VOB Vertrag - Gewährleistungssicherheit

Diskutiere VOB Vertrag - Gewährleistungssicherheit im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Generell ist zu Unterscheiden ... Gewährleistungsdauer und die Hinterlegung einer Bürgschaft bzw. eines Geldbetrages als Sicherheit über die Dauer...

  1. #21 Achim Kaiser, 20.01.2012
    Achim Kaiser

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    Generell ist zu Unterscheiden ... Gewährleistungsdauer und die Hinterlegung einer Bürgschaft bzw. eines Geldbetrages als Sicherheit über die Dauer der Gewährleistung.

    Schon seit ewigen Zeiten findet sich in der VOB folgende Regelung :

    Auf Sicherheit soll ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn Mängel der Leistung voraussichtlich nicht eintreten oder wenn der Auftragnehmer hinreichend bekannt ist und genügende Gewähr für die vertragsgemäße Leistung und die Beseitigung etwa auftretender Mängel bietet.

    Die Sicherheit soll nicht höher bemessen und ihre Rückgabe nicht für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen werden, als nötig ist, um den Auftraggeber vor Schaden zu bewahren. Sie soll 5 v.H. nicht übersteigen.

    Wenn bei der Abnahme die Leistung nicht beanstandet wird, soll die Sicherheit ganz oder zum größten Teil zurückgegeben werden.

    DIE Regelungen werden natürlich von unseren auf Vollkaskomentalität getrimmten Planern und Archis bei der Ausschreibung/Abwicklung gerne *vergessen* :), da sich ein gewisses, minimales Restrisiko ergeben könnte.

    Ansonsten ist in der VOB auch festgelegt dass der AN die Wahl der Sicherheit hat und sie sogar tauschen kann ....

    Ein AG der auf Sicherheitsleistung in Geld auf 5 Jahre besteht kann mir einfach in die Schuhe blasen .... :).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  2. Mark

    Mark

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    @ Rolf

    zu c) bitte benenne mir die speziellen Fälle, wo die VOB/ B mit dem EV vereinbart werden kann. Ich kenne keinen sicheren. Vielleicht, wenn er selbst in Verbindung mit einem Architekten der Verwender ist. Aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.
     
  3. Mark

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  4. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Der EV kann die VOB vereinbaren - kein Problem.
    Rückwärts geht es nur in wenigen Ausnahmefällen.
     
  5. #25 Baufuchs, 20.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    "Rückwärts" geht grundsätzlich auch immer, aber mit der Gefahr, dass einzelne Bestimmungen nach Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB unwirksam sind.
     
Thema: VOB Vertrag - Gewährleistungssicherheit
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