Neubau Doppelhaus - Drempelerhöhung

Diskutiere Neubau Doppelhaus - Drempelerhöhung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Moin zusammen, wir planen ein Doppelhaus auf einem relativ kleinem Grundstück. Jetzt haben wie die ersten Pläne fürs Haus bekommen und sind...

  1. #1 andreasandy, 26.01.2012
    andreasandy

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    Moin zusammen,

    wir planen ein Doppelhaus auf einem relativ kleinem Grundstück. Jetzt haben wie die ersten Pläne fürs Haus bekommen und sind nicht so richtig zufrieden.

    Kurze Eckdaten

    Grundstück:
    - 509qm

    Haus (siehe Anlage):
    - 12x12,2
    - Dachneigung 41 Grad
    - Drempel: 30 cm

    B-Plan vorgaben:
    - Firsthöhe: 8,50
    - Eingeschossig
    - GRZ: 0,3 => 152,7qm

    Im Anhang kann man hier den Schnitt des Hauses sehen, inkl. Kapitänsgiebel.

    Was gleich auffällt: der VIEL zu kleine Drempel! Unser Architekt hat nun erstmal mündlich einen weiteren Vorschlag gemacht: 1 Meter Drempel, 30 Grad DN und nur noch extrem kleiner Spitzboden. Aber den SB wollen wir auf jedenfall beibehalten!

    Ich verstehe das irgendwie nicht: müsste durch die Drempelerhöhung, bei gleichbleibender First (8,50) und flacherer DN (neben größerere Wohnfläche im OG) nicht auch MEHR Platz im SB resultieren?

    Danke für die Hilfe,
    Andy
     
  2. #2 Thomas B, 26.01.2012
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    Wieso ist der VIEL zu kleine??? Wegen der Möblierung der Zimmer? Was war denn vorher geplant?

    EUER Architekt?????? Oder doch eher BT/ GÜ????

    Wie wirkt sich ein Drempelerhöhung aus? Fassade/ Gesamterscheinungsbild/ Nutzbarkeit der Dachflächenfenster?????

    Wie kann man einfach mal eben so hier + 1,00 m "sagen"? So was sollte man erstmal technisch und gestalterisch hinterfragen.....

    Thomas
     
  3. #3 Baufuchs, 26.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal abgesehen von Gestaltungsfragen.

    So würde sich das auswirken (nur Systemskizze).

    Unter Beibehaltung der Firsthöhe wäre bei 1m Drempel die DN jedoch nicht 30°, sondern ca. 35°.

    Nachtrag:

    Da bei Beibehaltung der Firsthöhe aber die 2,30m Höhe weiter nach aussen wandert, könnte es sein, dass dadurch das DG zum Vollgeschoss wird.

    Fazit:
    Beim Architekten nachfragen
     
  4. #4 andreasandy, 26.01.2012
    andreasandy

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    Erstmal das und außerdem rückt der Deckenknick viel weiter in die Raummitte.

    Vorher waren eigentlich mal 80 cm geplant, aber wegen den vorgegeben Firsthöhe wurde der nun verkleinert. Aber man könnte doch den Drempel so lassen und nur die DN verkleinern, oder?


    Der uns zugewiesene Architekt von unserem Bauträger.

    Der Architekt hat das auch nicht einfach so "gesagt", sondern schon unter diesesen Aspekten gezeichnet. Es wäre machbar... aber leider wäre der SB nach dieser Variante zu klein. Und genau das verstehe ich nicht und wollte mir weitere Meinungen dazu holen.


    Super! Danke! OK, genau so habe ich es mir vorgestellt. Demnach würde sich die Stehhöhe im SB NICHT verkleinern.

    Wir bauen in Niedersachen und da betrifft es die 2,20 Höhe im OG. Laut Architekt haben wir noch Spielraum.

    Ich werde mich nochmal mit Ihm in Verbinung setzen und nachfragen, was es mit der Verkleinerung des Spitzbodens auf sich hat.

    Danke,
    Andy
     
  5. #5 Baufuchs, 26.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hatte BauO Hamburg angenommen.

    Ändert aber nix, denn auch die 2,20m Linie verschiebt sich nach aussen.

    Also:fragen
     
  6. #6 andreasandy, 27.01.2012
    andreasandy

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    Also ich habe mit dem Architekten gesprochen:

    Er meint, wenn man den Drempel erhöht, müsste man die Firsthöhe heruntersetzen, damit der Giebel nicht >6m breit wird und damit die 3 Meter Abstandsflächen eingehalten werden. Zur Erklärung: Das Haus ist ja insg. 12 Meter breit und passt mit einem Abstand von je 3 Metern exakt in das 18 Meter breite Grundstück.

    Hat er Recht? Was hat die Giebelbreite mit der Abstandsfläche zu tun?

