Rücktritt vom Auftrag

Diskutiere Rücktritt vom Auftrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hoffe ich bin in der richtigen Kategorie. Hallo zusammen, ich stehe bei einem Kunden momentan vor einem Dilemma, das mich gerade schon genug...

  1. #1 jturtle, 21.01.2012
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    Hoffe ich bin in der richtigen Kategorie.

    Hallo zusammen,

    ich stehe bei einem Kunden momentan vor einem Dilemma, das mich gerade schon genug Geld kostet und möchte den Auftrag nicht weiter ausführen.

    Zur Geschichte (und ich versuche es kurz zu machen):

    Ich wurde beauftragt eine Renovierung in 3 Räumen Zug um Zug durchzuführen, welche Tapezieren, Streichen und neue Bodenverlegung beinhaltet.
    Ich habe ein schriftliches Angebot abgegeben, welchem der Kunde mündlich zugesagt hatte.

    Meine Arbeit an sich wurde ohne Beanstandung ausgeführt. (der Kunde betonte mehrmals wie zufrieden er damit ist)

    Das Problem ist der Teppichboden, damit gab es einen ziemlichen Hickhack.
    Die erste Lieferung hatte Fehler und wurde auch vom Hersteller zurückgenommen und mit viel hin und her und recht KundenUNfreundlichen Verzögerungen wieder ausgeliefert.

    Ich habe dann den ersten Boden beim Lieferanten zugeschnitten und zu meinem Kunden gebracht. Nachdem der Tebo in dem ersten Zimmer lag, habe ich ihn ausgerollt, ausgerichtet und ohne zuzuschneiden aufgelegt und Kleber eingestrichen, nach kurzer Wartezeit eingelegt und angerieben.
    Während des Anreibens fiel mir ein Fehler auf bzw. erst dachte ich es wäre eine Eindrückstelle.
    Hier sehe ich ein, das ich einen Fehler gemacht habe, denn ich hätte sofort die Arbeit einstellen müssen.
    Wegen dem Zeitdruck (ja ja...) und diesem ganzen Hin und Her vorher, wollte ich aber meine Arbeit zum Abschluss bringen.
    Dieser Fehler sieht aus, als ob jemand mit dem Messer reingeschnitten hätte und nun Flor fehlt. Ich dachte jedoch in einem naiven Anfall, dass sich das "vertritt"

    Die Beweislage hängt an mir, ein Vertreter von dem Hersteller, der sich das angeschaut hat, sagt natürlich, dass der Tebo so bei ihnen nicht rausgegangen wäre, allerdings bin ich mir einer Schuld nicht bewußt.
    Ich weiß nicht wie ich dies vollbracht haben soll, da bei Entdeckung noch keinerlei Messer im Spiel waren, mit denen ich das Verbrechen hätte begehen können.
    Da aber den letzten bekanntlich die Hunde beissen und ich ja auch eine gewisse Sorgfaltspflicht habe, wird es an mir hängen bleiben.

    Der Teppichboden ist nicht billig, der Hersteller kann nun auch leider die Charge nicht mehr liefern und es wird wohl erst wieder in der 6. KW zur Auslieferung der Ware kommen.

    Der Kunde besteht nun natürlich auf gleiche Charge in den nur durch Tür getrennten Räumen.(türen stehen meist offen)
    Wären die beiden anderen Räume nun gelegt, wäre es evtl einfacher seine Forderung wegen "unbilliger Härte" abzuschlagen.

    Für mich ist es allerdings jetzt schon unbillige Härte.
    Den einen Boden zu ersetzen kostet mich im Einkauf schon 1500 €, wenn ich den gesamten Boden ersetzen muss sind wir bei 3500,-

    Ich bin ein kleiner Betrieb und wenn ich Glück habe, ist dieser Betrag mein Monatseinkommen.


    Nun meine Frage:
    Kann ich von dem Auftrag zurücktreten?
    Kann ich einfach sagen, ich nehme den Teppichboden( und die 3500 Verlust), reiße ihm noch den Verlegten raus und er soll sich einen anderen Handwerksbetrieb suchen?

    Es waren noch andere Dinge vorgefallen, die mich sehr entnervt haben und ich einfach nicht mehr kann und will...
    (der Kunde ist sehr penibel und sitzt zb mit dem Cuttermesser am Boden und entfernt nichtvorhandene Unebenheiten)

    Vor allem bin ich auch kein Mensch der sich gerne streitet, ich will das ganze Ding einfach von der Backe haben.

