Rücktritt vom Auftrag

Diskutiere Rücktritt vom Auftrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; eben deswegen schreibe ich ja - mangelfreie leistung. die leistung ist noch nicht erbracht, damit ist noch kein mangel vorhanden.Ist das jetzt...

  1. #21 jturtle, 22.01.2012
    jturtle

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    Ist das jetzt nicht etwas spitzfindig? ;) (mal abgesehen davon dass ich die Aussage toll finde.)



    Ist die Frage, wer beurteilt ob es wirtschaftlich vertretbar ist?

    Ich werde einen Brief formulieren, dass ich bereit bin den Raum neu zu verlegen, sobald die Ware geliefert wird.
    Dass ich jedoch nicht eine komplette Neubestellung vornehmen werde.

    Dann muss ich wohl weitersehen.

    Werde wohl mal bei einem Anwalt vorbeischauen müssen... :(
     
  2. #22 dquadrat, 22.01.2012
    dquadrat

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    ok, hab den vorgang auf meinen händler überschlagen ;)

    hatte auch mal so einen fall, da waren am tag nach der verlegung an einigen stellen die stöße offen. bei einem belag, den mein sub schon km²-weise gelegt hat und wo sowas gar nicht passieren kann.
    außerdem in einer regelmäßigkeit, die ein bestimmtes muster erkennen ließen und deswegen einen verarbeitungsfehler ausschlossen.
    händler und außendienstler der industrie haben nur mit den schultern gezuckt - verarbeitungsfehler.

    ich weiß nicht wie das ausgegangen ist, hab mich da dann raus gehalten. weiß nur, daß das ne zeit lang gedauert hat, bis eine einigung gefunden war.

    gutachter ist in solchen fällen sicherlich nicht schlecht, jedoch weiß man vorher auch nicht ob man nicht noch mehr geld versenkt...
     
  3. H.PF

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    Jau... Die Nummer eines Rechtsanwaltes sollte man immer parat haben...

    Ist traurig aber ich brauch ihn auch regelmäßig...
     
  4. #24 Gast036816, 22.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nö - finde ich nicht, dass die aussage spitzfindig ist.

    wirtschaftlich vertretbar - das argument musst du ins spiel bringen, eventuell mit zahlen unterlegen. nimm am besten noch das argument der schadensminderungspflicht vom ag mit dazu.
     
  5. bernix

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    ....spitzfindig...wirtschaftlich vertretbar?.....??

    Der Kunde (der sich für einen anscheinend sehr hochwertigen Tebo entschieden hat) soll jetzt Macken und Farbabweichungen akzeptieren...weil die Unternehmerin keine Lust/Möglichkeit hat, die Konsequenzen ihrer Fehler zu tragen?!

    Nein, jturtle, der Fehler liegt nicht (primär) darin, dass du nicht penibel geprüft hast...
    Das Problem ist, dass der Auftrag deine Möglichkeiten weit übersteigt.
     
  6. Lukas

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    Das ist Quatsch!

    Gegen kleinliches Verhalten der Industrie ist der Handwerker weitestgehend machtlos.

    Und wenn Charge alle - dann alle!

    Ich hab mich schon oft genug mit der Ind. anlegen müssen. Ohne die Unterstützung der Großhändler oder sehr potenter Kunden hätte ich da keine Chance gehabt.

    Gruß Lukas
     
  7. #27 Ralf Dühlmeyer, 23.01.2012
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    Wir reden hier über Teppichboden.
    Ich frag jetzt mal ganz doof, weil ich nicht weiß, ob das bei DEM Tebo geht:
    Kannst Du die Stelle nicht wie ein Brandloch austauschen?
    Oder dem Kunden das als Mangelbehebung anbieten, auch wenn Du genau weist, er wirds ablehnen, weil er das ja die nächsten 20 Jahre....
    Denn wenn das für den neutralen Betrachter, also z.B. den Versicherungsvertreter des Kunden, nicht erkennbar ist, wäre es eine Mangelbehebung, die der Kunde hinzunehmen hätte!
     
  8. bernix

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    ....was meinst du?

    ....der Hersteller ist hier aussen vor....von sehr grosszügig Kulanz kann die Industrie genausowenig leben wie der kleine Handwerker....

    Hier wurden die Risiken falsch eingeschätzt: Es ist kein Teppichboden für 10euro aus dem Baumarkt. Wenn der Einkaufspreis in Höhe des Monatseinkommens liegt sollte man über die Risiken und deren Vermeidung/Absicherung nachdenken...
     
