Notarvertrag/Maklerklausel

Diskutiere Notarvertrag/Maklerklausel im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, hoffe ich bin jetzt hier mit meiner Frage nicht ganz falsch: Im Notarvertrag steht eine Maklerklausel, die besagt, dass dem Makler...

  1. #1 theoretiker, 24.01.2012
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    Hallo,

    hoffe ich bin jetzt hier mit meiner Frage nicht ganz falsch:

    Im Notarvertrag steht eine Maklerklausel, die besagt, dass dem Makler eine Provision von XXXXEUR zusteht und man sich der sofortigen Vollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft.

    Ist das üblich ?
    Das kostet doch extra (Erhöhung der Kaufsumme) ??
    Welche Gefahr verbirgt sich dahinter als Käufer ???

    Danke schon mal !!
     
  2. #2 tanzbaer, 24.01.2012
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    Versuchen manche Makler so zu regeln. Ich persönlich würde aus Prinzip darauf pochen, dass das raus kommt. Wenn der Makler seine Provision erwirkt hat, ist es ja kein Problem das privatrechtlich ohne Notar aufzusetzen. Wie bist Du denn an den Notar gekommen, vermutlich über den Makler? Das würde mir eher Sorgen machen. Was steht denn sonst noch im Kaufvertrag.
     
  3. #3 theoretiker, 24.01.2012
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    Wir wohnen in einer Kleinstadt, da gibt es nur einen Notar.

    Was sonst noch drin steht ?
    Eigentlich alles, was wir so wollten.
    25 Seiten.....:bef1021:
     
  4. #4 theoretiker, 24.01.2012
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    Wenn ich es Recht gegoogelt habe, bedeutet dies Kausel doch "Käufer ich trau dir nicht...."
     
  5. #5 tanzbaer, 24.01.2012
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    ok. Ich habe gefragt, weil ein vom Makler ausgesuchter Notar nicht zwingend den ersten Entwurf so neutral aufgesetzt hat, wie es ein Notar tun würde, den Ihr ausgesucht hättet.

    Wie kommt denn dann der Passus da rein?
     
  6. bernix

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    ...ich frag mich, was du da reininterpretierst?

    Der Makler hat (sehr wahrscheinlich) einen Anspruch auf seine Provision...

    Die erhöht die Kaufsumme nicht, erhöht also nicht die Grunderwerbssteuer, Kostet dich aber extra.
    Wenn du gleich bezahlst ist alles ok.
     
  7. #7 tanzbaer, 24.01.2012
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    Das ist aber doch gar nicht der Punkt. Warum soll er den Makler ohne Not (und Grund) besser stellen als jeden anderen Gläubiger? Wer eine Leistung erbringt gehört bezahlt, das sehe ich auch so. Das muss bei einem Makler aber noch nicht einmal zwingend per Vertrag geregelt sein, dessen Anspruchsberechtigung resultiert nicht aus einem Vertrag sondern nach BGB ??? aus der Vermittlung des Verkaufes.
     
  8. #8 theoretiker, 24.01.2012
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    Der Makler hat ohne Frage einen Anspruch auf seine Provision.
    Was ich bisher gelesen habe ist es wohl so, dass dann die Maklerprovision zur Kaufsumme dazugerechnet wird und eben die Grunderwerbssteuer steigt.

    Dazu kommt, wenn ich es richtig verstanden habe, der Makler, auch wenn sich später herausstellen sollte, dass irgendwas nicht koscher war (falsche Angaben, grobe fachliche Fehler o.ä.), trotzdem sofort bei mir seine Provision vollstrecken kann und ich machtlos bin.

    Es kann ja drin stehen, dass der Vertrag durch den Makler zustande gekommen ist, aber diese Unterwerfung der Vollstreckung in mein Vermögen, ohne jegliche Möglichkeit der Gegenwehr irritiert mich irgendwie.
     
  9. Jen73

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    Hallo,

    ist der Vertrag schon unterschrieben? Falls Sachen unklar sind, würde ich einen Rechtsanwalt zur Hilfe nehmen und dann evtl. der Vertrag von Notar ändern lassen. Wir waren uns auch bei einigen Sachen unsicher und haben der Vertrag von einen Rechtsanwalt überprüfen lassen... es hat uns ca. 200 Teuros gekostet (nicht wenig aber wir waren danach viel entspannter) :sleeping
     
  10. #10 tanzbaer, 24.01.2012
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    Genau mein Reden. Ich bin ein Fan des Waage Haltens von Geben und Bekommen im geschäftlichen Umgang. Kommt der Passus rein, gibst Du dem Makler deutlich mehr Handhabe in der Vollstreckung seiner Forderung gegen Dich, bekommst von ihm aber nichts. Würde ich deshalb aus Prinzip nicht tun.
     
  11. cc24

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    Die Passage mit der Maklerklausel würde ich so nicht hinnehmen. Hat etwas mit der Unparteilichkeit des Notars zutun.
    Hat einen rechtlichen Hintergrund.

    Bei uns schreibt der Notar:

    Die Parteien erkennen an, dass dieser Vertrag durch durch den Makler XY vermittelt wurde.

    Fertig.

    Gruß
    Stefan
     
  12. #12 theoretiker, 24.01.2012
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    Ist diese Info so auch richtig ??
     
  13. #13 tanzbaer, 24.01.2012
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    Wenn Küchen raus gerechnet werden, dann doch wohl Maklerkosten erst recht. Es heisst Grunderwerbsteuer. Aber warum erklärt Dir Dein Notar (oder sein Gehilfe) das nicht?
     
