DIN 18015 verbindlich ?

Diskutiere DIN 18015 verbindlich ? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, habe grade eine Frage bzgl der Elektroinstallation. Habe im vorliegenden Vertrag stehen das alles nach anerkannten Regeln der Technik,...

  1. #1 Kater432, 25.01.2012
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    Hallo,

    habe grade eine Frage bzgl der Elektroinstallation.
    Habe im vorliegenden Vertrag stehen das alles nach anerkannten Regeln der Technik, den geltenden bautechnischen Normen und Standards gebaut wird.
    Ist mit "geltenden bautechnischen Normen und Standards" die sogenannten DIN Normen gemeint?. Also auch die DIN18015 1-4 ?

    Bei der Elektroinstallation steht sie wird nach VDE und EVU ausgeführt inkl Zählerschrank, Hauptpotentialausgleich und Zuleitung.
    Zählerschrank ist mit Hauptschalter 3 polig , FI und Sicherungsautomaten bestückt.
    Es werden x Steckdosen installiert.

    Gilt die DIN18015-2 Mindestanforderung generell?

    Weil dort schon die Anzahl der Steckdosen weit mehr sind ?
    Oder sollte ich das direkt noch mit reinschreiben lassen das nach DIN18015 in der aktuellen Fassung gilt?

    Oder ist egal was im Vertrag steht diese DIN18015 IMMER die Mindestanforderung bei einem Neubau?

    Gruß
     
  2. Ludolf

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    Das würde mich stutzig machen.

    Nach DIN ist zu pauschal, wenn du einen bestimmten Ausstattungsgrad haben möchtest, lass das schriftlich fixieren.

    Wenn du dabei Hilfe brauchst, investier halt ein paar Euro für eine Beratung bei einem "dritten" Eli...
     
  3. #3 Kater432, 26.01.2012
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    Wenn ich aber festlege das die Mindestausstattung der Elektroinstallation nach
    DIN18015 bzw. HEA RAL RG-678 Ausstattungswert 1 durchgeführt wird habe ich doch eine Grundlage worauf aufgebaut wird, oder ?
    Weil die RAL RG-678 doch festlegt wieviele Steckdosen, Sicherungsautomaten, Auslässe Licht usw.
    Oder sehe ich das falsch ?
    Ich könnte mich auch hinsetzen und alles einzeln festlegen was ich haben möchte, aber ich denke wenn ich danach gehe habe ich die Grundlage und könnte dann noch einzelne Sachen festlegen das im Wohnzimmer für Licht eine Wechselschaltung oder ähnliches. Aber zumindest dann ist zumindest die Grundlage da

    Gruß
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 26.01.2012
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    Warum einfach, wenns auch umständlich geht, ne wahr!

    Leg fest, was Du wo wie willst, leg das vertraglich fest und gut ist! Wozu mit irgendwelchen Normen und Regeln hantieren, die Du ja nach eigener Aussage nicht richtig verstehst und sich damit aufs Glatteis begeben?
     
  5. #5 Kater432, 26.01.2012
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    Es geht mir ja nicht direkt nur ums verstehen sondern das diese Normen auch angewendet werden, einerseits auf die Ausstattung (Dosen, Auslässe, Sicherungen usw) aber anderseits stehen dort ja auch Vorgaben drin welche Verlegezonen genutzt werden dürfen (Wände, Boden unter Estrich in Dämmung) die ja dann verbindlich sind. Ich habe glaube ich noch in keiner Baubeschreibung gesehen das dort drin vorgeschrieben war wo er die Leitungen verlegen darf und welche Leitungen, ob geschützt im rohr auf dem Rohfussboden usw.

    Teil 3 legt ja fest wo verlegt werden darf.
    Teil 2 legt die Mindestausstattung fest.
    Warum gibt es denn solche Sachen wenn die nicht als Grundlage genutzt werden können/sollen

    und ich habe nirgens geschrieben das ich sie nicht verstehe.

    Gruß
     
  6. Lebski

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    Es kann als Grundlage benutzt werden. Du glaubst ernsthaft, dass sich da jemand drum kümmert? Das ist eher die Ausnahme.

    Übrigens, Die Dämmung unter dem Estrich ist keine Installationszone! Das ist laut Estrichleger-DIN nicht ok. Hält sich auch keiner dran.
     
  7. fuchsi

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  8. #8 Kater432, 26.01.2012
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    Die Frage stellt sich mir ja wenn ich nur festlege was ich alles haben will (Dosen, Schalter, FI usw.) und es nirgens definiert ist wo er die Leitungen z.b. verlegen darf dann kann er ja machen was er will.
    Hier ist ja immer zu lesen das manche ihre Bilder reinstellen und die Leitungen dort kreuz und quer verlegt sind, oder wie letztens von innen nach aussen durchgebohrt und die Leitung auf der Aussenwand verlegt, oder EDV/TV nicht im Kabelkanal, das alles ist doch in dieser DIN18015 definiert. Wenn die aber nicht verbindlich dort drin steht in der BL wer oder was regelt dann die z.b. Verlegezonen.

    Habt ihr bei euch alles bis ins kleinste Detail definiert gehabt wo und was er verlegen darf und welcher Querschnitt usw. ?
     
  9. Julius

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  10. #10 Kater432, 26.01.2012
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    Wenn der Vertrag aber unterschrieben ist und ich nichts vorher festgelegt habe kann der Eli ja planen wie er will ohne mich auch nur zu fragen.