    Grüße,
    Andreas
     
  7. #7 andreasandy, 27.01.2012
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    Ok, habe mal in der NBauO §7 nachgelesen. Dort steht, das der Grenzabstand ja 0,5 H betragen muss (mind. 3 Meter) und das kommt bei uns ja hin. H = 6,095, abgerundet auf 10 cm => 6 => 6 / 2 => 3 Meter. Aber von einem Giebel steht da nichts?!

    @Baufuchs
    nach Deiner Systemskizze erhöht sich H ja nicht und man muss auch nicht die Firsthöhe runtersetzen...
     
  8. #8 Thomas B, 27.01.2012
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    Wieso darf da abgerundet werden? Ist das in Niedersachsen so?

    Und: der Grenzabstand bemißt sich an der fertigen Außenwand. Also Mauerwerk + Verputz/ Verkleidung...was auch immer.

    Das kann knapp reichen oder knapp nicht reichen.....besser aufpassen und genau rechnen.....

    Thomas
     
  9. #9 andreasandy, 27.01.2012
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    Ja, siehe § 7 (1)4

    Ja - ist bekannt.

    Interessant ist § 7 b (2) 2 (Untergeordnete Gebäudeteile):
    Außer Betracht bleiben ferner Giebeldreiecke, soweit sie, waagerecht gemessen, weniger als 6 m breit sind.

    Meint das der Architekt? Wird die Höhe des Daches zusätzlich zu H hinzugerechnet, wenn der Giebel kein untergeordnetes Bauteil mehr ist?
    Dann wäre der Grenzabstand ja locker > 3 Meter... (und er hätte Recht)
     
  10. #10 Thomas B, 27.01.2012
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    Andere (Bundes)Länder, andere Sitten......

    Man lernt nie aus.....
     
  11. #11 andreasandy, 29.01.2012
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    Weiß hier jemand genaueres?

    Grüße,
    Andy
     
  12. #12 Lasse bauen, 29.01.2012
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    ich würde den Architekten wechseln, wenn er nicht in der Lage ist seine Aussagen/Meinungen vernünftig zu erklären/belegen... dafür ist er ja da euch/uns Laien das verständlich zu vermitteln...
     
  13. #13 Thomas B, 29.01.2012
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    Der Architekt wurde vomBT gestellt bzw. ist dessen "Vertragsplaner" oder was auch immer. Das Wechseln des Planers ist in einem solchen Konstrukt nicht vorgesehen.
     
  14. #14 Lasse bauen, 29.01.2012
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    je nach Größe des BT gibt es ja ggf. auch mehrere. Fragen kann nicht schaden...
     
  15. #15 andreasandy, 29.01.2012
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    Ja stimmt, die haben schon mehrere... evtl. werden wir einen neuen verlangen.

    Auf jedenfall scheint er tatsächlich recht zu haben mit seiner Aussage, dass der Giebel unter 6 Meter breit bleiben muss, da sonst das Giebeldreieck mit seiner vollen Höhe zur Abstandsfläche hinzu gezählt werden muss.

    Wir waren gestern bei einem ganz ähnlichem Doppelhaus im gleichen Neubaugebiet. Das Haus steht bereits und wurde auch genehmigt. Auch 3 Meter Abstand zur Grenze. Im OG strahlte uns ein ca. 80 cm hoher Giebel an... OK, dachte ich... blöd das man dann keinen SB haben kann... aber von wegen: Ein weitere Treppe führte nach oben und dort war locker eine Stehhöhe von ca. 2.30m!

    Ein Blick in die Unterlagen zeigte dann auch warum: ein ca. 6,6 Meter breiter Giebel (0.3 Meter auf jeder Seite mehr). DN von 38 Grad.

    Ich werde morgen beim Bauamt anrufen und einen Termin machen... 30 cm sind echt nicht viel. Die Frage ist jetzt: kann ich das andere Doppelhaus als Referenz angeben? Kann denen nachträglich was passieren? Das Haus wurde ja genehmigt... oder sollte man das lieber lassen? Will da auf keinen Fall Ärger machen...
     
  16. #16 andreasandy, 31.01.2012
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    Laut Bauamt wäre der breitere Giebel und die damit in das Nachbargrundstück reichende Abstandsfläche nur mit einer Baulast auf diesem Nachbargrundstück möglich! Zuerst muss der Nachbar zustimmen und dann muss es öffentlich/rechtlich durchsetzbar sein. Na toll..

    Jetzt haben wir überlegt eventuell noch eine Gaube im OG zu bauen, damit das wenigsten nen bisschen den niedrigen Drempel ausgleicht. Obwohl wir nur eingeschossig bauen dürfen wäre da noch Platz. Es zählt hierbei ja die lichte Höhe von 2,20.

    Frage:
    Gauben mit 2,19 Lichte Höhe zählen somit dann also nicht dazu, richtig? Kann man sowas überhaupt machen? Hat das hier jemand schon mal so gebaut?
     
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