    Wäre dankbar für den ein oder anderen Vorschlag.

    Grüße
     
  2. #2 Gast036816, 21.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    in der situation vom auftrag zurück zu treten ist sowohl für den kunden als auch für dich nicht ratsam. schadenersatzpflichtig machst du dich beim rücktritt vom auftrag auf jeden fall. oder hast du eine hinreichend begründbare möglichkeit, den vertrag zu kündigen?

    für den einen raum solltest du jetzt in den sauren apfel beissen und den boden erneuern. dein auftraggeber kann auf gleiche charge bestehen, kann aber nicht fordern, dass eine mangelfreie leistung in einem anderen raum wegen leichter farbunterschiede mit erneuert wird. du kannst jetzt nur schauen, dass der verlust in dem auftrag so gering wie möglich gehalten wird. darum solltest du den job abwickeln.

    und bei der nächsten übernahme die ware vor dem verlegen genau prüfen und den hersteller zum austausch auffordern.
     
  3. #3 jturtle, 21.01.2012
    jturtle

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    Wie gesagt, wenn ich den gesamten Bodenbelag ersetzen muss, bin ich finanziell mehr als an meiner Grenze.

    Die anderen beiden Räume sind noch nicht verlegt. Der Teppich liegt noch bei meinem Großhändler, da wir die Zimmer Zug um Zug renovieren wollten.
    Hier wären wir aber wieder bei der (meiner) Zumutbarkeit den Teppichboden komplett ersetzen zu müssen.

    Ich habe aufgrund von anderen Vorkommnissen auch schon soviele Nerven gelassen, ich will da einfach nicht mehr hin...

    Kennst du das, wenn bei bestimmten Kunden immer alles schief geht, die zb alle neuen Elektrogeräte erst mal umtauschen müssen weil das erste direkt schon kaputt ist?!
    So ein Kunde ist mein Kunde und er erzählt solche Geschichten sogar mit etwas Stolz.
    Ich bin mir relativ sicher, selbst wenn ich den Teppichboden dann verlege, ruft er mich in einem Jahr an und hat dieses Shading-Phänomen am Teppichboden.... und dann bin ich wieder dabei den Kram rauszureißen...
     
  4. #4 Gast036816, 21.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich kenne solche kunden, denen kannst du nix recht machen. ich hatte bei einem bodenbelag eine riesen diskussion wegen einen fugenversatz von 1,000 mm bei einem teppichboden - eins-komma-null-null-null millimeter - irgendwann war ich die diskussion leid, dass ich eine lanze für den bodenleger gebrochen habe und gesagt hatte - rausreissen und alles neu machen ist wirtschaftlich nicht vertretbar.

    ich kann dich verstehen, dass du dort nicht mehr hingehen möchtest. der wurm ist drin und kommt so schnell nicht wieder raus. wenn das ganze für den ag auch noch zum genussspielchen wird.

    über die möglichen mängelanzeigen später brauchst du dir jetzt erst einmal keine gedanken zu machen.

    wichtig ist, dass du deinen eigenen schaden so gering wie möglich hältst.
     
  5. Lukas

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    Wer sagt denn, daß die nachgelieferte Charge zu sehr von der anderen abweicht?

    Gruß Lukas
     
  6. sepp

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    Ausführungsfristen vereinbart?
    wenn nein -
    kunden befriedigen und erklären der bodenbelag braucht 6 wochen.
    willen erklären das defekte "zimmer" auszutauschen sobald belag kommt.
    wenn er nicht mitmachen will, soll er dich in verzug/arbeitsaufnahme setzen und ggf. kündigen.

    wenn ja -wird schwierig sein zu klären, ob ein gesamtaustausch aller räume zwingend erforderlich, oder ein schadensersatz wegen optischer mängel ausreicht.
    bei vereinbarter ausführungsfrist kann er dir bei nichterfüllung eventuell die gesamtkosten eines ersatzes (ersatzvornahme) + schaden anlasten.

    das ist aber juristerei und sollte vorher auch mit einem abgestimmt sein.
     
