kauf finanzierung

Diskutiere kauf finanzierung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo ich bin neu hier hallo an alle! ich habe mal eine frage zur hauskauffinanzierung meine frau meine 2 kinder und ich haben ein haus...

  1. opel35

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    hallo


    ich bin neu hier hallo an alle!


    ich habe mal eine frage zur hauskauffinanzierung
    meine frau meine 2 kinder und ich haben ein haus gesehen
    bj 1991 alles auf dem neusten stand ,keine große renovierung
    nur tapeten und farbe
    der kaufpreis soll 125,000 sein 5000 könnten wir noch runter bekommen
    also 120,000 +makler/nebenkosten.
    10000 haben wir als eigenkapital
    die finanzierung möchten wir gerne mit öffentlichen mittel machen
    der hacken ist nur es steht auf einem erbpachtgrundstück der stadt
    das man für 44100 kaufen kann oder als pachtvertrag für monatlich 94euro.

    zu meinen fragen

    1.wie säh in meinem fall eine finanzierung aus
    2.wieviel öffenliche mittel bekommen wir und was sind die bedinungen
    3.wenn man das gundstück pachtet für 94euro monatlich kommen da noch weitere kosten oder nur die 94euro



    mfg
     
  2. opel35

    opel35

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    hallo nochmal

    mein netto einkommen ist ca 3000euro


    mfg
     
  3. R.B.

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    Zum Thema Erbacht wurde hier schon Einiges geschrieben. Die Suchfunktion sollte die entsprechenden Beiträge und Themen liefern.

    Wie man dann die Finanzierung aufbaut ist schwer zu sagen. Soll beispielsweise energetisch saniert werden, dann gibt´s dafür KfW Programme. Es gibt auch Landesprogramme die man evtl. einsetzen könnte. Die Bedingungen finden sich üblicherweise auf den Webseiten der Förderinstitute. In BaWü wäre die L-Bank interessant, in Deinem Bundesland....da musst Du nachschauen.

    Hast Du schon einmal mit Deiner Bank darüber gesprochen? Die kennen doch alle Programme die für Dich interessant sein könnten.

    Gruß
    Ralf
     
  4. cc24

    cc24

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    Hallo zurück,

    zunächst bitte beachten, dass im Fall einer Förderung mit öffentlichen Mitteln der Antrag VOR Beurkundung gestellt werden muss. ( Alternativ geht auch ein Rücktrittsrecht im Notarvertrag, wird der Verkäufer aber selten zustimmen ).

    Dann erstmal prüfen, ob Ihr mit Eurem innerhalb der Einkommensgrenzen liegt.
    ( Bruttojahreseinkommen abzgl. Freibeträge ist entscheidend )

    Dann herausfinden, ob die Immobilie einen Jahresendenergiebedarf von unter 150 kwh(a) ausweist. Ist dem nicht so, MÜSST Ihr energetisch sanieren. (Kombimodell ).
    Somit kämen noch Sanierungskosten auf Euch zu.

    Bezgl. Erbbau gibt es spezielle Regelungen, auf die ich momentan nicht näher eingehen möchte, da Ihr zunächst prüfen solltet, ob Euer Haushalt förderfähig ist. ( Ich würde mir zur Sicherheit aber den Erbbauvertrag schicken lassen )

    Dann auf jeden Fall mehr Eigenkapital zusammenkratzen, denn 10.000 EUR werden nicht reichen.

    Es besteht übrigens kein Rechtsanspruch auf die öffentlichen Mittel.

    Gruß
    Stefan
     
  5. opel35

    opel35

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    hallo

    und danke

    es soll garnicht saniert werden nur tapeten und farbe mehr brauch nicht ist alles tip top
    mit der bank hatten wir auch gesprochen wegen einem anderen haus
    da war aber die ganze bases anders
    wellche förderbank were es in nrw


    wegen der erbpacht habe ich hier im forum nichts vergleichbares gefunden
    oder übersehen


    mfg
     
  6. cc24

    cc24

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    Rheine= NRW=NRW.BANK bzw. die Bewilligungsbehörden.

    Sollte das Objekt in Rheine liegen, dann wäre zuständig:

    http://www.kreis-steinfurt.de

    Amt: Wohnraumförderung

    ( Hoffentlich ist das kein verbotener Link )

    Gruß
    Stefan
     
  7. opel35

    opel35

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    hallo nochmal

    was wäre den in meinem fall ratsam,das grundstück pachten oder kaufen



    mgh
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Na ja, ganz so einfach ist das nicht. Hast Du einen Energieausweis?

    Es geht nicht darum ob DU der Meinung bist, dass man ausser Tapeten und Farbe nichts braucht, sondern da gibt es noch so etwas wie die EnEV und die regelt, dass beim Verkauf der Käufer innerhalb einer Frist x nachbessern muss, sofern die Anforderungen nicht eingehalten werden.

    d.h. es kann sein dass Du sanieren musst, auch wenn Du nicht möchtest.

    Gruß
    Ralf
     
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