Notarvertrag/Maklerklausel

Diskutiere Notarvertrag/Maklerklausel im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Dir ist anscheinend noch nicht bewusst, was es heist, sich der unmittelbaren Pfändung zu unterwerfen ?? Der Makler kann dann jederzeit, auch wenn...

  1. #21 theoretiker, 26.01.2012
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    Dir ist anscheinend noch nicht bewusst, was es heist, sich der unmittelbaren Pfändung zu unterwerfen ?? Der Makler kann dann jederzeit, auch wenn er aus irgendeinem Grund die Provivion nicht bekommen dürfte (z.b. er wäre gleichzeitig Miteigentümer o.`ä.) die Provision beitreiben.

    Das ihm das Geld zusteht, steht ausser Frage, das sichere ich ihm gerne vertraglich zu, auch kann im Notarvertrag stehen wie schon empfohlen wurde "Der Vertrag wurde durch Makler XY vermittelt", aber das muss ausreichen.

    Das hier ist was ganz anderes als einen Auftrag bei einem Außendienstler zu unterschreiben, wenn Du das bei mit machst, dann hast Du ein Zahlungsziel und ich kann nicht, wenn ich falsch liefere Dir einfach das Konto pfänden.
     
  2. #22 theoretiker, 26.01.2012
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    Das mit dem BJ ist schon längst geklärt, das war nur ein Beispiel, warum wir die Kompetenz des Maklers nicht wirklich hoch einschätzen. Aber der geht anscheinend nach dem Motto "Wers wie kauft ist egal, es läuft eh über mich..."
     
  3. BJ67

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    Hast du dem Makler einen Nachweis mit Provisionsversprechen unterschrieben ? Wenn nicht, biete ihm dies alternativ zur Maklerklausel an.

    Dann bist du das Problem der Zwangsvollstreckung vorerst los. Das wird den Makler aber auch nicht hindern, dir am Abend des Notarvertrages eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 10 oder 14 Tagen zu setzen.

    Mit etwas Pech hast du bis dahin nicht mal die Kopie des Notarvertrages. Hast du nicht gezahlt, setzt er dir 7 Tage Nachfrist und schickt dir dann den Mahnbescheid.

    Wenn ich auch das Beispiel mit dem Baujahr sehe, weiß ich, dass du nicht weist, das sich die Tätigkeit des Maklers im Zweifel schon im Nachweis der Vertragsgelegenheit erschöpft hat.

    Das heißt, er nennt dir Objekt und Verkäufer wünscht dir einen schönen Tag, wartet bis du unterschrieben hast und sendet dir eine Rechnung - laut BGB berechtigt !:wow

    Da du also die Rechnung des Maklers so wie so innerhalb der nächsten 4 Wochen nehme ich mal an bezahlen musst und nach eigenen Aussagen auch bezahlen willst, dürfte dich die Maklerklausel im Vertrag also nicht stören, oder ?!

    Um das zu entkräften, solltest jetzt mal noch ein paar Gründe nennen, die innerhalb der Zahlungsfrist (geschätzt 4 Wochen) eintreten sollten, das du den Makler nicht bezahlen musst.
     
  4. #24 theoretiker, 26.01.2012
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    Doch, das ist mir schon klar, es reicht, wenn der Makler irgendwie den Kontakt hergestellt hat. Aber aufgrund dieser Falschangaben ist eben unser Vertrauen in diesen Makler nicht sehr groß und sollte sich evtl. noch herauststellen, dass dann irgendwas noch arglistig verschwiegen wurde, dann möchte ich noch die Chance haben, mich zu wehren.

    Werde dem makler anbieten, eine Vereinbarung über unsere Zahlungspflicht zu unterzeichnen, aber in den notariellen Kaufvertrag hat das nichts zu suchen.

    Im Übrigen steht da mit drin, das die Provision dem Makler "hiermit durch einen echten Vertrag zugunsten Dritter eingeräumt wird"
     
  5. #25 tanzbaer, 26.01.2012
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    Wer will was von wem? Dem Gesetz nach ist deutlich das der Makler sein Geld bekommt (so hier zumindest die Annahme). Jetzt erklär mir mal, warum der Schuldner sich dann freiwillig zu etwas verpflichten soll, was ihm nur Nachteile bringt. Warum sollte er das also tun? Und viel wichtiger, warum soll er Deiner Meinung nach belegen warum er dies nicht tun möchte? Der Makler soll mal bitte erklären warum er dem Käufer anscheinend nicht traut und über seine gesetzliche Sicherheit hinaus Absicherungsbedarf sieht.
     
