Verzug von Bauleistungen

Diskutiere Verzug von Bauleistungen im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Wir stecken mitten im Neubau und warten seit Wochen auf unseren Dachstuhl und die Dacheindeckung. Der Dachstuhl sollte in der 49 KW 2011 geliefert...

  1. #1 DaRa7870, 24.01.2012
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    Wir stecken mitten im Neubau und warten seit Wochen auf unseren Dachstuhl und die Dacheindeckung. Der Dachstuhl sollte in der 49 KW 2011 geliefert werden und gleich im Anschluss sollte das Dach eingedeckt werden. Alles in allem, innerhalb von einer Woche, so sagte man uns. Nun warten wir seit Anfang Dezember und nichts tut sich. Der Bau steht seitdem still. Bis zur 49 KW 2011 hatten wir einen trockenen Keller und nun steht der gesamte Keller gute 5cm unter Wasser. Das größte Problem ist, dass bereits vor Auflage der Kellerdecke unsere Heizungsanlage auf einer Palette per Kran in den Keller gestellt wurde(auf Anraten unserer Baufirma). Nun müssen wir den Keller auspumpen.
    Nachdem wir immer nur vertröstet wurden, haben wir per Einschreiben einen Brief an unsere Baufirma geschickt. In diesem Schreiben haben wir ihnen die Möglichkeit gegeben, innerhalb von knapp zwei Wochen den Dachstuhl zu errichten und das Dach einzudecken. Diese Frist läuft nun ab. Darüber hinaus haben wir uns vorbehalten, ihnen alle anfallenden Kosten der Verzögerung in Rechnung zu stellen. Wie z.B. Miete für Gerüst und Baustellen WC, Miete der Wohnung, Zinsen bei der Bank, Auspumpen des Kellers, etc. .

    Welche Möglichkeit haben wir jetzt, da die Frist bald verstrichen ist und wir nichts von ihnen gehört haben und am Bau nichts geschehen ist.
     
  2. H.PF

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  3. #3 Gast036816, 24.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vertrag nach vob oder bgb?

    wenn die frist jetzt abgelaufen ist, eine 2. mahnung raus mit nachfristsetzung zur arbeitsaufnahme und fertigstellung des dachstuhls. die kosten nochmals ankündigen und darauf hinweisen, dass diese gewährte nachfrist wieder fruchtlos verstreicht ihr vom kündigungsrecht gebrauch machen werdet.

    besser ist natürlich, dass das schreiben vom anwalt aufgesetzt wird.
     
  4. #4 DaRa7870, 24.01.2012
    DaRa7870

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    Vertrag nach BGB
     
  5. #5 DaRa7870, 25.01.2012
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    Wie und wann kann ich aus dem Vertrag zurück, wenn sich der Bau noch weiter verzögert und der Dachstuhl nicht kommt?
     
  6. Lebski

    Lebski Gast

    Liest du nur, was dir passt? Such einen RA auf, hier kennt doch keiner die Vertragsverhältnisse. Und eine Rechtsberatung darf hier auch nicht erfolgen!
     
  7. #7 DaRa7870, 25.01.2012
    DaRa7870

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    Möchte hier auch keine Rechtsberatung erhalten! Dafür würde ich zum RA gehen!!!
    Mir geht es um Erfahrungsberichte von anderen Betroffenen und Tips!
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 25.01.2012
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    Was hilft es Dir, wenn Dir 3 schreiben - war soundso - und ganz andere Verträge hatten als DU!

    Ab zum RA, der macht das formvollendet.
     
  9. #9 Gast036816, 25.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    steht doch unter #3 drin!
     
  10. Alex80

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