  9. Lukas

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    Bernix, Du plapperst über Dinge, von denen Du keine Ahnung hast.
     
  10. bernix

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    ...ich vermute mal, du weißt nicht was ich meine....
     
  11. Lukas

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    Doch, nur zu gut.
     
  12. bernix

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    na dann erklär mal, was gemeint ist...
     
  13. Lukas

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    Nee, ich geh jetzt arbeiten. Vielleicht schreib ich heute Abend einen Aufsatz dazu.
     
  14. #34 Gast036816, 23.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    @ bernix - um welche macken geht es denn aus deiner sicht?

    es handelt sich um tebo aus 2 unterschiedlichen chargen, die durch minimale farbabweichungen sichtbar werden können. das was du beschreibst, ist noch nicht einmal vor ort sichtbar.

    Lukas hat recht - es ist quatsch!
     
  15. #35 dquadrat, 23.01.2012
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    außerdem entspricht es der normalität vieler gewerke, daß materialwerte mal eben schnell ein monatseinkommen übersteigen.

    und - mit großzügiger kulanz seitens der industrie hätte ein entgegenkommen dererseits auch nichts zu tun gehabt. ein fehlerhaft produzierter teppich ist und bleibt ein fehlerhaft produzierter teppich, den es zu ersetzen gilt.
     
  16. bernix

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    ....wenn Lukas das Selbe meint...dann liegt ihr beide falsch.

    @dquadrat: näher dran...es geht aber nicht um die Kulanz.

    warten wir mal auf den Aufsatz....
     
  17. #37 Gast036816, 23.01.2012
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    ser fehlerhafte teppich wurde verlegt und dann beim hersteller reklamiert. der braucht nur zu sagen - falsch verlegt und schon bist du in beweisnot. gelieferte ware muss bei entgegennahme geprüft und bemängelt werden.

    kannst du dein neues auto gegen baum setzen und danach machst du einen lackfehler geltend?
     
  18. #38 dquadrat, 23.01.2012
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    da jturtle diesen fehler schon selber eingesehen hat, brauch man da auch nicht groß drauf rumzureiten.

    als hersteller allerdings sollte man da auch etwas augenmaß behalten. wenn fehler offensichtlich sind, sollte man diese auch eingestehen. wenn nicht, kauft man den mist einfach nicht mehr. im idealfall, wenn es genügend ausweichprodukte gibt.

    wenn ich eine reklamation wegen bspw. einem offenen tapetenstoß bekomme und das objekt ist schon ein halbes jahr in benutzung, komm ich auch nicht auf die idee zu behaupten, der mangel wäre durch unsachgemäße benutzung entstanden.
     
  19. bernix

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    ..und die anderen Fehler?
     
  20. #40 jturtle, 23.01.2012
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    darf ich jetzt keine aufträge mehr entgegen nehmen, wenn das material mein monatseinkommen übersteigt??
    mal abgesehen davon, dass die ganze sache schon erledigt gewesen wäre, wäre die erste lieferung nicht schon schadhaft (anderer schaden) gewesen..
    (ich weiß, Hätte Wenn und Aber sind schlechte freunde..)

    wenn es darum ginge eine 4 zimmer wohnung innerhalb einer woche komplett zu renovieren, dann hätte ich mich tatsächlich übernommen.

    ich werde es wahrscheinlich nicht beweisen können, dass der fehler vorher da war.
    wie dem auch sei, ich hab ihn dann trotzdem übersehen und akzeptiere dass ich den boden auf eigene kosten rausmache und neuverlege.

    allerdings akzeptiere ich nicht, den gesamten boden zu ersetzen.

    ich gestehe, dass ich den kunden schon verstehen kann und an seiner stelle würde ich es wahrscheinlich auch nicht ohne gewisse zugeständnisse akzeptieren.

    mal abgesehen davon, dass der fehler erst nur leicht wahrnehmbar war, (bevor mein kunde ihn dann noch mit dem staubsaugerrohr traktiert hatte) hätte ich ihm einen größeren Nachlass gewährt, bzw hätte ich ihm das eine zimmer auch geschenkt...

    laut anwalt soll ich es ihm auch so unterbreiten, dass ich bereit bin das eine zimmer zu ersetzen. wenn er das nicht will, muss er mir kündigen...
     
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