2-geschossigkeit.. bitte um erklärung

Diskutiere 2-geschossigkeit.. bitte um erklärung im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; hallo, wir haben heute einen teil vom b-plan gesehen der uns etwas zum grübeln bringt. "Die vorgesehene Bebauung ist dabei auf die drei...

  1. coco77

    coco77

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    hallo,

    wir haben heute einen teil vom b-plan gesehen der uns etwas zum grübeln bringt.

    "Die vorgesehene Bebauung ist dabei auf die drei östlichen Bestandsgebäude und auf die vorhandenen Gebäude der Westseite anzupassen. Geplant werden überbaubare Grundstücksflächen in einheitlicher Bebauungstiefe mit einer maximal 2-geschossigen Nutzungsmöglichkeit, wobei das II. Geschoss das ausgebaute Dachgeschoss darstellt."

    geplant ist das haus als stadtvilla. 2 vollgeschosse. im Dg befinden sich dann nur noch "nutzräume". der bauträger kennt den b-plan und hat mit uns dieses haus geplant. erlaubt sind zeltdächer, pultdächer und satteldächer. die fh beträgt max 10m. eine traufhöhe ist nicht vorgegeben.
    ist unser haus laut b-plan erlaubt?

    danke

    lg
     
  2. wall

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    "An Bestand anzupassen" -> wie sieht der Bestand aus? Foto?
     
  3. #3 ManfredH, 21.01.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ob ein Geschoss bau- bzw. planungsrechtlich ein Vollgeschoss ist, wird anhand von geometrischen Randbedingungen definiert; die Art der Nutzung ist dabei völlig unerheblich. Auch ein nichtausgebauter Dachboden kann ein VG sein, und selbstverständlich auch irgendwelche so genannten "Nutzräume".
    Und wenn das 2. VG gemäss Bebauungsplan ein Dachgeschoss sein muss, dann ist eine "Stadtvilla" mit zwei Geschossen schlicht und einfach nicht zulässig, und der Bauträger dir eine Erklärung schuldig.
     
  4. #4 MoRüBe, 21.01.2012
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    nicht nur einen Teil lesen...

    ... ALLES! :konfusius

    Wo liegt eigentlich reck?
     
  5. coco77

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    hallo,


    ich bin jetzt doch etwas verunsichert.
    was ist denn der richtige "plan"?
    diesen oben zitierten passus findet man in der "begründung und umweltbericht" vom 15.03.2011.

    die plandarstellung (vom mai 2011) sagt nichts von diesem passus.

    welcher plan ist der "rechtsverbindliche?"

    http://www.o-sp.de/hamm/plan/verfahrensschritte.php?pid=8138&art=LINK3

    falls jemand die zeit hat um nachzuschauen. für hilfe wären wir sehr dankbar.
    wir haben schon kurz mit unser bauberaterin gesprochen. sie ist sich sicher, dass stadtvillen erlaubt sind....
    der stadt habe ich heute auch schon eine mail geschrieben, aber am montag werde ich eh direkt anrufen.

    lg
     
  6. #6 Baufuchs, 21.01.2012
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    Baufuchs Gast

    Nach dem Bebauungsplan (und der ist maßgebend) sind 2-geschossige Häuser mir einer Firsthöhe von max. 10m zulässig.

    Deine Planerin dürfte demnach Recht haben.
     
  7. #7 Pruefhammer, 21.01.2012
    Pruefhammer

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    wo steht der Passus? Ich kann den nicht finden, in der Begründung lese ich nur etwas von 2-Geschossen. Um welches Grundstück geht es eigentlich?
    Bei 2Vollgeschossen und 10m max. Firsthöhe ist ein entsprechendes ausgebautes DG oder ein Staffelgeschoss denkbar solange Geschossflächenzahl und die 2/3 bzw. 1m Rücksprung bei Staffelgeschoss eingehalten werden.
     
  8. coco77

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    diesen oben zitierten passus findet man in der "begründung und umweltbericht" vom 15.03.2011 (passus 7.1 Seite13/14)
    es geht um die grundstücke im südlichen teil auf dem plan. (höhe konradstr.)
     
  9. #9 Pruefhammer, 21.01.2012
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    ah ja Danke, hatte ich überlesen. Da widerspricht sich der Text aber auch schon erst der von Dir zitierte Passus und dann heisst es 2 Vollgeschosse gemäß LBO NRW. Lt. LBO NRW ist aber ein Dachgeschoß mit unter 2/3 Fläche von mehr als 2m Höhe kein Vollgeschoß und wäre demnach zulässig.
    Der B-Plan mit Textfestsetzungen ist aber maßgeblich wie hier schon geschrieben wurde und da findet sich so eine Festsetzung nicht, sonst wären die 10m FH auch merkwürdig hoch, bei 3m pro Geschoß bleiben dann immerhin noch 4m bis zum First, wenn da das 1.OG auch DG sein soll, dann hätte man bei Ausnutzung der 10m FH eine Raumhöhe im Bereich des Firsts von etwa 7m. Kaum vorstellbar. Also scheint alles im grünen Bereich zu sein.
     