  14. #14 theoretiker, 24.01.2012
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    http://www.baufinanzierungsservice.de/bfs/faq.htm

     
  15. #15 tanzbaer, 24.01.2012
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    Guck mal hier. Im Zweifel traue ich dem Juristen mehr als einem Makler (auch wenn es ein Finanzmakler ist) ;-)

    http://www.profi-plan.com/news/article.php?catid=6&artid=2440
    http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?p=723572&sid=1a888551f9fc68c7e1dd0658cfcc376c

    So wie ich das als Laie verstehe, gilt das wenn der Verkäufer einen Vertrag mit dem Makler hat und du genau diese Verpflichtung der Zahlung im Kaufvertrag übernimmst. Ist der Makler von Dir beauftragt (was er nach meinem Verständnis ist, wenn Du ihn kontaktierst), so wird die Maklergebühr nicht angerechnet.

    Aber ich bleibe immer noch dabei. Lass die Klausel streichen.
     
  16. bernix

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  17. bernix

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    das heisst auf gut deutsch: Wenn in der Anzeige steht: Maklergebühr wird vom Verkäufer übernommen und der Käufer meint so schlau zu sein, die Maklerkosten übernehmen zu wollen um im Gegenzug den Kaufpreis und damit die Grunderwerbssteuer zu mindern....dann sagt das Finanzamt: Nö...nicht mit uns!
     
  18. #18 theoretiker, 24.01.2012
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    Ja, genau das war auch einer meiner Gedanken.
    Es hat sich nämlich während der Verhandlungen z.B. herausgestellt, dass das BJ des Hauses um 10 Jahre älter war, als der Makler angab ("hat der Eigentümer ihm halt so mitgeteilt"), auf den Plänen war das sofort ersichtlich.

    Daher habe ich ein ungutes Gefühl, wenn da doch noch irgendwas rauskommt, dass der Makler dann einfach so erst mal vollstrecken kann.
     
  19. BJ67

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    Naja, fangen wir mal beim Maklervertrag an.

    Da es diesen leider durch mangelnde rechtliche Reglungen im BGB auch nur mündlich geben kann, ist der vermeintlich reiche Makler immer erst mal der Dumme, wenn er sein Geld nicht bekommt.

    Die Rechtssprechung an den Gerichten ist nicht unbedingt Makler freundlich. Noch dazu hat der Makler das Problem, als Kläger seinen Vortrag beweisen zu müssen.

    Dumm nur, dass das BGB den mündlichen Vertragsschluß als ausreichend ansieht, der Richter dem entsprechenden Vortrag teilweise trotz Briefverkehr, Telefonaten und Besichtigungen keine Beachtung schenkt.

    Also ist ein entsprechender Hinweis im Kaufvertrag gar nicht so verkehrt. Wie weit der Hinweis der Finanzmaklers greift, weiß ich nicht. Es ist auf jeden Fall eine Möglichkeit.

    Die Maklerklausel wird Grunderwerbssteuer auslösen können (vom FA abhängig), wenn nicht klar gestellt ist, dass diese keine Vereinbarung zwischen den Vertrag schließenden Parteien ist. Das sollte, so eine entsprechende Klausel aufgenommen wird, auch so formuliert werden.

    In der Regel ist die Maklercourtage mit Vertragsabschluß verdient und fällig.
    Damit befindet sich der Zahlungspflichtige wohl ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Verzug, es sei denn er zahlt unmittelbar beim Notar an den Makler.

    Wer also nicht vor hat, den Makler übers Ohr zu hauen, kann diese Klausel mit der entsprechenden Klarstellung auch in seinem Vertrag lassen.

    Und den Kreis zu schließen noch mal zum Maklervertrag, bei dem mündliche Vereinbarungen reichen. Meine Frage an die Experten, die hier als Dipl.Ing. oder Außendienstler für die Streichung der Klausel sind: Bitte teilt mir doch mal gerne mit, welche eurer Leistungen man von euch auf Grund mündlicher Vereinbarung erhalten kann ?

    Bisher musste ich bei jedem Außendienst etwas unterschreiben, bevor ich eine Ware/Leistung erhielt und auch Ing. hätten gern irgend etwas in der Hand, sei es nur eine Skizze meiner Anforderungen, die mir dann der Richter um die Ohren haut, wenn ich nicht zahle.

    Also, was der Finanzdienstleister sagte ist das Minimum, die volle Klausel geht auch.

    Übrigens halte ich es für sehr mutig, Notare, die die Klausel aufnehmen, als nicht unabhängig zu bezeichnen.

    Die Vollstreckungsklausel entlastet Gerichte undwer sich seiner Zahlungspflicht im Klaren ist, hat damit kein Problem.

    Es gibt nach meiner Kenntnis Rechtssprechungen, die bei einer Aufhebung des Hauptvertrages den Zahlungsanspruch des Makler verneinen, d.h. die Courtage ist zu erstatten.

    PS: Ich bin nicht als Makler tätig, kenne die Problematik aber ausreichend.
     
  20. BJ67

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    Dann lasse ein Baujahr in den Kaufvertrag schreiben, denn für diese Angaben haftet im Zweifel der Verkäufer und nicht der Makler (siehe ggf. AGB des Maklers).

    Der Makler haftet in der Regel für eine richtige Übermittlung, nicht aber für den Inhalt der Daten. In der Regel lässt ein Makler schon aus diesem Grund dem Verkäufer unmittelbar nach der Erstellung ein Exemplar des Exposes mit bitte um Prüfung zukommen.
     
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