Rechtmäßige Anmeldung Nebenjobber

Diskutiere Rechtmäßige Anmeldung Nebenjobber im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Guten Abend! Einige Arbeiten am Neubau mache ich selbst mit Hilfe eines oder zweier "Nebenjobber"....es fällt mir gerade keine andere...

  1. martj

    martj

    Dabei seit:
    30.08.2010
    Beiträge:
    82
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Gemeindearbeiter
    Ort:
    Trier
    Guten Abend!

    Einige Arbeiten am Neubau mache ich selbst mit Hilfe eines oder zweier "Nebenjobber"....es fällt mir gerade keine andere Bezeichnung ein.
    Es wird unter 400,- im Monat bleiben, sind nicht so viele Arbeiten.
    Ich möchte den oder die beiden vernünftig absichern.
    Wie das mit der BG Bau läuft weis ich schon.

    Was muß ich noch tun, z.B. Krankenversicherung oder sowas?


    Mit freundlichen Grüßen,

    Martin


    Ps:
    Ich habe kein passendes Forum gefunden, daher hier bei sonstiges.
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Minijobs macht die Knappschaft. Frag mich nicht warum.
     
  3. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Ich fürchte, weil unsere Volksvertreter und deren Potentaten nen halbwegs legalen Weg für ihr Hauspersonal brauchten.

    Gruß Lukas
     
  4. martj

    martj

    Dabei seit:
    30.08.2010
    Beiträge:
    82
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Gemeindearbeiter
    Ort:
    Trier
    Knappschaft....

    War das entscheidende Wort, bei Google eingegeben fand ich sofort die Minijob-Zentrale.de.
    Da kann man als einfacher Mann seine Minijobber einfach anmelden können.
    Klingt ja erst mal ganz gut.
    Anmelden ja, aber nicht einfach, nach einstündigem herum lesen versteh ich immer noch Bahnhof. Werde nächste Woche da mal anrufen.

    Bei der BG Bau muß ich mit 2,- je Arbeitsstunde rechnen.

    Habt ihr eine Ahnung wieviel in etwa ich sonst noch bezahlen muß?


    Mit freundlichen Grüßen,

    Martin
     
  5. Lebski

    Lebski Gast

    Nö. Macht der Steuerberater.
    Man muss ja nicht alles selbst können.
     
  6. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Keine Ahnung... ich bin gewerblich, da läuft das glaube ich ein wenig anders als wenn du das privat machst. Ich habe dafür eine Sekretärin die das für mich erledigt, ich muß nicht alles selber machen...
     
  7. martj

    martj

    Dabei seit:
    30.08.2010
    Beiträge:
    82
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Gemeindearbeiter
    Ort:
    Trier
    Steuerberater

    habe ich keinen, meine Lohnsteuererklärung mache ich selbst....vor Jahren beim Meisterbrief gelernt....
    Jungejunge, jetzt will ich braver Bürger anständig alles regeln und
    Warum zum Teufel muß in unserem Land alles so kompliziert sein
     
  8. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Die Frage von nem Beamten - hat was.:mega_lol:
     
  9. martj

    martj

    Dabei seit:
    30.08.2010
    Beiträge:
    82
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Gemeindearbeiter
    Ort:
    Trier
    Jou, unsere liebe Bürokratie....bin Beamter und Kfz-Meister, mehr hinterm Schreibtisch als in der Werkstatt :-)
     
Thema:

Rechtmäßige Anmeldung Nebenjobber

Die Seite wird geladen...

Rechtmäßige Anmeldung Nebenjobber - Ähnliche Themen

  1. Anzahl der Stellplätze (Rechtmäßig?)

    Anzahl der Stellplätze (Rechtmäßig?): Hallo Zusammen, ich bräuchte mal euren Rat. Ich habe etwas Ärger mit der Baubehörde. Es geht um zwei Stellplätze auf unserem Grundstück...
  2. §34 BauGB Dachgaube Baugenehmigung abgelehnt, rechtmäßig?

    §34 BauGB Dachgaube Baugenehmigung abgelehnt, rechtmäßig?: Guten Abend zusammen, leider wurde unser Bauantrag mit der nachfolgenden Begründung abgelehnt. Leider finde ich im Netz zwar einen Haufen...
  3. unterzähler rechtmässig ?

    unterzähler rechtmässig ?: hallo, folgendes problem. darf ich als betreiber bzw. eigentümer eines objekts für einen untermieter-pächter -nutzer etc. einen unterzähler...
  4. Terrassenüberdachung des Nachbarn rechtmäßig?

    Terrassenüberdachung des Nachbarn rechtmäßig?: Hallo liebe Mit-Hausbesitzer, ich habe eine Frage zum Thema Terrassenüberdachung und wrde mich über Eure Meinungen freuen. Ich bewohne und...
  5. Baugrund Auffüllung nach Abriss rechtmässig/unrechtmässig

    Baugrund Auffüllung nach Abriss rechtmässig/unrechtmässig: Hallo, wir haben ein Grundstück gekauft, auf dem früher ein Bauernhof/Stall stand. Notariell wurde bestätigt, dass alle Fundamente und Altlasten...