Tür und passender Lichtschacht

Diskutiere Tür und passender Lichtschacht im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, da es in die Endabrechnungsphase unserer DHH geht, brauche ich noch einmal ein paar Tipps. Seitlich an unserem Haus befindet...

  1. #1 Aditman, 23.01.2012
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    Hallo zusammen,
    da es in die Endabrechnungsphase unserer DHH geht, brauche ich noch einmal ein paar Tipps.

    Seitlich an unserem Haus befindet sich ein Fenster und darunter genau mittig ein Lichtschacht vom Keller, so wie ihn alle diese gebauten Hauser haben. Nun hat uns der Bauträger eine individuelle Gestaltung der Räume versprochen.

    Wir haben also letztendlich das Fenster durch eine Balkontür ersetzen lassen, welche sich genau in der Einfahrt zur Garage befindet.
    Da nun die Tür schmaler ist, musste die Tür nach rechts oder links verschoben werden. Wir haben uns für die Variante der größeren Küche entschieden.
    Nun zu meinem eigentlichen Problem:
    Der Bauträger bzw. Architekt hat gleichzeitig versäumt den Lichtgitterschacht an die Tür anzupassen bzw. mit zu verschieben. Wenn wir jetzt aus der Tür gehen, treten wir zur Hälfte auf den Schacht und zur anderen Hälfte auf den Boden. Nicht nur das mich solche Versäumnisse bei unserem Bauträger stark ärgern, sondern es sieht auch nicht gerade besonders aus.
    Jetzt zu meiner Frage:
    Ist das ein Baumangel? Der Bauträger meinte er kann den Lichtschacht hinsetzten wo er will? Ich bin mir da nicht so ganz sicher und würde ihn gerne für den Fehler bzw. das Versäumnis nicht ungestraft davonkommen lassen, weil da so einige Sachen nicht ganz zu meiner Zufriedenheit abgelaufen sind.
    Ein Bekannter von mir, der auf dem Bau tätig ist meinte, dass es sich um einen Mangel handelt.......wie seht Ihr das?
    Vielen Dank
     
  2. #2 Gast036816, 23.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn die leistung noch nicht rechtsgeschäftlich abgenommen wurde, kannst deinem auftragnehmer eine maengelanzeige überreichen, er muss dann den mangel beseitigen oder eine nachvollziehbare begruendung geben, dass der mangel nicht besteht.
     
  3. #3 Aditman, 23.01.2012
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    Abgenommen ist die Sache noch nicht, da meine Frau wegen der Sache mit dem Lichtschacht das Abnahmeprotokoll nicht unterschrieben hat.

    Ich will eigentlich nur wissen ob das ein Baumangel ist oder nicht, damit ich dem Bauträger gegenüber was in der Hand habe?

    Es ist nicht so, dass man mit ihm nicht verhandeln kann aber er will mir ja weis machen, dass das kein Mangel ist. Ich bin mir da allerdings nicht sicher.

    Soviel wieder zu dem Thema "Für Fehler der anderen gerade stehen"
    Danke
     
  4. bemi

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    Wenn das Fenster im Keller nicht verschoben wurde, Sitzt der Lichtschacht doch an seinem richtigen Platz.
    Lichtschächte orientieren sich nach den Kellerfenstern.
    Wann ist das Fenster den verschoben worden, vor dem Kellerbau, oder nachdem der Keller stand?
    bemi
     
  5. #5 Baufuchs, 23.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wahrscheinlich gibts einen vom Bauherren unterzeichneten Kellerplan, an dem das KG-Fenster mitsamt Lichtschacht genau da eingezeichnet ist, wo es jetzt sitzt.

    Den wird der BT zücken.
     
  6. bemi

    bemi

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    das sehe ich genauso :bef1021:
    Wei die meisten BH gehen nicht hin und legen die Pläne übereinander und schauen was die Änderungen sonst noch für Auswirkungen haben.
    bemi
     
  7. #7 Aditman, 23.01.2012
    Aditman

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    Ja richtig!
    In dem ursprünglichen Bauplan, welchen wir auch beim Notar unterzeichnet haben, zeigt sich das ursprüngliche Fenster mit dem mittig darunter befindlichem Lichtschacht inkl. Kellerfenster.

    Das Fenster im EG wurde von uns im Baugespräch mit dem Bauleiter, nach der Unterzeichnung beim Notar durch eine Tür umgeändert (schriftlich festgehalten).
    Die Tür befindet sich nun zur Hälfte über dem Lichtschacht und zu anderen Hälfte über dem Boden.
    Das sieht nicht schön aus!
    Und ist es meine Aufgabe als Laie auf solche Sachen zu achten?
    Wofür habe ich den einen Bauleiter?
    Vielen Dank
     
  8. bemi

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    So blöd sich das auch anhört, der BH muß auf solche Sachen achten.
    Der Bauleiter des BT muß auf Größtmöglichen Profit achten.
    bemi
     
  9. #9 Baufuchs, 23.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Irrtum, Du hast keinen Bauleiter, der BT hat einen.

    Blöd gelaufen, aber es wird wohl so kommen, wie ich es beschrieben habe, der BT wird mit dem Kellerplan wedeln...

    @bemi

    Fragesteller ist nicht BH = Bauherr, sondern nur Käufer.
     
  10. bemi

    bemi

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    @Baufuchs

    Hast recht habe ich falsch geschrieben, er ist Käufer.:o
     
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