  7. #7 Gast036816, 21.01.2012
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    Gast036816 Gast

    auftraggeber, die als erbsen- und bohnenrechner tätig sind, meinen, dass sie das können und die wissen das auch im voraus. da kommt dann - habe ich doch immer schon gesagt.

    noch einmal - dein auftraggeber kann nicht darauf bestehen, du eine mangelfreie leistung ersetzt, weil im nachbarzimmer die farbe des bodenbelags vielleicht um nuancen vom ersten abweicht.
     
  8. sepp

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    die charge wird momentan nicht produziert - so hab ich es verstanden.
    sie kann nicht mit einer "ähnlichen" kommen!
     
  9. #9 ThomasMD, 21.01.2012
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    Falsch. Diese Charge wird überhaupt nie mehr produziert.
    Eine Charge bei Bodenbelägen, Tapeten, Stoffen etc. ist nämlich die Menge, die in einer Maschinenlaufzeit, mit der selben (nicht gleichen) Farbe, Faser, Granulatmischung etc. hergestellt wird. Um diese Gleichartigkeit zu dokumentieren gibt es die Chargennummern. Einen Tag oder ein halbes Jahr später kann niemals die selbe Charge hergestellt werden. Nur eine Ähnliche.
     
  10. sepp

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    brauchst du jemanden der km² weise forbo, tarkett etc. verlegen hat lassen nicht zu sagen.
    richtig, charge war der falsche begriff.
    frage ist - meinte der kunde auch wirklich die gleiche charge oder nur gleichen belag?
     
  11. #11 ThomasMD, 21.01.2012
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    So wie der Kunde beschrieben wurde, scheint der auf gleiche Charge zu pochen.:(
     
  12. Lukas

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    Der kann pochen wie er will. Einen Anspruch auf eine gleiche Charge wirds wohl, wenn nicht ausdrücklich bestellt :p, nicht geben.

    Ich hoffe nur, daß jturtle wenigstens schon einen Teil des ihr zustehenden Geldes bekommen hat. Man muß kein Hellseher sein, um zu wissen, daß es noch nen Eiertanz geben wird.:(

    Gruß Lukas

    PS: Evtl entsteht durch die lange Bauzeit sogar ein Vorteil für jturtle, weil dann auch der bekloppteste Richter nicht Chargengleichheit "verlangen" kann.

    Ich kann sie schon verstehen, wenn sie da nicht mehr hin möchte. Das hilft aber nicht.
     
  13. Lukas

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    Jetzt kommt mir aber vielleicht doch noch ein Einfall. Das ist aber ein Einfall, der bitte nur als Idee zu sehen ist, da ich kein Jurist bin und daher nicht abschätzen kann, was er taugt.

    Augenscheinlich hast Du mit offenen Karten gespielt und das fällt dir jetzt auf die Füße.
    Dreh den Spieß um, indem Du schriftlich ankündigst, nur eine andere Charge liefern zu können. Begründe das mit der langen Bauzeit.
    Wenn er da blockt und nicht warten kann, ob es wirklich zu starken Abweichungen kommt und stänkern möchte, haste evtl. nen Kündigungsgrund. Bei mir würde der dann "vorgesetzte Blödheit" heißen;). Ein Anwalt, den Du sicher benötigen wirst, wird da zivilisiertere Formulierungen haben.:)

    Gruß Lukas
     
  14. #14 Gast036816, 21.01.2012
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    da würde ich es nicht drauf ankommen lassen. so ein schuss kann auch nach hinten losgehen. wenn, soll der ag kündigen. das sollte man auch nicht provozieren.
     
  15. #15 dquadrat, 21.01.2012
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    ich würde in dieser situationen nochmal preisverhandlungen durchführen. eventuell lässt sich mit einem für dich verkraftbaren nachlass der fehler oder ein eventueller farbunterschied beim kunden vergessen. funktioniert bei geschäftsräumen wahrscheinlich besser als bei wohnräumen.

    wenns dann doch zum supergau kommen sollte, beim händler ratenzahlung vereinbaren. die kriegen ihre kohle lieber stückchenweise als gar nicht. und immerhin lassen die dich auch im regen stehen, nicht wahr?

    und als trost: jeder hatte schonmal kunden, an die er sich ungern erinnert. manche von denen können später aber auch wieder kommen, zahmer als beim ersten versuch ;)
     
