Zugang von Garage zum Haus unzulässig?

Diskutiere Zugang von Garage zum Haus unzulässig? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, nachdem ich hier immer mal wieder mitgelesen habe, habe ich mich heute endlich registriert, da ich auch aktuell eine Frage...

  1. bizzel

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    Hallo zusammen,

    nachdem ich hier immer mal wieder mitgelesen habe, habe ich mich heute endlich registriert, da ich auch aktuell eine Frage habe, die ich so nicht beantwortet fand :)
    Wir wohnen übrigens in Rheinland-Pfalz.

    Wir haben vor einigen Monaten unser neu gebautes Haus fertiggestellt und damals in der Planung schon einen Zugang zur Garage vorgesehen, die Garage war aber seinerzeit noch nicht mit in den Bauanträgen eingezeichnet, da wir uns über die genauen Daten (Maße, Aussehen etc.) noch nicht sicher waren.

    Nun haben wir mit demselben Architekten die Garage geplant und den Bauantrag eingereicht. Postwendend erhielten wir vom Bauamt folgende Reaktion, in der u.a. folgendes moniert wird:

    Der Zugang von der Garage zum Wohngebäude ist unzulässig.

    Gibt es hier irgendeine Rechtsprechung/Urteil oder ein Gesetz?
    Es ist extra ein "Pufferraum" eingebaut worden. Man geht also von der Garage nicht direkt in einen Wohnraum, sondern steht erst noch im Haustechnikraum.

    Natürlich habe ich die Unterlage vom Bauamt direkt an unseren Architekten weitergeleitet, dennoch würde mich auch die Meinung/das Wissen von euch interessieren :)

    Danke vorab.
    Grüße
    bizzel
     
  2. #2 coroner, 26.01.2012
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    Ich denke wenn sie es begründet hätten würdest du hier nicht fragen...
    Garnichts sonst? Kein Kleingedrucktes oder irgendeine schräge Formulierung
    im Bebauungsplan? Steht die Garage auf dem gleichen Grundstück/Flurstück,oder
    wurde "gebastelt" um andere Maßgaben zu umgehen?
     
  3. bizzel

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    Bingo ;) Es steht nur der eine Satz.

    Es sind zwar noch andere Punkte moniert worden, diese beziehen sich absolut nicht auf den Zugang "Haus <--> Garage" und ich wollte nicht gleich zu viele Fragen stellen ;)

    Also Baufenster etc. wurde alles eingehalten. Bei diesem Punkt geht es also ausschließlich darum, dass wohl nicht von der Garage direkt ins Haus gegangen werden darf. :irre
     
  4. chf01

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    Steht die Garage auf der Grenze?

    Bei einem Kollegen von mir war das der Fall. Carport steht auf der Grenze, aus dem Grund durfte es keinen Zugang zum Haus vom Carport aus geben. Sonst hätte er 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze halten müssen.
     
  5. bizzel

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    Das Haus ist 3,5m von der Grenze entfernt. Die Mauer der Garage ist allerdings auf der Grenze. Aber die Garage ist doch kein Wohnraum...?!

    Zum Beispiel mit deinem Kollegen:
    Merkwürdige Konstellation, dass dies ebenfalls nicht gestattet wurde. Denn auch ohne Carport darf ja ein Hauseingang 3m von der Nachbargrundstücksgrenze existieren.
     
  6. #6 Baufuchs, 26.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Soll der Architekt halt erst mal nachfragen, womit dieses Verbot begründet wird. Der Abstandsflächenparagraph 8 aus der BauO sagt dazu nämlich nichts aus.

    Da die Nutzung des Grenzgebäudes als "Garage" durch diesen Zugang nicht verändert wird, dürften nachbarrechtliche Belange auch nicht beinträchtigt werden.

    In NRW war es bis vor einiger Zeit auch so, dass zu Zugängen Grenzgarage --> Haus keine Angaben enthalten waren.

    Da dies immer wieder zu Diskussionen geführt hat, wurde dort die BauO nun ergänzt durch den Zusatz im Abstandsflächenparagraphen "auch wenn die Garagen eínen Zugang zum Haus hat".
     
  7. #7 Der Bauberater, 26.01.2012
    Der Bauberater

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    Gips bei den Pfälzern irgendeine Bauvorschrift wg. Brandschutz?
    In BW müsste zw. WHS und GA eine DST (dicht schließende Tür) aus Hartholz, mehr nicht.
     
  8. bizzel

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    Uns wurde gesagt, wir bräuchten eine Feuerschutztür. Diese ist bei uns eine T30 H3 von Hörmann.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 26.01.2012
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    Nur Garage oder noch Nebenräume???
     
  10. bizzel

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    Ausschließlich Garage. Zum besseren Verständnis habe ich mal ein Bild beigefügt.
     
  11. #11 Der Bauberater, 26.01.2012
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    Ja was jetzt?
    Geht nicht oder muss gewissen Brandschutz gewährleisten?

    In BW reicht DST in anderen Bundesländern ist höherer Brandschutz erforderlich.

    Also Tür wird genehmigt wenn ...
     
  12. bizzel

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    Geht nicht

    Der Brandschutz ist nicht die Ursache der Ablehnung. Dann andersrum: Es wurde uns damals empfohlen, eine entsprechende Brandschutztür einzubauen.
     
  13. #13 Baufuchs, 26.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bevor hier weiter rumgerätselt wird, lass doch Deinen Architekten mal den Grund der Ablehnung herausfinden.

    Bis jetzt hat doch das Bauamt gar nicht begründet weshalb das nicht genehmigt wird.
     
  14. #14 Skeptiker, 26.01.2012
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    Aus B, Bayern, HH und NRW kenne ich eine "dTs" (dichte Tür, selbstschließend) ist vielleicht die gemeint? Die könnte übrigens auch wie von Dir geschrieben aus Hartholz sein.

    :bierchen:
     
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