Straßenhöhe für die Festlegung der Gebäudehöhe

Diskutiere Straßenhöhe für die Festlegung der Gebäudehöhe im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, im B-Plan ist folgendes festgehalten: § 17 Festsetzung von Höhenlagen (§ 9 Abs. 3 BauGB) Die Oberkante...

  1. #1 oligarch, 24.01.2012
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    Hallo zusammen,

    im B-Plan ist folgendes festgehalten:

    § 17 Festsetzung von Höhenlagen (§ 9 Abs. 3 BauGB)

    Die Oberkante Erdgeschossfertigfußboden (OKFF EG) darf maximal 0,30 m über der in der Mitte der Gebäudeachse gemessenen Straßenoberkante der zugehörigen Erschließungsstraße liegen. Für das gesamte Baugebiet wird die Straßenoberkante in Höhe der Mitte der Straßen zugewandten Fassade als Bezugshöhenlage festgelegt. Die durch die Straßenoberkante vorgegebene Höhenlage darf weder durch selbständige Abgrabungen oder Aufschüttungen, noch durch nicht selbständige mit dem Gebäude verbundene Abgrabungen oder Aufschüttungen verändert werden.

    Die Schwirigkeit dabei ist, dass die Mischverkehrsfläche in der Mitte eine Entwässerungsrinne hat. Der Höhenunterschied zwischen der Achse und des Straßenrandes beträgt 0,08 m. Die Höhe des Randsteines beträgt im Bezug auf die Achse +0,16 m (siehe Foto).

    [​IMG]

    Die geplante Straßenhöhe im Randbereich beträgt 70,92 müNN (in der Mitte der Gebäudenachse).

    Frage: Ist meine Ermittlung korrekt?

    Rechengang:

    Die relative mittlere Straßehöhe beträgt +0,04 m.
    Die absolute mittlere Straßenhöhe beträgt 70,92-0,04=70,88 müNN. Somit beträgt die max. OKFF 77,18 müNN. Die absolute Höhe des Randsteins beträgt 71,00 müNN.
    Die Garage hingegen soll +0,10 m über die Straßenhöhe liegen:

    70,88+0,10=70,98 müNN.
    Irgendwie ergibt die Forderung keine Sinn, da die OKRF der Garage niedriger ist als die Höhe des Randsteines imselben Bereich. Normalerweise soll von der Garage ein Gefälle errichtet werden.

    Kann mich einer aufklären?

    Besten Dank im Voraus.
     
  2. #2 tanzbaer, 24.01.2012
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    Ich lese das anders. Kann aber genauso falsch sein. :-)

    Nimm die Mitte deiner Gebäudeachse, hier präzisiert auf Mitte deiner Front. Verbinde diesen Mittelpunkt mit der Strasse, so dass die gedachte Linie mit der Straße einen rechten Winkel bildet. Miss am Schnittpunkt Linie / Straße die Höhe (Oberkante), zähle 30cm drauf und Du hast die maximal erlaubte Höhe Deines Fußbodens.

    Da am Ende aber das Richtig des Amtes zählt, was spricht gegen einen Anruf?
     
  3. #3 oligarch, 24.01.2012
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    Ich werde dem Rat folgen und beim Amt anrufen.
     
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