  6. bernix

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    ...vielleichtweil es Volkssport ist, dem Makler seine Provision vorzuenthalten?:biggthumpup:

    Verständlich find ichs ja....
     
  7. #27 theoretiker, 26.01.2012
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    Also,

    wenn ich von meinen Kunden Vorkasse verlangen würde, weil wir so viele Mahnungen schrieben müssen.... :yikes

    Aber mal anderst gefragt, was kann der Makler denn eigentlich machen, wenn ich die Klausel aus dem Vertrag haben will ?? ICH bezahle den Notar, also bestimme ICH, was im Vertrag steht (und natürlich der Verkäufer....)
     
  8. #28 Baufuchs, 27.01.2012
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    Heisst wohl im Klartext:

    Obwohl ich mich in diesem Fall mit dem Verkäufer auseinander setzen müsste, würde ich dann erst mal das Maklerhonorar einbehalten/kürzen.

    Vielleicht ist der Makler ein guter Bauer und erkennt seine Schweinchen am Gang?:D
     
  9. #29 Thomas Traut, 27.01.2012
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    Es mag ja unterschiedliche regionale Gepflogenheiten geben, aber ich habe noch nie einen Kaufvertrag gesehen, wo der Makler überhaupt im Kaufvertrag auftaucht. Mit der Unterschrift einer Nachweisbestätigung des Maklers für den Kaufinteressenten hat doch der Makler seinen Anspruch schriftlich fixiert und einen einklagbaren Anspruch. Ich halte es auch für eine Unsitte, direkt nach dem Notartermin die Provision möglichst cash zu kassieren. Seriöse Makler übergeben nach der Unterschrift ihre Provisionsrechnung mit einem üblichen Zahlungsziel, und dann wird überwiesen.
     
  10. BJ67

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    Arglist müsstest du beweisen. Wenn du aus der Zahlungspflicht raus willst, müsstest du sagen, er war nicht für uns tätig.

    Und noch mal. Wenn auf der Bauzeichnung BEISPIEL 1940 steht und der Kunde sagt, das Haus wurde 1950 gebaut, wird der Makler wohl 1950 angeben. Eventuell war ja auch im Krieg das Geld alle, die Pläne aber noch vorhanden. Im übrigen konntest du es ja selbst in den Plänen sehen, somit war es auch keine Arglist.

    Auch sollte man den normalen Ablauf einer Objektaufnahme nicht vergessen. Der Verkäufer gibt Informationen mündlich, liefert Pläne aber oft Wochen oder Monate später.

    Mal zum Argument der Makler wäre Miteigentümer: Das Grundbuch hast du vor dem Kaufvertrag schon eingesehen, oder ?

    Das sollte dann wohl reichen. Einen Nachweis hattet ihr dann wohl wirklich nicht unterschrieben.

    Wenn es sonst nirgend wo schriftlich enthalten ist, versucht es der Makler hier zu heilen.

    Welche Nachteile bitte ? Hatte ich doch schon oben erläutert, das der zahlungswillige Kunde keine Nachteile erleiden sollte.

    Und im übrigen kurz und bündig erklärt:

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Der kann dich schon ein bißchen ärgern, insbesondere über die Zeitschiene oder hat wenn es dumm kommt noch einen echten zweiten Kunden, mit dem er vor dir beim Notar ist.

    Aber du hattest doch die Lösung, das ganze aus dem Vertrag zu bekommen. Probiere es und erspare dir Stress. Und beachte, dass es so rum eben nicht geht :

    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Doch, auch im Berliner Raum sind mir solche Reglungen bekannt.

    Wie gesagt, dies geschieht wohl, wenn, wie hier offensichtlich auch, eben kein schriftlicher Nachweis, warum auch immer, unterzeichnet wurde.

    Auch nutzt es dem Makler wenig, die Provision cash haben zu wollen. Bringt der Kunde sie nicht mit, dumm gelaufen.

    Aber Käufer und Verkäufer sitzen ja beim Notar immer wie das Kaninchen vor der Schlange.

