Gewerk herausgenommen aber Arbeit trotzdem ausgeführt

Diskutiere Gewerk herausgenommen aber Arbeit trotzdem ausgeführt im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich hab da mal wieder eine schwierige Frage, wir haben über einen Bauträger gebaut und haben das Gewerk der Fliesenarbeiten...

  1. #1 Aditman, 23.01.2012
    Aditman

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    Hallo zusammen,

    ich hab da mal wieder eine schwierige Frage,
    wir haben über einen Bauträger gebaut und haben das Gewerk der Fliesenarbeiten raus genommen, da ich einen Fliesenleger in der Familie habe.
    Nun gehört zu dem Gewerk der Fliesenarbeiten auch der Zementputz der Bäder.
    Die Verputzerfirma hat die Bäder aber trotzdem verputzt, weil sie wohl nicht aufgepasst hat. Vom Bauträger wurde dies allerdings erst bemerkt, als von unserem Bekannten die Bäder schon gefliest waren. Der Bauleiter hat uns auch gesagt, dass er das durch den Stress verschlammt hat.
    Der Bauträger kann uns also die Sache nicht in Rechnung stellen, weil wir das Gewerk ausdrücklich laut Vertrag ausgeschlossen haben.

    Nun kommt auf einmal eine Rechnung von der Verputzerfirma mit einer meiner Meinung nach total überzogenen Rechnung (sagen wir mal des 3Fache, da ich weiß, was andere hier im Baugebiet dafür offiziell bezahlt haben).

    Ist das überhaupt rechtens? Wir haben mit der Verputzerfirma nie einen Vertrag oder ähnliches geschlossen. Kann hier jeder machen was er will?
    Der Chef der Verputzerfirma behauptet, wir hätten seinen Leuten gesagt das soll gemacht werden aber ich weiß noch als wir damals ins Haus kamen hatten die schon längst angefangen mit den Arbeiten und uns nicht im geringsten gefragt....was gemacht werden soll........wir als Laien hatten doch sowieso keine Ahnung davon!

    In einem Gespräch mit unserem Anwalt hat dieser mir mitgeteilt, dass die Verputzerfirma keinen Anspruch hat, da wir nur einen Vertag mit dem Bauträger geschlossen haben.

    Im Bekanntenkreis habe ich aber auch einen ehemaligen Bauträger, der hat mir gesagt, dass ich das lieber so klären soll, weil ich damit nicht durchkommen würde.

    Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll? Eins weiß ich allerdings, ich hab so was von die Nase voll, für die Fehler der anderen gerade zustehen.

    Bitte um Eure Hilfe!
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Persönliche Meinung: Zahl dem Bauträger (und nur dem!) unter Vorbehalt die angemessene Summe für die Teilleistung. Immerhin hättest du ja sonst auch mehr Aufwand gehabt.
    Die Zahlung teilst du dem Verputzer mit. Ausserdem schickst du dem seine Rechnung zurück, der soll sich an seinen AG, den BT wenden.

    Das ist nur meine Meinung, keine Rechtsberatung.
     
  3. #3 Isolierglas, 23.01.2012
    Isolierglas

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    Lasst Euch doch auf Zahlung des Rechnungsbetrages verklagen.

    Kein Auftrag, keine Bezahlung. Allerdings: Was Fliesen und Verputzarbeiten miteinander zu tun haben, erschließt sich mir nicht.

    Ist wohl ein Problem der Abstimmung zwischen Bauträger und Verputzer, was jetzt auf Euch abgewälzt werden soll.

    Der typische dummdreiste Ansatz mancher Handwerker...
     
  4. #4 Baufuchs, 23.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Rechnung des Verputzers kann euch wurscht sein, denn mit dem habt ihr keinen Vertrag

    Wenn jemand eine Rechnung schreiben könnte, dann der Bauträger.

    Angemessen für Innenputz wären ca. 18-20 €/m².

    Wollt ihr Die Rechnung (weil Leistung nicht beauftragt) nicht zahlen, könnt ihr aber auch die erbrachte Leistung nicht einfach behalten, sondern seid zur "Rückgabe" verpflichtet. Sprich BT kloppt den Putz wieder raus.

    Stichwort "ungerechtfertigte Bereicherung".

    Mal hier lesen.

    Meine Meinung:

    Bauträger anrufen und mit dem abklären wie es laufen soll.
     
  5. #5 rainerS.punkt, 23.01.2012
    rainerS.punkt

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    Moin,

    alles, was wir an Extraleistungen mit den Gewerken verinbart hatten, wurde auch schriftlich beauftragt. Da ihr diesen Auftrag nicht erteilt habt, kann die Firma auch keine Zahlungsansprüche gegen euch durchsetzen. Keine Arme, keine Kekse.

    (Das ist wie an der Ampel: Der Punk will mein Fenster putzen - Ich schüttel den Kopf - er putzt trotzdem - er kriegt kein Geld.)

    Gruß
    Rainer
     
  6. bernix

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    off topic: Gibts die Kameraden bei Euch noch?!
     
  7. #7 rainerS.punkt, 23.01.2012
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    Bin länger nicht mehr durch die City gefahren, aber ich denke schon. Wobei die jetzt Konkurrenz von hampelnden Kleinkünstlern bekommen.
     
  8. bemi

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    Wieso gehört zum Gewerk Fliesenarbeiten auch der Zementputz?
    Steht das so im Vertrag?
    Dein Vertragspartner ist der BT!
    Schicke dem Putzer die Rechnung zur deiner Entlastung zurück, und verweise auf den BT!
    bemi
     
  9. gonso

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    Persönliche Meinung, keine Rechtsberatung:
    Ein Bereicherungsanspruch aus Eingriff in fremde Rechtsgüter oder aus Verwendungen wird erst dann zugelassen,
    wenn überhaupt kein Leistungsverhältnis (auch nicht mit Dritten) besteht.
    §818 Bereicherungsanspruch ist restriktiv anzuwenden.
    Dh. Es besteht ein Leistungsverhältnis beider Parteien (Fliesenlgeger und Eigenleister) mit dem BT.
    http://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-812-leistung.htm

    Ob du mit dem Fliesenleger einen Vertrag geschlossen hast wäre natürlich gesondert zu betrachten.
     
  10. #10 Pruefhammer, 28.01.2012
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    "Der Chef der Verputzerfirma behauptet, wir hätten seinen Leuten gesagt das soll gemacht werden aber ich weiß noch als wir damals ins Haus kamen hatten die schon längst angefangen mit den Arbeiten"

    ich denke hierdrauf kommt es an. Verträge müssen nicht schriftlich geschlossen werden, mündlich geht auch. Kann der Chef der Verputzfirma euch das beweisen?
    Was heisst sie hatten schon angefangen zu arbeiten? Wie weit waren die im Badezimmer? Habt ihr die stillschweigend weiter arbeiten lassen? Warum wurde nicht gesagt: eh, Moment mal, was macht ihr da?:yikes

    Wurde wirklich ohne Auftrag und ohne eure weitere Zustimmung gearbeitet, scheidet m.E. ein Anspruch aus, klar man hätte ihnen ggf. Gelegenheit geben müssen ihr Werk wieder mitzunehmen, aber hier zieht das Argument wohl nicht, einen Putz kann man nicht (zum eigenen Vorteil) wieder mitnehmen, daher sehe ich das in diesem Fall nicht kritisch. Es kommt wohl mehr auf die von mir eingangs genannten Punkte an.
     
  11. #11 Rene1980, 18.02.2012
    Rene1980

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    Genau so schauts aus ;)
     
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