  10. #10 Baufuchs, 21.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ziemlich konfus was Pruefhammer da schreibt.

    B.-PLan sagt für den betreffenden Bereich:

    "WA2 II o FH max. 10m, PD ZD max 30°"

    Damit kannst Du eine 2-geschossige "Stadtvilla" mit max. 30° Dachneigung bei max. 10m Firsthöhe bauen.

    Das Dachgeschoss (Geschoss über dem 2. Geschoss) darf kein Vollgeschoss sein. D.h. max 75% der DG Fläche darf eine Höhe von 2.30m (OK Fußboden bis OK Dachhaut).

    Deine Planerin kriegt das schon hin.
     
  11. coco77

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    danke erstmal!

    aber eine frage hab ich dann doch noch mal bzgl. des DG.

    geplant haben wir dort 2 zimmer, 1 wc und 1 heizungsraum.
    gerne würde ich diese räume auch offiziell zur wohnfläche machen.
    wir haben im EG/OG eine wohnfläche von 75qm (grundfläche sind 9x11m).
    im dg sind es laut berechnung um die 45qm. unsere baufirma sagte aber, dass wir die räume im dg nur als nutzräume angeben dürften, da nicht mehr als die hälfte der dg-fläche eine höhe von 2,30m hat.
    wir haben einen drempel von 1 m.
    das dg wird auch mitausgebaut von der firma.

    ist das dann nicht möglich??
    der bauantrag wird demnächst gestellt und am liebsten wäre mir, wenn der dg auch zur wohnfläche gerechnet werden könnte.

    lg
     
  12. #12 Baufuchs, 22.01.2012
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    Die im Dachgeschoss gelegenen Räume müssen über mehr als der Hälfte ihrer Grundfläche eine licht Höhe von min. 2,40m haben. (Ausnahmen siehe §48 können gestattet werden.

    Insofern ist die Auskunft der Baufirma 2,30m über mehr als 50% der DG Fläche so nicht richtig.

    Zusätzlich ist zu beachten, dass es für die Räume im DG einen 2. Rettungsweg geben muss.
     
  13. coco77

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    hmm 2 ter ausgang?

    reichen dort fenster?
    in jedem der zimmer sind 2 große fenster vorgesehen (sprich 4 insgesamt im dg).
    darf ich denn dann in den räumen arbeitszimmer errichten?
    in unserem plan steht "abstellraum".
    [​IMG]
     
  14. #14 Baufuchs, 22.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Von 2. Ausgang hab ich nix geschrieben.

    Als 2. Rettungsweg reicht ein Fenster mit Größe gem. Bauordnung.
     
  15. coco77

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    hmm ok, dann hätten wir wohl einen 2ten rettungsweg.
    knackpunkt ist wohl dann die höhe.. schätze ich...

    was darf ich denn "offiziell" in den räumen machen?
    gar nichts? nur etwas abstellen? oder kann ich unsere Arbeitszimmer dort unterbringen?
     
  16. #16 Baufuchs, 22.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auf den ersten Blick hat der Planer richtig gerechnet.

    Die Räume im DG erfüllen nicht die Vorschrift zur nötigen Raumhöhe. Deshalb auch der deutliche Hinweis "kein Aufenthaltsraum".

    Die Dachflächenfenster erfüllen nicht die Anforderungen an Fenster die als 2. Rettungsweg dienen. Denn deren Unterkante dürfte waagerecht gemessen max. 1,20m von der Traufe entfernt sein. Da könnte man zwar noch mit Dachaustrittsgittern abhelfen, aber auch die Austrittshöhe von max. 1,20m über Fußboden dürfte überschritten sein.


    Nachtrag:

    Du kannst, so wie es derzeit ist, das mit den Räumen machen, was drinsteht: "Abstellräume"
     
  17. coco77

    coco77

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    hmm ok. danke.

    was darf ich denn dann offiziell mit den räumen machen?
    nichts? also nur sachen hinlegen.. oder darf ich "offiziell" mein arbeitszimmer haben?
     
  18. #18 susannede, 22.01.2012
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    interpoliert bei ca. 1,25 m - also schieben !
     
  19. #19 Baufuchs, 22.01.2012
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    Kosmetik. Raumhöhen reichen nicht.
     
  20. #20 susannede, 22.01.2012
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