    Ja, der kunde sollte normal Zeit haben, seine Rechnung zu begleichen. Daher hatte ich ja auch schon erläutert, weshalb die Vollstreckungsunterwerfung wohl eher nicht zum tragen kommt, man aber damit rechnen sollte, die Maklercourtage innerhalb der nächsten 2...4 Wochen, je nach Zahlungsziel, bezahlen zu müssen
     
  11. #31 biologist, 27.01.2012
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    Wir hatten mal Interesse an nem Grundstück, bei der keine Maklerkosten anfielen. Tatsächlich war es natürlich so, dass die Maklergebühren schon im Kaufpreis drin waren. In diesem Fall hätten wir also auch darauf Maklergebühren bezahlt.

    Im Endeffekt bin ich froh, dass es dann doch ein anderes Grundstück wurde. Makler sind so überflüssig wie die E**r vom Papst.
     
  12. bernix

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    ...da bin ich nicht deiner Meinung....es gibt aber zu viele schlechte...die mit dieser Regelung anscheinend irgendwie über die Runden kommen...
     
  13. #33 hobbyhausbauer, 27.01.2012
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    Klar, weil Du das Grundstück ohne ihn gefunden hast.
    Aber es gibt Fälle, wo Du froh bist, wenn Du eines MIT Makler findest oder wenn er Dir beim Verkaufen Deines Hauses hilft.
     
  14. #34 kappradl, 27.01.2012
    kappradl

    kappradl Gast

    Weißt du, wie der Papst dann sprechen würde...:D

    Wir haben unser Haus von einer Erbengemeischaft. Ohne Makler hätte die das nie verkaufen können. Aber schmerzhaft war es dennoch für uns.
     
  15. Jen73

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    War bei uns auch der Fall: wir haben eine menge Geld bezahlt für.... ich weiß wirklich nicht wofür, der gute Mann hat uns die vollständige Adresse der Immobilie per Mail geschickt und beim ersten Besichtigungstermin war er dabei. Das ganze hat uns eine menge Geld gekostet. Ich denke in zukunft werden es Makler immer schwerer haben... aber noch gibt es Leute die mit Internet nichts anfangen können und so auf die online- Immobilienbörsen keinen Zugriff haben.
     
  16. #36 Baufuchs, 27.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Jen73

    Und in den Onlinebörsen stehen nur Maklerfreie Angebote?

    Wohl Wunschdenken...
     
  17. Jen73

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    Die nicht Maklerfreie Angebote kannst Du ausblenden lassen. Wir haben auch prinzipiell nur nach solche Angeboten ausschau gehalten. Das wir im Endeffekt doch bei einen Makler gelandet sind kann als Unfall bezeichnet werden... Bis Heute ärgere ich mich: für die Maklerprovision hätten wir eine neue Designerküsche oder einen neuen Badezimmer kaufen können... und das alles für eine Makler-Stunde....
     
  18. #38 Baufuchs, 27.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Aber das vom Makler angebotene Objekt war ein Treffer, sonst haettest
    Du ja nicht gekauft.
     
  19. bernix

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    ...den letzten Makler haben wir ausgesprochen gerne bezahlt....gute Arbeit!
     
  20. #40 theoretiker, 27.01.2012
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    Hallo nochmal,

    Punkt 1: Makler verzichtet auf die Vollstreckungsgeschichte, ist soweit geklärt.

    Punkt 2:
    Es gibt sicher auch Mitbürger, die sich nicht in der lage fühlen, ihr Haus selber zu verkaufen. Dies benötigen einen Makler. Wenn der dann ordentlich arbeitet, die Anzeigen bezahlt, die Besichtigungen organisiert und durchführt, dann ist seine Arbeit auch zu bezahlen. Aber gerade bei uns mit dem Baujahr war es so, dass der Eigentümer hier absolut überfordert war und der Makler mit einem Anruf bei der Stadt nach unserem Hinweis das richtige Baujahr hatte. <- Meiner Meinung nach grober handwerklicher Fehler.

    Und letztendlich habe ich eine Vorstellung, was mir die besichtigte Immobilie Wert ist und wenn ich sie für diese Summe bekomme, dann ist es mir im Endeffekt wurscht, wievíel davon der Makler bekommt.
     
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