    Gruß
     
  11. #11 BauVater, 26.01.2012
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    Mich interessiert diese Frage auch.
    Wir haben nächsten Mittwoch Begehungstermin mit dem Eli, wo die Bauherren ihre Wünsche mit ihm absprechen wollen.
    Was wäre denn zu tun, wenn der Eli z. B. die Meinung vertritt, dass die ganzen Kommunikationskabel nicht in Rohren verlegt werden sollen, weil das nicht nötig sei.
    Können wir dann mit Hinweis auf die DIN verlangen, dass er das doch zu tun hat?
     
  12. #12 Pruefhammer, 27.01.2012
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    Entschuldigung, aber die Frage ist doch idiotisch, wenn der Maurer die Ansicht vertritt eine Raumhöhe von 2,30m sei ausreichend, lässt du das dann auch machen? In einer Leistungsbeschreibung steht normalerweise drin was ICH haben möchte, nicht was dem Eli, Fliesenleger oder Sani gefällt. Die einschlägigen Vorschriften sind in jedem Fall einzuhalten, aber auf eine DIN würde ich mich nicht in einem Auftrag beziehen-zumindest was die Ausstattung angeht.
    Da würde ich schon selbst definieren was wohin soll. Was nützt es wenn lt. DIN ins Kinderzimmer 10Steckdosen gehören und ins Wohnzimmer 2, du es aber gern umgekehrt hättest?
    Auch die Verlegeart (in Schutzrohr oder sonstwie) kann man besprechen und kurz festhalten-oder?
    Eigentlich war die Antwort von Herrn Dühlmeyer aber bereits ausreichend.
     
  13. #13 BauVater, 29.01.2012
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    Ist sicherlich Ansichtssache. Ich habe z. B. so eine Beauftragung noch nicht gemacht, da es der ERSTE Bau ist, welchen ich "begleite"...
    Das ist doch mal ne klare Ansage. Danke.
     
  14. Julius

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    Sowas nennt man dann Dummheit.

    Es gilt dann Josefs Erster Hauptsatz:
    "Jeder bekommt war er verdient - oder bestellt hat."

    Fazit:
    Sowas macht man einfach erst gar nicht.
    Denn wenn man es doch tut, endet es entweder vor Gericht oder mit lebenslangem Ärgern...
     
  15. #15 Kater432, 30.01.2012
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    @ Julius
    Das man am besten alles im Vertrag festhält was man will ist mir ja schon klar und versuche ich ja auch grade schon durchzuziehen und zu klären. Und mit nichts festgelegt meine ich halt sowas wie Installationszonen.
    Mir stellt sich aber die Frage wie genau ich das individuell reinschreiben soll.
    Das ich evtl. pro Raum die Steckdosen, Lichtschalter usw festhalte ist mir klar, oder evtl. die Sicherungskreise oder ob im Leehrrohr oder nicht.
    Aber wie sieht es mit den Grundlagen aus.
    Ich kann mir nicht vorstellen das du wenn du eine Neuinstallation machst im Vertrag drin stehen hast wo genau du die Leitungen verlegst. Also so wie
    "die Leitungen verlaufen ....., im abstand von 10cm von Türdurchgängen... im Abstand von 15cm von der Wand auf dem Fussboden.
    Um solche Sachen ging es mir ja dabei auch.

    Das es so detailiert wie möglich sein soll ist mir ja klar. Aber kann nicht für bestimmte Sachen bezug darauf genommen werden. Es heißt ja bei anderen Sachen auch "Es wird eine Heizlastberechnung nach DINxxxx gemacht"

    Dann postet doch mal einen Auszug wie es für einen Neubau zu sein hat als Beispiel

    Gruß
     
  16. #16 BauVater, 31.01.2012
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    Ich wiederhole mich, aber das würde mich auch brennend interessieren...
     
  17. #17 Pruefhammer, 03.02.2012
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    wie es auszusehen hat?
    Ich will es mal beispielhaft aufzeigen (erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, dafür habe ich jetzt weder Lust noch Zeit)
    Schlafzimmer: setzen von insgesamt x Unterputzdosen , getrennte Stromkreise für Licht und Steckdosen,Steckdosenstromkreis ist über einen eigenen FI zu führen. Lieferung und Montage von x Steckdosen, y Einfachabdeckrahmen, z Zweifachabdeckungen, 1Stk. Wechselschalter, 1Stk. Deckenauslass, 2Stk. Wandauslass für Wandlampen. Montage 1Stk. netzwerkdose, 1Stk. Satenddose. Hierbei sind noch Marke und Typ des Materials anzugeben.
    Verlegung Satkoaxkabel Marke x Typ y und Cat6-Kabel im Schutzrohr betonfest.
    Die E-Installation erfolgt ebenfalls im Schutzrohr wie oben dabei ist die Leitungsführung in den Wänden ausschliesslich senkrecht zulässig, bei Verlegung auf dem Boden parallel zu Wänden ist ein Abstand von x-cm einzuhalten, Bündelungen von mehr als x-cm Breite sind zu vermeiden. Die Verlegung im Türdurchlassbereich erfolgt möglichst rechtsbündig an der Außenwand mit jedoch mind. x cm Abstand zur Wand damit aureichend Breite zur Verlegung der Sanitärinstallation verbleibt.
    Die Lage der UP-Dosen, Anordung von Steckdosen und Schaltern ist dem Werkplan zu entnehmen.
    So ähnlich könnte es aussehen, wenn man nicht gerade Stegleitung verlegen will, hat man mit den Installationszonen meist eh wenig Probleme, da eine waagerechte Verlegung eh meist nicht erlaubt/möglich ist).
    Wer es gaaanz genau machen will gibt evtl. noch minimale Biegeradien fürs Leerrohr vor, damit man die Kabel später auch wirklich mal tauschen kann.
     
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