diese Abweichung zulässt.
    2) Ist bei Endverbrauchern IMMER eine Frist von 5 Jahren anzusetzen. Dazu gibts div. letztinstanzliche Urteile, weil der Verbraucher sonst im Sinne des AGB-Gesetz benachteiligt wäre
     
  17. Juche

    Juche Gast


    wir haben auch 5 Jahre!
     
  18. #18 Gast036816, 20.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ Ralf Duehlmeyer - gibt es denn da urteile zu? Karlsruhe? ist mir derzeit nicht geläufig.

    habe jetzt den fall, dass der ag nach 2 jahren dem an anbietet, die buergschaft vorzeitig zurück zu reichen. ich muss da jetzt eine zusätzliche bestandsaufnahme innerhalb phase 9 machen. in 3 Jahren dann noch einmal. öffentliche ag sind gehalten, einbehalte und buergschaften nach 2 jahren zurück zu geben, um den an nicht zu benachteiligen.

    @ Achim Kaiser - öffentliche ag's verzinsen gewaehrleistungseinbehalte nicht, das ist eindeutig. bei privaten bauherrn sieht es anders aus. das geld gehört dem auftragnehmer. bei den derzeitigen zinsen ist der verwaltungsaufwand groesser.
     
  19. #19 Gast360547, 20.01.2012
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    hmm

    Moin,

    nach meinem Kenntnisstand:

    a) Verzinsung steht dem AN zu

    b) Verlängerung der Gewährleistung von 4 Jahren nach VOB wird nur dann innerhalb der VOB wirksam, wenn nicht der Zusatz (Beispiel) "Gewährleistung gem. BGB verlängert auf 5 Jahre" geschrieben steht. In diesem Fall ist die VOB umfänglich verwirkt.

    c) Gem. Urteil BGH ist eine wirksame Vereinbarung der VOB bei privaten Bauherren nur in ganz speziellen Fällen noch möglich. Tendenziös wird die VOB in absehbarer Zeit eh im BGB aufgehen.

    Grüße

    si
     
  20. #20 Achim Kaiser, 20.01.2012
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    @rolf

    Jeder öffentliche Auftraggeber akzepiert eine Bürgschaft eines seriösen Institus. Da wird nicht mit bevorzugt mit Einbehalten auf Sperrkonten gearbeitet.

    Jeder AN wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn den Betrag in Geld stehen lässt.

    Natürlich besteht u.U. manchmal ein Problem die Bürgschaft auf die Reihe zu kriegen ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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