  16. #16 jturtle, 22.01.2012
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    die beiden anderen Zimmer sind noch nicht verlegt, insofern wäre ein Tausch der Ware noch möglich, mal abgesehen davon, dass der Belag schweineteuer ist... (und die Gewinnspanne ist noch nicht mal so groß um etwas ausgleich zu haben... :( )
     
  17. #17 jturtle, 22.01.2012
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    nur mündlich bestellt, zudem geht man ja irgendwie auch davon aus, dass man gleiche charge bekommt.

    eine Anzahlung hat er geleistet, allerdings mit dem vermerk auf dem überweisungsträger, dass es nicht für den teppichboden ist... (hier fehlt definitiv ein augenrollsmiley)


    nein, nutzt mir wahrscheinlich leider gar nichts, weil wie gesagt, wir erst beim ersten Zimmer sind.
    er sitzt bedauerlicherweise seit anfang januar im absoluten chaos, da ja die erste Lieferung schon schadhaft war und durch den hersteller verzögert nachgeliefert wurde. und nun das...
    er tut mir da schon leid, aber ich kann es jetzt auch nicht ändern, dass der boden erst wieder in der 6ten kw lieferbar ist.

    und einen anderen belag will er nicht, weil er den schon wochenlang (aus)gesucht hat
     
  18. #18 jturtle, 22.01.2012
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    er argumentiert, dass er ja die nächsten 20 jahre mit dem boden leben muss/will und dass er sich dann nicht über sowas ärgern will...
    (und das glaube ich auch, dass er sich 20 jahre lang jeden tag darüber ärgert...)

    mein händler hat mir schon eine zusage gemacht für einen nachlass, aber die ratenzahlung werde ich noch mal nachfragen, guter tipp.. :28:


    inwiefern? bisher habe ich sie sehr bemüht gefunden und kann nachvollziehen, wenn ein "schuldiger" ausgemacht ist, dass sie sich da nicht mit bekleckern wollen...

    momentan versuchen sie noch auf kulanz beim hersteller die beiden anderen teppiche zurücknehmen zu lassen damit ich doch noch alles aus einer charge bekomme..
    aber da müssen der seeeeeeeehr kulant sein...
     
  19. #19 jturtle, 22.01.2012
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    Ich möchte mich erst mal bei allen bedanken für ihre Ratschläge (und auch den Zuspruch)

    Ich denke ich habe jetzt das Tal des Jammers einigermaßen durchschritten und werde es nach dem guten alten Dale Carnegie halten:

    - Problem ausmachen
    - das Schlimmste vorstellen was passieren kann
    - damit abfinden
    - versuchen das beste daraus zu machen

    Ich habe den Teppichboden ja schon abgeschrieben und mich darauf eingestellt ihn zu ersetzen. Dann kann ich mir vielleicht auch noch bei ihm das Geld verdienen, um wenigstens einen kleinen Ausgleich zu bekommen. Ist dann zwar eine Minus Null Nummer, aber somit hält es sich dann evtl etwas in Grenzen.

    Das schadhafte Stück Teppich werde ich aber wohl noch untersuchen lassen.
    Vielleicht bringt es ja was...

    Danke noch mal

    Gruß, Ute
     
  20. #20 Gast036816, 22.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eben deswegen schreibe ich ja - mangelfreie leistung. die leistung ist noch nicht erbracht, damit ist noch kein mangel vorhanden.

    das thema chargengleichheit ist immer akut bei bodenbelägen. ich hatte 1998/1999 ein großes vorhaben als bauleiter betreut, bodenbelag als sonderanfertigung - nur für den bauherrn exklusiv - die menge war so groß, dass in einer charge gar nicht gefertigt werden konnte, es waren 4 chargen am ende. ich konnte keinen unterschied feststellen bei 2 unterschiedlichen chargen, die unter einem türblatt gestoßen wurden. nur zwischen der 1. bis 3. charge und charge nr. 4 im 2. bauabschnitt. da hatten nr. 1 bis 3 aber auch schon 2,5 jahre gelegen.

    lass dir doch vom hersteller von der neuen charge ein musterstück liefern, leg das neben der alten charge und betrachte das beim lieferanten unter tageslichtbedingungen. wenn es positiv ausfällt, zeig es deinem auftraggeber. er kann alles wollen, es muss wirtschaftlich vertretbar bleiben.
     
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